Wort Chriſti vom Moſte und den Schläuchen zu deuten habe, damit ſie, dieſer unſrer Zeit gemäß, lung in der Kirche einnehme und behaupte.“
Die Anwendung der apoſtoliſchen Ermahnung:„pruͤfet Alles und behaltet das Gute“ auf die kirchlichen Zuſtände der Gegenwart war ſehr treffend und machte auf die Zu⸗ Dafür möge am Beßten zeugen, daß Herr Director Crößmann das Gebet um Kraft und Segen für das amtliche Wirken der Herrn Candidaten, welche die Anſtalt verließen, ungefähr ſo einleitete:„Wenn ich jetzt noch beſondere Ermunterung an Sie(die Candida⸗ ten) richten wollte, ſo müßte ich befürchten, den Eindruck
hörer einen lebhaften Eindruck.
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die rechte Stel⸗
der geiſt⸗ nnd gedankenvollen Rede zu verwiſchen, welche
wir ſo eben angehört und zu der wir gewiß Alle mit Her⸗ und Mund Amen geſagt haben.“ b
Es wird darum vielen Leſern dieſes Blattes die Be⸗ nachrichtigung willkommen ſein, daß die Rede des Herrn Sell in den erſten Tagen im Druck erſcheinen wird.“)
e) Die Rede des Herrn Prof. Sell wird in einer Broſchüre abge⸗ druckt, welche den Titel führt:„Zwei Feſtreden mit Rückſicht auf dringende Zeitforderungen an die Diener der Kirche über Epheſ. 4, 1—7 und Marc. 2, 22 gehalten bei feierlicher Entlaſſung der Candidaten aus dem Großh. Heſſ. evangel. zu Friedberg in der Wetterau von Dr. F. C. welche in wenig Tagen für 12 kr. bei mir zu haben iſt.
redigerſemingrium K. Sell,“ und
C. Bindernagel.
Bekanntmachungen von Be⸗ hoͤrden.
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Bekanntmachung.
(3911 Am 9. v. Mts. gegen Abend wurde ein Juden⸗Burſche von Niederweiſel, welcher von Frankfurt zurückkehrte, auf dem Fußpfad, der von der Chauſſee ab, hinter dem Orte Niedermörlen her, nach der ſogenannten Mör⸗ ler Höhe und dort wieder auf die Chauſſee führt und ſehr frequent iſt, durch eine ihm unbekannte Mannsperſon räuberiſch angefallen. Es wurden ihm ſeine in beiläufig zwanzig Kreuzern beſtehende Baarſchaft, zwei Taſchen⸗ tücher und ein blauer leinener Kittel abge⸗ nommen. Der Räuber, welcher ein arbeit⸗ ſuchender Dienſtbote oder Taglöhner zu ſein ſchien, wird beſchrieben als ein Mann, bei⸗ läufig 25— 35 Jahre alt, mehr als mittlerer Größe; er trug an einem Ohr, vielleicht auch an beiden, einen gelben Ohrring; ſeine Klei⸗ dung beſtand in einem blauen Kittel, in einer abgetragenen Tuchkappe, von grünlicher Farbe mit Schild und in Stiefeln, von welchen der linke binten ſchief getreten war. Eine nähere Beſchreibung der Perſon und Kleidung ſtand nicht zu erlangen. Das Geld beſtand in Sechs⸗ kreuzerſtücken und Groſchen, ein ausgezeichne⸗ tes Stück war nicht unter demſelben. Von den beiden baumwollenen Taſchentüchern war das eine dunkelroth, durch ſchwarze Streifen gewürfelt, noch ganz neu und nicht geſaumt;
das andere ſtark gebraucht, von gräulichem Grund mit gelben Blümchen. Der leinene Kittel war blau gefärbt, ſchon ziemlich aus⸗ gewaſchen, vornen zu; er hatte vornen, unten, außen, zwei Taſchen, an dem einen Aermel war ein gelbes meſſingenes, an dem andern ein blau überzogenes Knöpfchen.
Da die ſeitherigen Nachforſchungen ohne günſtigen Erfolg geblieben ſind, ſo bringt man das verübte Verbrechen biermit zur öffent⸗ lichen Kenntniß und erſucht alle Behörden, ſowie alle Privatperſonen, welche im Stande ſein ſollten, Auffchlüſſe über die Perſon des Räubers zu ertheilen, dieſelben im Intereſſe der öffentlichen Sicherheit möglich ſchleunig hierher gelangen laſſen zu wollen.
Butzbach den 18. April 1846. Großh. Heſſ. Landgericht daſ. Mosler. Aufforderung.
(395) In der Allee junger Obſtbäume, welche in der Gemarkung Pohlgöns an dem Picinal⸗ wege zwiſchen Pohlgöns und Ebersgöns ge⸗ pflanzt ſind, wurden zwiſchen dem 21. und 23. v. M. von drei Stämmen die Kronen abge⸗ brochen. Da es bis jetzt nicht gelungen iſt den Urheber dieſes Verbrechens zu ermitteln, ſo for⸗ dert man Alle, die etwa im Stande ſind, Auf⸗
dieſe Aufſchlüſſe ſchleunig dabier machen zu wollen, damit es möglich werde der verruch⸗ ten That die wohlverdiente Strafe zuzuer⸗ kennen. Butzbach den 18. April 1846. Grßh. Heſſ. Landgericht daſ. Mosler.
Edietalladung.
(58) Nachdem über den Nachlaß des Dre— her Martin Lotz von bier der Concursproceß erkannt worden iſt, ſo werden alle, welche Forderungen oder ſonſtige Anſorüche an den⸗ ſelben zu machen haben, geladen, dieſelben Dienſtag den 19. Mai d. J., Morgens 8 Uhr, bei Vermeidung Ausſchluſſes von der Maſſe, dahier geltend zu machen. Bekannte Gläu⸗ biger, die im Termin ausbleiben, werden ſo angeſeben, als ob ſie den Beſchlüſſen der Mehrheit, die erſcheinen, beitreten wollten, was namentlich auch bezüglich eines etwaigen Vergleichs gilt. Laubach den 6. April 1846.
Gr. Heſſ. Gräfl. Solmſ. Landgericht.
l Brum hard.
Edictalladung.
(892) In den Gerichts⸗ und Ortshypothe⸗ kenbüchern der Gemeinden Traisborloff, Inheiden und Utphe, ſowie in der Gemar⸗ kung Feldheim ſtehen noch die in der Bei⸗ lage zu Nr. 99. der Grohß. Zeitung vom 9. April 1846 näher bezeichneten Hypothek ⸗Ein⸗ träge offen, obgleich es ſehr wahrſcheinlich ge⸗ macht iſt, daß die Capitalien abgetragen und die Verpfändungen alſo erloſchen ſind.
Wer daher aus dieſen Verpfändungen, be⸗ ziehungsweiſe den desfallſigen Urkunden, noch Rechte ableiten zu können glaubt, hat dieſel⸗ ben ſogewiß binnen ſechs Wochen von heute an hier geltend zu machen, als ſonſt jene Ein⸗ träge für erloſchen erklärt und im Hypothe⸗ kenbuche geſtrichen werden.
Gleichzeitig werden alle Diejenigen, welche nicht ſchon früher von dem be⸗ ſtellten Commiſſär, Actuariatscandi⸗ daten Sartorius, ſpeciell aufgefor⸗ dert worden ſind, oder demſelben ihre Urkunden vorgelegt haben, gleichwohl
eine rechtsgültige, auf irgend ein Object in den Gemarkungen Traishorloff, Inhei⸗ den, Utphe und Feldheim radicirte Pfand⸗ urkunde beſitzen, hiermit vorgeladen, ſolche ſo gewiß binnen obiger Friſt im Original oder
in beglaubigter Abſchrift dabier vorzulegen,
zu errichtenden Hypothekenbücher nicht aufge⸗ nommen werden und ſie ſich alle des fallſigen Nachtheile ſelbſt zuzuſchreiben haben. Laubach den 18. April 1846.. Gr. Heſſ. Gräfl. Solmſ. Landgericht Brumhard.
Bekanntmachung. (893) Es wurden an den jungen Linden.
ſchlüſſe zu geben, welche die Entdeckung des
Thäters herbeizuführen vermögen, hiermit auf,
und Pappel⸗Stämmen, welche an den Rand
als ſonſt etwaige Verpfändungen in die neu
des Banquets der Staatsſtraße zwiſchen Ober⸗ mörlen und Ziegenberg gepflanzt ſind, von dem verfloſſenen Spatherbſte bis zur neueſten Zeit, mehrfache Beſchädigungen durch Abbre⸗ chen der Baumkronen, Ausziehen der Stämme, Aus reißen der Baumſtützen und dergleichen mehr verübt, ohne daß es bis jetzt gelungen wäre, Denjenigen zu ermitteln, deſſen verbre⸗ cheriſche Hand dieſe verabſcheuungswürdigen Thaten verübt hat. Man ſieht ſich daher ver⸗ anlaßt, Alle, welche etwa im Stande ſind, Thatſachen anzugeben, die zur Entdeckung des Urbebers jener Vergehen dienen könnten, hier⸗ mit aufzufordern, dieſelben um ſo mehr dem unterzeichneten Gerichte zur Anzeige zu brin⸗ gen, als die nachtheiligen Folgen jener Be⸗ ſchädigungen, nach bekannter geſetzlicher Be⸗ ſtimmung, die einzelnen Einwohner der frag⸗ lichen Gemeinden treffen. Zugleich ſagt man dem, deſſen Mittbeilung die Entdeckung des Verbrechers herbeiführt, hiermit eine Beloh⸗ nung von 30 fl. zu. Butzbach den 18. April 1846. Großh. Heſſ. Landgericht daſ. Mosler.
Frucht Verſteigerung im Rentamte Friedberg.
(6160 Von den ſiscaliſchen Fruchtvorräthen des hieſigen Rentamts kommen zur Verſtei⸗ gerung:
a) zu Butzbach, von dem Speicher daſelbſt, Dienſtag den 5. Mai d. J., Vormittags 10 Uhr, in dem Gaſtbauſe zum Heſſiſchen Hofe zu Butzbach: ½ Malter Waizen, 70 Malter Korn, 25 Malter Gerſte und 17 Malter Hafer; 5
b) zu Friedberg, von dem daſigen Speicher, Miktwoch den 6. Mai, Vormittags 10 Uhr, in der Behauſung des Gaſthalters Herrn Hieronimus vor dem ehemaligen Mainzer⸗ thore daſelbſt: 100 Malter Korn, 25 Mal⸗ ter Gerſte, und 40 Malter Hafer. Das Ausgebot der Brodfrüchte geſchieht in
kleinen Quantitäten von% und 1. Malter.
Es werden dabei nur ſolche Privaten zuge⸗
laſſen, die ſich mit Beſcheinigungen ihrer resp.
Ortsvorſtänden darüber ausweiſen, daß ſie
die zu erkaufenden Früchte zur eignen Con⸗
ſumtion bedürfen..
Friedberg den 18. April 1846. N
Der Grßh. 6. n
u ß.
Edictal ladung. (835) Ludwig Bach von Lauter hat im Jahre 1843 das Immobiliar⸗Vermögen, ſeines nunmehr verſtorbenen Vaters Heinrich Bach von da unter der Verbindlichkeit übernommen, alle daraufhaftenden Schulden abzuführen und bei der ſich gegenwärtig ergeben habenden Ueberſchuldung ſein geſammtes Vermögen, ſowohl das übernommene vaͤterliche, als die ihm angefallenen mütterlichen Grundſtücke, letztere nach vorgängiger Abtheilung mit ſei. nen Geſchwiſtern, an ſeine und ſeines Vaters
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