Ausgabe 
23.4.1845
 
Einzelbild herunterladen

% 126

den Conſreiptionspflichtigen auf die bezeichneten Tage jedes⸗ mal Morgens präcis halb 8 Uhr dahier einzufinden.

Die Loosziehung erfolgt den 29. Mai, zu welcher ſich ſaͤmmtliche Gr. Bürgermeiſter mit den Conſcriptionspflichti⸗ gen Morgens um dieſelbe Zeit einzufinden haben.

Ich bemerke Ihnen hierbei:

Die Entſcheidung über die Depotanſprüche ſoll jedes⸗ mal nach beendigter Muſterung ertheilt werden, es haben ſich daher diejenigen Militärpflichtigen, fr welche N das Depot angeſprochen wird, mit den betreffenden N Bürgermeiſtern zur Hand zu halten.

5) Ebenſo ſoll gleich nach beendigter Muſterung das Er⸗

kenntniß der Aerzte über die von den Militärpflichti⸗ en angegebenen Fehler dieſen Militärpflichtigen be⸗ annt gemacht werden, wobei ebenfalls die Gegenwart der betreffenden Großh. Bürgermeiſter nothwendig iſt, damit ſie die Einträge in die Liſten zu machen im Stande ſind.

c) Hinſichtlich der Zeugniſſe, welche die, an ſinnlich nicht ſogleich wahrnehmbaren Fehlern und Gebrechen leiden den Conſcriptionspflichtigen beizubringen haben, ver weiſe ich auf die beſtehenden geſetzlichen Vorſchriften und insbeſondere auf den§. 127 der Verordnung vom 30. April 1831, ſowie auf das Ausſchreiben des Re crutirungs-Commiſſärs vom 20. Mai 1836, wornach Beſcheinigungen der Phyſicatsärzte oder derjenigen Aerzte, welche die Dienſtpflichtigen behandelt haben, Atteſtate der Geiſtlichen und Schullehrer, deren Unterricht der Militärpflichtige genoſſen hat, Zeugniſſe der Bürger⸗ meiſter und Gemeinderäthe, Zeugniſſe unbeſcholtener Männer, insbeſondere der bisherigen oder früheren

ö Dienſt⸗ oder Lehrherrn, Meiſter ꝛc. des Dienſtpflich⸗ tigen, beizubringen ſind.

Ich mache die Großh. Buͤrgermeiſter hierauf be- ſonders aufmerkſam und fordere Sie auf, die etwa

e

44

Einſteher genau zu inſtruiren, damit ſie nicht auf un⸗ richtige Tage hierher kommen und abgewieſen werden müſſen. Saͤmmtliche Einſteher müſſen ihre Anmeldungs⸗ ſcheine vorzeigen, ohne welche ihre Unterſuchung nicht geſcheheu kann.

Sämmtliche Conſcriptionspflichtige, inſofern ſie nicht ſchon durch das Geſetz von dem perſönlichen Erſcheinen bei der Muſterung eximirt ſind oder von dem Recruti⸗ rungs⸗Commiſſüär im Laufe der Muſterung definitiv entlaſſen oder bis zur nächſten Muſterung verwieſen werden, müſſen mit den Großh. Bürgermeiſtern, wie ſchon oben bemerkt wurde, den 29. April, Morgens präcis um halb 8 Uhr, zum Looſen ſich einſtellen. Ueber alle in dieſem Schreiben enthaltenen Punkte

haben Sie ſogleich die erforderliche Bekanntmachung zu er laſſen und über den Empfang dieſes Schreibens und die Vollziehung meiner Aufträge binnen 8 Tagen zu berichten.

Hungen den 15. April 1845. Follenius.

Wahlausſchreiben.

Es wird bekannt gemacht, daß die Wahl des Buͤr⸗

germeiſters von Friedberg auf dem Rathhauſe daſelbſt am Montag, Dienſtag, Mittwoch und Freitag, den 28., 29., 30. April und 2. Mai dieſes Jahres, jedesmal von 8 Uhr Morgens bis 12 Uhr Mittags, unter Leitung des Unter⸗ zeichneten vorgenommen werden ſoll.

Sämmtliche ſtimmfähige Bürger von Friedberg

werden aufgefordert, an dieſer Wahl Theil zu nehmen und gleich vom Beginn der Wahl an ſich zur Abſtimmung ein⸗ zufinden, damit die Wahl zur Erſparung von Zeit und Ko⸗ ſten wo möglich ſchon vor Ablauf der viertägigen Friſt ge⸗ ſchloſſen werden kann.

