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Da ſodann in dieſem Termine auch die Güte eifrigſt verſucht, über Beſtellung eines Maſſepflegers und Ernennung eines Glaubi⸗
erausſchuſſes Beſchlüſſe gefaßt werden ſollen, o baben diejenigen Liquidanten, welche in Selbſtperſon zu erſcheinen verhindert ſind, Ver- treter zu ſenden, deren Vollmachten auch auf Vergleichsabſchluß mitgerichtet ſind. Grünberg den 27. Dezember 1845. Grßb. Heſſ. zum Landgericht daſ. geh. Patrimonialgericht der Freihrn. Riedeſel zu Eiſenbach Welcker.
Nen fer u f.
JJ) Johann Heinrich Albert, Sohn der 829 Cbeleute Peter und Margarethe Albert aus Niederbeſſingen erhielt bereits 1802 landesberrliche Erlaubniß, in den Kö⸗ niglich Preußiſchen Kriegsdienſt zu treten, ſoll auch wirklich eingetreten, ſeit der Zeit aber über Leben und Aufenthalt keinerlei Nachricht eingegangen ſein. Albert ſteht der⸗ malen im 60ſten Lebensjahre, ſein Vermögen iſt ſeither curatoriſch verwaltet worden und die Präſumtiverben, eine noch lebende Stief— ſchweſter und die Kinder einer verſtorbenen anderen Stiefſchweſter, haben das Anſuchen
geſtellt, daß ihnen ſolches gegen Caution über⸗
laſſen werde.
Juſofern nicht binnen 3 Monaten von Heinrich Albert ſelbſt, oder andern Intereſſen⸗ ten, die nähere Anſprüche zu haben vermei— nen, Einwand gegen die Gewährung erfolgt, wird dem Anſuchen gemäß verfügt und ver⸗ fahren werden.
Hungen, den 14. Januar 1846. Grßh. Heſſ. Fürſtl. Solmſ. Landgericht Hofmann.
Edietalien.
(128) Nach den gerichtlichen Pfandbuͤchern von Geilsbauſen ſind von Eckhard Erbs jun. Eheleuten daſ löſt die Grundſtücke % Wieſe auf der Ruhbach wegen 122 fl. und 34 fl. den Sckbard Erb sen. Eheleuten laut Schuld⸗ und Pfandverſchreibungen vom 9. April 1796 und 24. May 1800 und % Wieſe im Teſchengrund an Heinrich Kauß dem Vormund der Kinder Tter Che, Eckhard Wagner wegen 50 fl. laut Obliga⸗ tion vom 14. Auguſt 1800 verpfändet worden. a Die gegenwärtigen Beſitzer dieſer Grund ſtücke erkennen das Beſtehen dieſer Verpfän⸗ dungen nicht mehr an, haben ihre Abführung wahrſcheinlich gemacht und bei dem Abhanden⸗ kommen der darüber errichteten Schuld⸗ und Pfandverſchreibungen um ihre Löſchung ge⸗ beten. Auf ihr Anſtehn werden daher alle Diejenigen, welche aus dieſen Verpfaͤndungen irgend Anſprüche bilden zu können glauben, diermit aufgefordert, ſie binnen 6 Wochen von heute an, ſo gewiß bei dem unterzeichne— ten Gerichte anzumelden und zu begründen, widrigenfalls die extrabirten Verpfändungen für mortiſicirt erachtet und die darüber be⸗ ſtehenden Einträge in den Pfandbüchern ge⸗ löſcht werden ſollen. Grünberg den 23. Januar 1846. Großh. Heſſ. zum Landgericht daſelbſt gehöriges Ppatrimonialgericht der Frei⸗ herrn von Nordeck zur Rabenau. Welcker. Bücking.
Edictalladung.
