Bekanntmachungen von Be— hoͤrden.
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Edietalladung.
(280 Nachdem über den geringen Nachlaß des im 2. Bataillon Großb. 4. Infanterie⸗ Regiments als Feldwebel geſtandenen Mar— tin Stieber von Woͤlfersbeim der Concurs erkannt worden, werden diejenigen Gläubiger, die etwa noch nicht ſich angemeldet, bedeutet, ſogewiß binnen 2 Monaten ibre Forderungen anzuzeigen, als ſie ſonſt obne weitere Bekannt- machung ſich als ausgeſchloſſen zu betrachten haben. Hungen den 22. Februar 1835. Gr. Heſſ. Fürſtl. Solmſ. Landgericht Hofmann.
Edicetal ladung. (292) Forderungen jeder Art an das Ver⸗ mogen des in Concurs verfallenen Johannes Bindewald von Meiches ſind, bei Meidung des ohne beſonderes Präcluſiv-Dekret erfol— genden Ausſchluſſes von der Maſſe im Ter— min.
Freitag den 25. April d. J., Morgens 9 Uhr, dahier anzuzeigen und richtig zu ſtellen und baben diejenigen Gläubiger, welche perſönlich zu erſcheinen verbindert ſind, ibre Vertreter mit Special- Vollmachten zum Abſchluß eines Vergleichs zu verſehen, indem im Falle des Zuſtandekommens eines ſolchen die nicht per⸗ ſönlich erſchienenen oder nicht gehörig vertrete— nen Gläubiger als demſelben beitretend ange— ſehen werden. ulrichſtein den 20. Februar 1845. Großh. Heſſ. Landgericht daſ. Zimmermann.
Edictalladung. (293) Die Erben des zu Felda verſtorbenen Soldaten Kaspar Diegel von da haben die Erbſchaft unter der Rechtswohlthat des In— ventars angetreten. Anſpruüche jeder Art an den Nachlaß deſſelben ſind ſogewiß binnen zwei Monaten dahier anzumelden und zu be⸗ gründen, widrigenfalls ſolche bei der Verthei— lung der Erbſchaft unberückſichtigt bleiben.
Ulrichſtein den 22. Februar 1845. Grßh. Heſſ. Landgericht daſ. Zimmermann. Verpachtung. (307) Dienſtag den 25. d. M., Morgens 10 Uhr, wird in hieſigem Rathbauſe die der Stadt gebörende Feldjagd mit Vogelfang, als auch der Fiſchfang an der Uſa auf ſechs nach— einanderfolgende Jahre öffentlich meiſtbietend verpachtet. Friedberg den 4. März 1846. Der Beigeordnete Bender.
Edictal ladung. (319) Ueber den ausgeſchlagenen überſchuldeten dahier verſtorbenen Wittwe des ſters Nicolai von Offenbach iſt der förmliche Concursprozeß erkannt worden. Es werden daher alle diejenigen, welche Forderungen an die Maſſe bilden zu können glauben, hiermit aufgefordert, ſolche, bei Strafe ſtillſchweigen— den Ausſchluſſes,
Donnerſtag den 17. April, Vormittags bei der unterzeichneten mit Leitung des Con— curſes beauftragten Gerichtsbebörde entweder in Selbſiperſon oder durch einen gehörig legi— timirten Bevollmächtigten zur Anzeige zu bringen, und zu begründen. In dieſem Ter⸗
von den Erbintereſſenten Nachlaß der Quartiermei—
„„ 91. mine ſoll zugleich die Güte verſucht und we⸗ gen der Beſtellung eines Contradictors und Maſſepflegers Beſchluß gefaßt werden. Friedberg am 26. Februar 1845. Großh. Heſſ. Landgericht daſ. J. A. G. Hofgerichts Hofmann. Dr. Gilmer.
Holz ⸗Verſteigerung
in dem Gemeindewald Fauerbach I., Reviers Hochweiſel.
(349) Mittwoch den 26. d. M., Vormit“ tags 9 Uhr, ſollen in dem hieſigen Gemeinde— wald, Diſtrict Heide, nachbenannte Holzſor— timente einer öffentlichen Verſteigerung aus- geſetzt werden, als: 10 6 Stecken buchen und birken Scheit⸗
holz, 2 18 Stecken dergleichen Prügelholz,
12% Stecken Stockholz, Nadelholz J. Klaſſe,
4) 132 Stecken Stockholz, Buche, Birke ꝛc. II. Klaſſe.
5) 2500 dergleichen Wellen,
6) 875 Nadelholz-Wellen.
Die Gr. Buürgermeiſter werden erſucht, ſol— ches in Ihren Gemeinden bekannt machen zu laſſen.
Fauerbach 1 am 12. März 1845.
Der Grßh. Heſſ. Bürgermeiſter Wei Bekanntmachung. (330) Der Schreinermeiſter Dietrich Nu— ſtadt von Rödelheim iſt von Großb. Hef. Hofgericht der Provinz Oberheſſen für einen Verſchwender erklärt worden.
Es wird dieß mit dem Anfügen öffentlich bekannt gemacht, daß nur ſolche von ihm ein. gegangen werdenden rechtlichen Geſchäfte Gül— tigkeit haben, zu denen ſein gerichtlich beſtell— ter Curator, der hieſige Ortsbürger und Schloſ— ſermeiſter Friedrich Baumüller ſeine Zuſtim— mung gibt
Rödelheim den 13. März 1845.