Friedberg den 18. April 1845.

f nöthigen Verſtändigungen eintreten zu laſſen und mit Der Großh. Heſſ. Kreisrath 5 der größten Pünktlichkeit hierbei zu verfahren. Küchler. 1 d) Die Prüfung der Einſteher wird jedesmal an dem 8 * Tage, an welchem die Conſcriptionspflichtigen ihres Fur die Waſſerbeſchädigten Ortes gemuſtert werden, ſogleich nach beendigtem iſt ferner eingegangen bei C. Bindernagel: von T. in St. 3 fl., von 5 2 Muſterungs⸗Geſchäft vorgenommen. Hiernach ſind die Rs. in Fobg. 1 fl. 10 kr. *

Bekanntmachungen von Be⸗ hoͤrden.

N Edictalla dung. (427) Die Vormünder über Jobann Philip⸗ pis Kinder von Stumpertenrod haben die den letzteren von ihrem Großvater Johannes

Steuernagel von da erblich zugefallenen Grundſtücke, als:

1/30 1006/2 266[IKlftr. Wieſe auf der Junkerwieſe, 11/192 376/la 113 5 oſch, V/%½239/½ a 191 Acker auf der Sauhecke, IX/360% 4 Garten auf der Feldwieſe, XI/I77 231 Acker an dem Schloßſtrauch,

in der Gemarkung Stumpertenrod

1177175 349[J Klftr. Acker am Stum⸗ pertenröderweg, VI/48 143 Wieſe in der Köddingswieſe,

in der Gemarkung Köddingen verſteigern laſſen. Da das Eigenthum ur⸗ kundlich nicht nachgewieſen werden kann, ſo

werden alle Diejenigen, welche an dieſe Grund⸗

ſtücke Eigenthums⸗ oder ſonſtige dingliche An⸗

ſprüche zu haben vermeinen, aufgefordert,

ſolche binnen vier Wochen, von heute an, da⸗

hier geltend zu machen, widrigenfalls die be⸗

reits ausgefertigten Kaufbrieſe beſtätigt werden. Ulrichſtein den 27. März 1845.

Großh. Heſſ. Landgericht daſ. Zimmermann.

Edietal ladung.

(453) Nachdem Großh. Hofgericht der Pro⸗ vinz Sberheſſen über den Nachlaß des zu Bü⸗ dingen verſtorbenen Landgerichts-Actuariats⸗ gehülfen Johannes Schlegelmilch von Groß⸗ karben den Concurs erkannt hat, ſo werden ſämmtliche Gläubiger zur Anzeige und Rich⸗ tigſtellung ihrer Forderungen, ſowie zum Ver⸗ ſuche eines Arrangements, auf Mittwoch den 30. April l. J., Vor⸗ mittags 9 Uhr, unter Androhung des, ohne beſonderes Prä cluſivdecret eintretenden Ausſchluſſes von der Maſſe, anher vorgeladen. Groskarben den 25. März 1845. Großh. Heſſ. Landgericht daſ. Muhl.

Aufforderung.

(477) Philipp Bender von Niederurſel hat ſeine in der Großh. Heſſiſchen Gemarkung von Niederurſel gelegenen Güterſtücke verſtei⸗

gert, kann aber keine Erwerbsurkunden von denſelben vorlegen. 5 Es werden deßhalb alle diejenigen, welche Anſprüche an dieſe Güterſtücke, von welchen ein Verzeichniß auf der Büͤrgermeiſterei zu Niederurſel offen liegt, machen zu konnen glauben, aufgefordert, dieſe Anſprüche um ſo gewiſſer binnen 6 Wochen von heute an bei'm unterzeichneten Landgericht geltend zu machen, als ſonſten nach Ablauf dieſer Friſt die Kauf briefe ausgefertigt werden. Rödelheim den 3. April 1845. Gr. Heſſ. Gräfl. Solms. Landgericht Bf f.

Das Soolbad zu Nauheim in

der Wetterau

(493) wird in dieſem Jahre am 15. Mai eröffnet werden. In therapeutiſcher Hinſicht haben die hieſigen Soolbäder weſentliche Vor züge vor vielen andern. Vermöge der natür⸗ lichen Temparatur der Sprudelguelle(27 R.) iſt die Soole in den meiſten Fällen ohne vor hergehende Erwärmung zum Baden tauglich; ſie erleidet daher vor ihrem Gebrauche keine Zerſetzung und keinen Verluſt an Kohlenſäure. Ihre Wirkſamkeit gegen ſerofulöſe Krankheiten, Gicht, Rheumatismus, chroniſche Unterleibs beſchwerden, bösartige Flechten, Haut, und Nervenſchwäche ꝛc. ꝛc. kann ganz vorzüglich

Iakob Gibe rar d., balſun, g tben,, * Wilheln erbin einge! keſutcben Teſtamell Fachlaß mach dungen gegen an den Nach Wochen date nach Ablauf! ſtumentsen bin Röͤdelde! Gt.

Ar 6¹¹ D

Vormittags Ralhpauſe Synagoge, ſein des 6 den Wenig Nach bem N

*

7) ferner die ſteine, 80

Voranſch dem Burea des Baubez

Friedbe

61 b

die folgend dus der Ve Geleute fo Ante Bezal d: