Ausgabe 
26.4.1845
 
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130.

d) Zeugniſſe unbeſcholtener Männer, insbeſondere der bis⸗ herigen oder früheren Dienſt⸗ oder Lehrherrn, Meiſter ꝛc, des Dienſtpflichtigen. Es wird denſelben aber nur daun Beweiskraft beigelegt, wenn ſie eidlich vor Gericht abgelegt worden ſind.

Da, wo Ihnen die Fehler und Gebrechen ſchon be⸗ kannt ſind, oder bei dem Exſcheinen der Militärpflichtigen bekaunt werden, haben Sie ſelbſt ohne Anzeige dieſer dahin zu wirken, daß die erforderlichen Zeugniſſe bis zur Muſte⸗ rung erbracht werden. Ihre amtliche Thätigkeit wird aber in noch größerem Maaße in Anſpruch genommen, wenn ſich die Untauglichkeit auf Geiſtesſchwäche, Taubſtummheit und ähnliche Uebel gründet, die vorausſetzen laſſen, daß den daran leidenden Individuen die Kenntniß der beſtehenden geſetzlichen Vorſchriften ermangele.

Kein Militärpflichtiger kann ſich durch einen Bevoll⸗ mächtigten, welcher Art er auch ſeie, für tauglich erklären laſſen; er muß in Selbſtperſon erſcheinen, inſofern er ſich nicht dem im Artikel 43 des Recrutirungsgeſetzes ausge ſprochenen Nachtheile des Erſtmarſchirens ausſetzen will. Von der Verbindlichkeit ſelbſt zu erſcheinen ſind allein die⸗ jenigen ausgenommen, welche entweder durch gehörig Be vollmächtigte oder durch ihre Eltern, Großeltern, volljaͤhrige Geſchwiſter, oder durch ihre Vormünder bei der Muſterung erklären laſſen, daß ſie ſich bei dem Militärdienſt vertreten laſſen würden. Dieſe Erklärung geſchieht am Sicherſten mittelſt Vorzeigung der von der Großh. Staatsaſſekuranz⸗ anſtalt erhaltenen Verſicherungsurkunde.

Friedberg den 14. April 1845.

Derſelbe an dieſelben.

Betreffend: Beſchäftigung für Taglöhner an der im Bau begriffenen Eiſenbahnſtrecke im Gebiete der freien Stadt Frankfurt.

Sie werden, wenn es irgendwo an genügendem Ar⸗ beitsverdienſte mangeln ſollte, in Ihren Gemeinden bekannt machen laſſen, daß an der im Gebiete der freien Stadt Frankfurt im Bau begriffenen Eiſenbahn eine Anzahl Tag⸗ loͤhner ſowohl im Accord als auch im Taglohn dauernde Beſchäftigung finden können.

Friedberg den 21. April 1845.

Küchler.

Wahlausſchreiben.

Es wird bekannt gemacht, daß die Wahl des Buͤr⸗ germeiſters von Friedberg auf dem Rathhauſe daſelbſt am Montag, Dienſtag, Mittwoch und Freitag, den 28., 29. 30. April und 2. Mai dieſes Jahres, jedesmal von 8 Uhr Morgens bis 12 Uhr Mittags, unter Leitung des Unter⸗ zeichneten vorgenommen werden ſoll.

Sämmtliche ſtimmfähige Bürger von Friedberg werden aufgefordert, an dieſer Wahl Theil zu nehmen und gleich vom Beginn der Wahl an ſich zur Abſtimmung ein⸗ zufinden, damit die Wahl zur Erſparung von Zeit und Ko⸗ ſten wo möglich ſchon vor Ablauf der viertägigen Friſt ge⸗ ſchloſſen werden kann.

Friedberg den 18. April 1845.

Der Großh. Heſſ. Kreisrath

K ichs leer.

Küchler.

Bekanntmachungen von Be⸗ hoͤrden.

a Edictalladung.

(432) Der Gr. Bürgermeiſter Schmiermund von Sberfeibertenrod, Johannes Baſt's Cidam, und ſeine Ehefrau Katharina, geb. Baſt, be⸗ abſichtigen einen Theil ihres Grundvermögens einem ihrer Kinder abzutreten. Da ſie das Eigenthum der von ihnen beſeſſen werdenden Immobilien nicht vollſtaͤndig nachweiſen kon⸗ nen, ſo werden alle Diejenigen, welche an das fragliche Grundvermögen, deſſen einzelne Stücke aus dem in der Landgerichts-Regiſtra⸗ tur zu Jedermanns Einſicht offen liegenden Grundbuchsauszuge erſehen werden können, Eigenthums- oder ſonſtige dingliche Anſprüche machen zu können glauben, aufgefordert, ſolche binnen ſechs Wochen von heute dahier vorzu bringen und zu begründen, widrigenfalls das Eigenthumsrecht der Genannten an fraglichen Grunbſtücken für anerkannt angenommen und denſelben eine Eigenthumsurkunde ausgefer⸗ tigt werden wird. Ulrichſtein den 31. Maͤrz 1845. Grßh. Heſſ. Landgericht daſ. Zimmermann. Edictalla dung.

