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Itiedberg Buß bat 4 bg .
Intelligenz-Olatt
ſür die
Provinz Oberheſſen
im Allgemeinen,
die Kreiſe Friedberg, Grünberg und Hungen
und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.
* 68.
Mittwoch, den 2. September
1846.
Amtlicher Theil. Die Großherzoglich Heſſiſchen Kreisraͤthe der Kreiſe Friedberg, Gruͤnberg 5 und Hungen an ſaͤmmtliche Großh. Buͤrgermeiſter dieſer Kreiſe.
Betreffend: Den Ankauf von Kartoffeln zum Branntweinbrennen.
Wir machen Sie darauf aufmerkſam, daß unſer den Ankauf von Kartoffeln zum Branntweinbrennen verbietender Polizei⸗Befehl d. d. 12. Februar d. J., Intelligenzblatt Nr. 13, noch fortdauernd Gültigkeit hat und bemerken zu⸗ gleich, daß hierdurch ſowohl der Ankauf mit Beding als- baldiger Lieferung der Kartoffeln, als wie der Ankauf, wobei ſpätere Lieferung bedungen wird, verboten iſt. Wegen der Ankäufe von Kartoffeln durch Branntweinbrenner zu ihrem häuslichen Gebrauche und zum Pflanzen iſt, wie früher verordnet, in jedem einzelnen Falle beſondere Ent— ſchließung hier einzuholen.
Friedberg, Grünberg und Hungen
den 31. Auguſt 1846.
Küchler. Ouvrier. Follenius.
5 Der Großherzoglich Heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Gruͤnberg
an ſämmtliche Großh. Bürgermeiſter dieſes Kreiſes.
Betreffend: Die Erhebung der Stempeltaxe von auswärtigen politischen Zeitungen.
Ich fordere Sie zur ungeſäumten Erledigung meiner in Nr. 9 des Amtsblattes von 1844 enthaltenen, obigen Gegenſtand betreffenden Verfügung auf.
Grünberg am 25. Auguſt 1846.
Ouvrier.
Derſelbe an dieſelben.
Betreffend: Male der Gemeinde Engelrod um Bewilligung mehrerer Märkte.
Nach Benachrichtigung des Gr. Heſſ. Freih. Riedeſel'ſchen
Landraths zu Lauterbach iſt der Gemeinde Engelrod geſtat. tet worden, folgende Märkte auf ein Jahr zur Probe abzu— halten:
10 den erſten Markt Montag und Dienſtag vor Oſtern;
2) den zweiten Dienſtag und Mittwoch vor dem Ulrichſtei— ner Jacobimarkt;
3) den dritten unmittelbar vor dem Ulrichſteiner Michaeli— markt und zwar in der Weiſe, daß jedesmal der erſte Tag zum Vieh- und der zweite zum Krämermarkt be— ſtimmt ſein ſoll.
Sie werden dieſes mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß bringen, daß der unter 3 angeführte Markt als der erſte den 21. und 22. September l. J. abgehalten wer—⸗ den wird.
Grünberg am 28. Auguſt 1846.
On vir i er.
Der Großherzoglich Heſſiſche Rentamtmann des Rentamts Gruͤnberg
an die Gr. Heſſ. Bürgermeiſter dieſes Rentamts
Betreffend: Die Erhebregiſter der Forſtſtrafen vom III. Quartal 1846 bei dem Rentamte Grünberg.
Die Erhebregiſter über die Forſtſtrafen des III. Quar⸗ tals 1846 ſind bis zum 1. September angefertigt und kön— nen an den bekannten Zahltagen, Donnerſtag und Samſtags, Forſtſtrafen bezahlt werden, was Sie im Intereſſe der Be— ſtraften in Ihren Gemeinden bekannt machen wollen.
Grünberg am 22. Auguſt 1846. a
Bötticher.
Friedberg den 26. Auguſt 1846.
Das Namensfeſt Sr. Königlichen Hoheit unſers allverehrten Großherzogs wurde geſtern von den Bewoh— nern Friedbergs mit gewohnter Loyalität feſtlich begangen. Wir erwähnen nur kurz des Feſteſſens mit Muſik im Trap p'ſchen Saale, des Zugs der Schützen und Turner an den Schuützen— rain, des Balles daſelbſt, des Ausflugs der Zöglinge des Schullehrer-Seminariums u. ſ. w., wobei ſich uberall durch geeignete Toaſte die Liebe zum Regentenhauſe auf's lebhaf— teſte kund gab.


