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des Biers und auch ſelbſt unter hoher Beſteuerung für den Brauer und auch ſelbſt fur einen gewiſſen Theil des Volks von Intereſſe ſein kann. Der Vortheil des Brauers wird ſich in dieſem Fall dadurch kund geben, daß er, wenn ſein Bier von guter Qualität iſt, einen vermehrten Abſatz nach den Städten hin hat, der ihm dadurch denn auch ſicher ſteht, weil ſolche Etabliſſements, wenn ſie gedeihen ſollen, nur in geringer Anzahl beſtehen können und wird er alſo folglich ſein Bier theuer zu verwerthen im Stande ſein und ſich gut dabei ſtehen; abgeſehen davon, daß er für gute Summen ins Ausland verkauft, wie dieſes bis jetzt in Baiern und anderen Staaten der Fall iſt, wodurch die Steuerbeträge und ſonſtige erhöhte Unkoſten größtentheils von ausländiſchem Gelde gedeckt werden. Nicht weniger iſt auch ein gewiſſer Theil des Volks in den Städten und der wohlhabendere Theil auf dem Lande dadurch in ſeinem Intereſſe, daß er, und wenn auch um einen theueren Preis, ein gutes Glas Bier bekommen kann. Allein wie ſieht es mit dem armen Landmanne aus, dem man ein Surrogat, durch gutes und wohlfeiles Bier, fuͤr den Branntwein zu reichen beabſichtigt? Er wird an dem guten und ohne Zweifel theueren Bier aus den Fabriken, wie dieſes durch das jetzt ſchon überall zu habende Bier aus Baiern, aus Frankfurt und ſelbſt aus Gießen conſtatirt iſt, keinen Antheil nehmen können und alſo ſeinen Branntwein forttrinken müſſen!—
Eine andere Einrichtung iſt daher wünſchenswerth, die
dem allgemeinen Bedürfniß beſſer entſpricht, nämlich die Ein
richtung: daß die Bierfabrication und der Verzapf völlig frei von allen öffentlichen Abgaben erklärt werde; daß die Brauerei ſowohl im Kleinen als Großen geſtattet wird; und daß ſämmtliche Brauereien bezüglich ihrer Einrichtungen überhaupt als auch insbeſondere des zu verwendenden Ma⸗ terials zu einem Gebrau(Sut) Bier unter Beſtimmungen geſtellt werden, die zu umgehen ſchwierig iſt und deren Um⸗ gehung im Betretungsfall mit ſchwerer Strafe abverbüßt werden muß. Daß ferner das Bier eine Qualität haben muß, die geſetzlich vorzuſchreiben iſt, wenn es verkäuflich ſein ſoll, und daß endlich kein Bier verzapft werden darf, das nicht die geſetzlich vorgeſchriebene Qualität beſitzt, bei Verluſt des Biers und einer angemeſſenen Strafe.
Werden nach dieſen Andeutungen Beſtimmungen er⸗ laſſen, ſo bin ich überzeugt, daß guten Reſultaten entgegen gegangen wird, denn darnach fallen die Brauereien nicht ausſchließlich in die Hände von großen Geſchäftsmännern, die im andern Fall gewiſſermaßen ein Monopol erhalten würden, während dem hier der begüterte Bauer, der in Folge ſeiner Landwirthſchaft eine kleine Brauerei ohne gro⸗ ßes Betriebscapital errichten kann, weil er das Material zum Bier(Gerſte und Hopfen) ſelbſt zieht, Antheil an die⸗ ſem wahrſcheinlich ſehr lucrativ werdenden Geſchäft erhält. Er wird in Bezüg auf das ihn billiger kommende Material jedenfalls auch das Bier billiger ablaſſen können— und ſomit auf dem Lande, wo er wohnt, dem Unbemittelten und insbeſondere dem Taglöhner ein gutes und wohlfeiles Bier zu reichen im Stande ſein. Er wird ferner ſeine Oeconomie beſſer betreiben können, weil ihm die Brauerei reichliches Futter gewährt— einen beſſeren Viehſtand unterhalten und ſein Feld beſſer düngen zu können. Er wird endlich noch den Einwohnern ſeines Dorfs dadurch nützlich werden, daß dieſe ihr Haushaltungsbier in ſeiner Brauerei anfertigen laſſen können, eine Wohlthat, die nur der wahrhaft zu wuͤr⸗ digen weiß, der die Vortheile kennt, welche ein Gebrau Bier circa 7 Ohm einer ordentlichen Bauernhaushaltung gewährt. In der Regel wird dieſes Haushaltungsbier zwiſchen Peterstag und Oſtern gebraut, in der Regel wird es an Orten, wo nur nothdürftige Brauereigeräthſchaften ſind, ſehr