(472 Kasper Scharmann zu Ulrichſtein be⸗ ſitzt nachbenannte Grundſtücke: a) in ulrichſteiner Gemarkung: 147%6 X/ 316,2[IKlftr. Acker am Eck⸗ mannshain, p) in Feldkrücker Gemarkung: 313/ X/7g 117[IKlftr. Wieſe in der Roth⸗ wieſe, 315/11 X/ 622 IKlftr. Wieſe daſelbſt, 313/2 X/25 333[IKlftr. Wieſe daſelbſt, die ihm von ſeinem Vater, Johannes Schar mann, durch einen mit demſelben errichteten Verpflegungsvertrag überlaſſen worden ſind.

Da er den behaupteten Erwerbsgrund urkund⸗ lich nicht nachweiſen kann, ſo werden Dieje⸗ gen, welche an die fraglichen Grundſtücke Eigenthums⸗ oder ſonſtige dingliche Anſprüche bilden wollen, aufgefordert, ſolche binnen ſechs Wochen, von heute an, dahier geltend zu machen, widrigenfalls das Eigenthumsrecht des Genannnten für anerkannt angeſehen und ihm eine daſſelbe beſcheinigende Urkunde zugefertigt werden wird. Ülrichſtein den 1. April 1845. Großh. Heſſ. Landgericht daf. Zimmermann. Edictalladung. (470 In Folge Concurserkenntniſſes wer⸗ den die Gläubiger des Johannes Lemp von Niederbeſſingen auf f Montag den 2. Juni, Morgens 10 Uhr, i unter dem Anhang geladen, daß wer nicht er⸗ ſcheint, ohne weitere Bekanntmachung, ſich als ausgeſchloſſen zu betrachten hat. Hungen den 5. April 1845. i Gr. Heſſ. F. S. Landgericht Hofmann. Verpachtung. (509) Mittwoch den 7. Mai, Morgens 9 Uhr, ſollen in hieſigem Rathhauſe die Begra⸗ ſungen ſämmtlicher Allmeien in hieſigen Ge⸗ markungen öffentlich meiſtbietend verpachtet werden, als: 1) die Begraſung des Judenfriedhofs, 2) 7 Stück im Stadtſchreibereigraben, 3) der Mühlgraben und ein Grabſtück am Fauerbacher Thore, 5 4) der Seeergraben in acht Stücken, 5) der große und kleine Wildkautsgraben, 6) der Weg nach dem Holzpförtchen und Ne⸗ bengaſſen, 7) der Ringgraben, 8) der Weg an der Fauerbacher Grenze und Barbaragaſſe, 9) der Alleeweg, der große und der kleine Schüͤtzenrain in ſechs Stücken,

10) die alte und neue Bleiche,

11) die Langgaſſe und Nebengaſſe,

12) der Weg nach der Schlockergaſſe,

130 255 ungemeſſenes Stück an Salzmanns Acker,

14) die Begraſung der verſchiedenen Wege hinter der Burg in 14 Abtheilungen,

15) der viereckige Weiher, blos die Begraſung,

16) der Bleichplatz am viereckigen Weiher,

17) die Begraſung der Feldwege, in der Burg⸗Gemarkung,

18) die Begraſung der Ralne an der Chauſſee,

19) die Begraſung des dicken Rain im Wart⸗ feld bis an den Diebsweg,

20) der ſtumpfe Graben bis an den Diebsweg,

21) der Lachenweg vom Diebsweg bis an die Wieſe,

22) der Dachspfad von der Brücke ſo weit Gras da iſt,

23) ein Stückchen am Schützenweg,

24) die Begraſung eines Bleichplatzes an der Seewieſe und noch mehrere Stücke.

Friedberg den 17. April 1845.

Der Beigeordnete Bender. Lohrinden-Verſteigernng. (835) Die(vide Intelligenzblatt Nr. 25 und 28, Inſerat Nr. 388.) vorigen Dienſtag den 15. d. M. auf dem Rathhauſe zu Holz hauſen abgehaltene Verſteigerung der dieß⸗ jäbrigen Lohrinden in den Communnalwal⸗

dungen:

1) Holzhauſen 700 Ctr. 2) Niedereſchbach 50* 3) Obererlenbach 50 4) Obereſchbach 350 5) Petterweil 50 6) Vilbel 300

Summa 1500 Ctr.

iſt nicht genehmigt worden. Es ſoll daher eine nochmalige deßfallſige Verſteigerung die⸗ ſer Lohrinden auf dem Rathhauſe zu Vilbel, unter den vor dem Ausgebot eröffnet wer⸗ denden Bedingungen, an die Meiſtbietenden

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