120) Nachdem Großb. Heſſ. Hofgericht zu
ießen über das Vermögen des Konrad Theiß zu Flenſungen den förmlichen Concursproceß erkannt bat, ſo werden alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Anſprüche an denſelben zu haben vermeinen ſollten, hiermit öffentlich aufgefordert, ſolche in dem auf
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Donnerſtag den 12. März d. J.,
Vormittags 8 Uhr, 0 anberaumten Liquidationstermin bei Vermei⸗ dung des ohne ein beſonders zu exlaſſendes Prä⸗ cluſivdekret erfolgenden Ausſchluſſes von der⸗ Concursmaſſe bei dem unterzeichneten Land—
gerichte anzuzeigen und zu begründen.
Grünberg den 22. Januar 1846. Großb. Heſſ. Landgericht daſ. Welcker. Dr. Ortwein.
Bekanntmachung.
(130) Die Lieferung von fünfzehn Stecken eichen Scheitholz, welches ſich zu Küferholz eignet, ſoll im Wege der Soumiſſion an den Wenigſtfordernden vergeben werden. Hierauf Reflectirende wollen ihre deßfallſigen Soumiſ— ſionen längſtens bis zum 16. Februar d. J., Vormittags 10 Uhr, bei Großh. Zuchthaus Direction dahier portofrei einreichen. Marienſchloß am 27. Januar 1846. J. Ar: Der Verwalter Bauer.
Bekanntmachung.
(1310 Montag den 9. Februar, Vormittags 10 Uhr, ſollen auf der Brückenbauſtelle dahier die bei Erbauung der Brucke über die Fluth⸗ kanäle, in dem Neuſtädter Felde, nöthigen Maurer- und Steinbaurerarbeiten, ſowie die Zimmerarbeit an den Lehrgerüſten fur die Lahnbrücke und die Brücken über die Fluth⸗ kanäle, öffentlich an die Wenigſtnehmenden vergeben werden. Bemerkt wird, daß ſämmt⸗ liche zu obigen Arbeiten nöthigen Materialien den Uebernehmern geliefert werden. Die ge⸗ nannten Arbeiten ſind veranſchlagt: fl. kr. 1) Maurer- und Steinhauerarbeit an der Brücke über den erſten Fluthfanal 5
2) desgl. an der Brücke über den 2. Fluthkanal, zu 1734 9
3) Zimmerarbeit an dem Lehrgerüſte für die Lahnbrücke, zu 3087 36 4) Zimmerarbeit an dem Lehrgerüſte für die Brücken über die Fluthkanäle, zu 175 10
Gießen den 28. Januar 1846. Der Gr. Provinzialbaumeiſter
Müller.
Publioan dum.
(132) Das den Erben des Herrn Ober⸗ jägermeiſters Freiherrn von Bibra zu Weil⸗ burg gehörige Gut zu Cleeberg, nämlich das Burggut, das Rabenauiſche. Gut und zu Beiden acquirirte Grundſtucke wird Freitag den 6. März d. J., Morgens 11 Uhr, zu Cleeberg freiwillig verſteigert und bei etwa ungenügendem Reſultat Freitag den 20. März d. J. zu derſelben Stunde verpachtet.
Die Bedlugungen liegen bei dem Freiherrn von Bibra zu Cleeberg offen.
Dieſe Immobilien beſtehen in einem neu erbaueten dreiſtöckigen Herrſchaftsbaus, einem Schäferhaus, den erforderlichen Oeronomie— gebäuden und einem Kellerbau, ſowie 272 Morgen 71 Ruthen Garten, Aecker, Wie— ſen und einigem Trieſchland.
Uſingen den 28. Januar 1846.
Högl. Naſſ. Landoberſchultheißerey Schapper.
Edictal ladung.
(133) Heinrich Volzing, im Hof, in Ober⸗ ſeibertenrod und deſſen Ehefrau, Anna Maria, geb. Roth, beſitzen keine genügende Erwerbs— urkunden über ihre in den Gemarkungen von Oberſeibertenrod, Ulrichſtein und Bobenhau— ſen gelegenen Immobilien. Auf ihren Antrag werden alle Diejenigen, welche Eigenthums⸗ oder ſonſtige dingliche Anſprüche an dieſe Im⸗ mobilien, worüber Grundbuchs-Auszüge in der Landgerichts Regiſtratur zu Jedermanns Einſicht offen liegen, bilden zu können ver⸗
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meinen, aufgefordert, ſolche ſo gewiß binnen
vier Wochen, von heute, dahier geltend zu
m ichen, widrigenfalls den Heinrich Völzing's
Cheleuten eine ihr Eigenthum an fraglichen
70 beſcheinigende Urkunde zugefertigt
wird.