gut und wird dem Geſinde männlichen und weiblichen Ge⸗
ſchlechts jeden Tag eine gute Portion ſtatt Branntwein ge⸗ reicht und von der ganzen Familie des Bauers davon nach Belieben getrunken und von der Hausfrau in der Küche verwendet. Schade iſt es, daß dieſe Einrichtung nicht uͤber⸗ all eingeführt iſt— und von einem jeden Gebrau, wenig⸗ ſtens hier, gleichviel ob es in einem Wirthshaus oder in einer Bauernhaushaltung conſumirt wird 1 fl. 45 kr. außer den gewöhnlichen Steuern abgegeben werden muß— und
daß eben der Abgabe wegen dieſe löbliche Einrichtung mit
jedem Tag mehr in Verfall kommt. Auch iſt noch bemerkens⸗ werth, daß dieſes Haushaltungsbier wie erwähnt in der Regel ſehr gut wird, dahingegen aber in den Wirths⸗
häuſern ſelten gutes Bier zu Hauſe iſt, was blos daher kom⸗
men kann, daß weniger gutes Material verwendet und die Fabrication größtentheils zur Unzeit in den Sommer⸗ und Herbſtmonaten zur Vollziehung kommt, was meine fruher
ausgeſprochene Anſicht beſtätigt, daß durch ſcharfe polizei⸗
liche Maasregeln der Zweck zu erreichen ſein wird. N Gortſetzung folgt.)
Acht Maͤnnerchoͤre, componirt von X. Schnyder von
Wartenſee. Friedberg in der Wetterau, bei K. Bin⸗
dernagel. 1844. 7 Ggr.
Ueber dieſe Männerchöre fällt die bei Breitkopf und Härtel in Leipzig erſcheinende„Allgemeine muſikaliſche Zeitung“ in Nr. 25 von 1845 folgendes Urtheil: f
„Wenn jetzt ſehr häufig in glänzenden Schalen taube Nüſſe geboten werden, ſo iſt hier einmal das Gegentheil der
Fall. Dieſe Geſänge hatten es vor vielen anderen verdient,
in einer ſplendiden Ausſtattung geboten zu werden, obwohl ſich bei einem ſo niedrigen Preiſe(man erhält hier für 28 kr. 25 bedruckte Seiten in Querquart) nicht wohl ſtaͤr⸗ keres Papier und ein feinerer Notendruck herſtellen ließ. Einige der hier gebotenen Geſänge bewegen ſich im einfachen homophonen, die meiſten mehr oder weniger in einem poly⸗ phonen Satze, wie man ihn in ſolcher Weiſe von Compo⸗ niſten für Männerſtimmen nicht gar häufig dargeboten fin⸗ det. Da dieſe acht Männerchöre, deren erſter mit Beglei⸗
tung eines Alphorns oder Waldhorns ad libitum geſetzt
iſt, bei der Wohlfeilheit des Preiſes gewiß zahlreiche Käufer finden werden, welche ſie in der That auch verdienen, ſo enthalten wir uns einer in's Einzelne gehenden Anzeige und
begnügen uns mit der Verſicherung, daß uns keines der hier
gebotenen Geſangſtücke unbefriedigt gelaſſen, die meiſten uns ſehr angeſprochen haben. Inſonderheit iſt der verehrungs⸗ würdige Verfaſſer auch in Betreff der Auswahl ſeiner Texte zur Nachahmung zu empfehlen.— Was wird nur heut zu Tage— dem Himmel ſei es geklagt!— Alles für Män⸗ nerchor componirt. Wie wenige ſelbſt ſonſt ſehr achtbare Componiſten befaſſen ſich mit einer ernſtlichen Erwägung der doch wahrlich nichts weniger als unerheblichen Frage: welche Texte für ſolche Behandlung geeignet ſind oder welche ihr geradezu widerſtreben? So ſtoͤßt man denn nur zu oft
auf recht arge Fehlgriffe.
Kirchenbuchs-Auszug vom Februar 1846. Grünberg.
Getraute:
10. Ludwig Zöckler, verwittweter Burger und Glaſermei⸗ ſter dahier, des weiland Konrad Zoͤckler, Bürgers und Metzgermeiſters dahier, ehelicher Sohn und Maria Eli⸗
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