Ulrichſtein am 28. Januar 1846. Großh. Heſſ. Landgericht daſ. Zimmermann.
Edietal ladung.
(130 Jonas Keil, geboren den 12. Auguſt 1775, ein Sohn des Andreas Keil und deſſen Cbefrau Anna Dorothea, gebornen Albert zu Ettingsbauſen, entfernte ſich um das Jahr 1794 von Hauſe und ſind ſeitdem keine Nach—⸗ richten von ihm eingelangt. Nach dem Ab— leben der Andreas Keil'ſchen Cheleute nahm deren Sohn, Heinrich Keil III. zu Etltings⸗ hauſen, den Nachlaß derſelben in Beſitz und wurde ihm in der Folge, gegen Caution, der Antheil des Abweſenden gerichtswegen belaſſen. Auf Antrag dieſes Heinrich Keil III. werden nun Jonas Keil oder nähere Erben deſſelben aufgefordert, ſich binnen 3Z Monaten bei un⸗ terzeichnetem Gericht zu melden, zu legiti⸗ miren und Anträge zu ſtellen.
Nach fruchtloſem Umlanf des Termins wird die geſtellte Caution für erloſchen erklärt, in den Hypothekenbüchern ausgethan und das Vermögen des Abweſenden dem Heinrich Keil III. eigenthümlich überwieſen.
Lich den 27. Januar 1846.
Grßh. Heſſ. Fürſtl. Solmſ. Langericht daſ.
Dittmar.
Aufforderung.
(1335) Alle Diejenigen, welche Forderungen an den verſtorbenen Kaspar Diehl 1. aus Steinbach zu machen haben, werden aufgefor— dert, ſolche um ſo gewiſſer Freitag den 27. Febr., Vormittags, beim Landgericht Rödelheim geltend zu machen, als ſonſten bei der Nachlaß-Regulirung des Kaspar Diehl keine Rückſicht darauf genom- men wird. Rödelheim den 30. Januar 1846. Großh. Heſſ. Landgericht Buff. Edietalladung.
(1360) In dem Gonterskircher Gerichts- und Ortshypothekenbuch ſteben noch die unter Art. 2858. Nr. 271 der Großh. Zeitung vom 30. September 1845 näher bezeichneten Hypothek— einträge offen, obgleich es ſehr wahrſcheinlich gemacht iſt, daß die Capitalien abgetragen und die Verpfändungen alſo erloſchen ſind.
Wer daher aus dieſen Verpfändungen be— ziebungsweiſe den deßfallſigen Urkunden noch Rechte ableiten zu konnen glaubt, hat dieſelbe ſo gewiß binnen ſechs Wochen, von heute an, bier geltend zu machen, als ſonſt jene Cin— träge für erloſchen erklärt und im Hypothe— kenbuche geſtrichen werden.
Gleichzeitig werden alle Diejenigen, welche nicht ſchon früher von dem be⸗ ſtellten Commiſſär, Actuariatscandi— daten Bauer, ſpeciell aufgefordert worden ſind, oder demſelben ihre Ur— kunden vorgelegt haben, gleichwohl eine rechtsgültige, auf irgend ein Objekt in der Gemarkung Gonterskirchen radicirte gericht— liche Pfandurkunde beſitzen, biermit vorgeladen, ſolche ſogewiß binnen obiger Friſt im Original, oder in beglaubigter Abſchrift dabier vorzu— legen, als ſonſt etwaige Verpfändungen in das neu zu errichtende Hypothekenbuch nicht aufgenommen werden und ſie ſich die deßfalls entſtehenden Nachtheile ſonſt zuzuſchreiben haben.
Laubach den 30. Januar 1846.
Grßb. Heſſ. Grafl. Solmſ. Landgericht daſ. Brumhard.