Gr. Heſſ. Gräfl. Solmſ. Landgericht Buff.
Mark nachricht. (3510 Der Gemeinde Wölfersheim iſt von Gr. Heſſ. Miniſterium des Innern und der Juſtiz die Erlaubniß ertheilt worden, vom Jahr 1845 an, jährlich zwei Vieh- und Krä— mermärkte, einen im Frühjahr, als am 3. Montag im April und einen am 4. Montag im September abhalten zu dürfen.
Der erſte dieſer Märkte, welcher für dieſes
Jahr auf den 21. April fiele, ſoll indeſſen, in Rückſicht auf die Oſterfeiertage der Isra— eliten acht Tage früher, alſo am 14. des
Monats April, abgeba'ten werden; der letzte dagegen, wenn nicht ganz beſondere Hinderniſſe eintreten, auf den beſtimmten Tag.
Indem ich hiervon Kenntniß für das Ge— ſchäfts- und Handelspubſienm gebe, lade ich alle Geſchäfts- und Handelsleute, welche die Märkte gewöhnlich halten, ſowie alle diejeni— gen, welche Vergnügungen ſuchen, woran es nicht fehlen wird, oder diejenigen, welche die auf Märkten käuflichen Gegenſtänden zu kau— fen wünſchen, zur Theilnahme ein.
Die Gr. Bürgermeiſter werden übrigens erſucht, dieſe Nachricht in ibren Bürgermei— ſtereien, beſonders veröffentlichen zu laſſen.
Wölfersheim den 13. März 1845.
Der Großh. F. S. Brfs. Bürgermeiſter
A ll wohn. Holz ⸗Verſteigecung.
(352) Donnerſtag den 27. Marz d. J., Vormittags 10 Uhr, ſollen in dem Gemeinde— wald Langenhain, Diſtrikt Filshard, nachfol— gendes Gehölz einer öffentlichen Verſteigerung ausgeſetzt werden, als
1) 3 Stecken tannen Scheitholz,
„„ Prügelholz, 35 37 17„ friſches Stockholz, 4) 60*„ altes Stockholz,
5) 250 Stück Wellen Backreiſer.
Es wird bierbei noch bemerkt, daß gegen genügende Bürgſcheine eine Zahlungsfriſt bis den 1. Juli d. J. geſtattet wird.
Langenhain den 13. März 1845.
Der Grßh. Heſſ. Bürger meiſter Huth.
Arbeits- Vergebung.
(353) Donnerſtag den 27. März d. J.
Morgens 10 Uhr, ſoll an Ort und Stelle und
unter den alsdann bekannt zu machenden Be⸗
dingungen an den Wenigſtfordernden vergeben werden:
1) die Anfertigung eines neuen Fenſters in die Kirche zu Steinfurth, veranſchlagt zu 37 fl. 20 kr.
2) die Anfertigung eines Bewurfes genannten Kirche, veranſchlagt:
an der
n) Maurerarbeit 5 fl. b) Weißbinderarbeit 17 fl. c) Schloſſerarbeit 3 fl.
Steinfurth den 15. März 1845. Für den Kirchenvorſtand Textor, Pfarrer. Edictal lad (3510 Die s Salomon Sichel zu Keſtrich haben zum Bebuf der Erbvertheilung die zu deſſen Nachlaß gehörigen Immobilien 1/157 26[IUKlafter Haus mit Grund, an dem Gemeinde-Schulhaus gele- gen, Garten an der Hofraithe und Heinrich Grauſich, verſteigern laſſen. Da ſie das Eigenthum ihres Erblaſſers urkundlich nicht nachweiſen können, ſo werden diejenigen, welche Cigenthums- oder ſonſtige dingliche Anſprüche daran bilden zu kön— nen vermeinen, aufgefordert, ſolche binnen ſechs Wochen, von heute an, dahier vorzu⸗ bringen und zu begründen, widrigenfalls der bereits ausgefertigte Kaufbrief beſtätigt wer— den wird. 6 Zugleich wird der abweſende Joel Sichel von Keſtrich aufgefordert, binnen gleicher Friſt ſeine Rechte bezuglich dieſer Veräußerung zu wahren, widrigenfalls er die Handlungen des für ihn beſtellten Curators anzuerkennen ge— halten iſt Ulrichſtein den 10. März 1845. Gr. Heſſ. zum Landgericht daſelbſt geh. Frei— herrlich v. Schenkiſches Patrimonialgericht Keſtrich.
ung. Erben de
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Zimmermann. Edietal ladung. (335) Jobannes Fritz, Lieutenants Sohn, von Ulrichſtein beabſichtigt, ſein Immobiliar— vermögen unter ſeine Kinder resp. Enkel zu vertheilen und bat zu dem Ende einen Grund— buchs⸗Auszug über ſämmtliche, ihm zugehöri— gen, Grundſtücke überreicht. Da er aber ſein Eigenthum an denſelben urkundlich nicht nach— zeigen kann, ſo werden alle Diejenigen, welche an das ron ihm beſeſſene Grundvermögen deſſen einzelne Stücke aus dem in der Land gerichts-Regiſtratur zu Jedermanns Einſicht offen liegenden Grundbuchsauszuge erſeben werden konnen, Eigenthums oder ſonſtige ding— liche Anſprüche machen wollen, aufgefordert, ſolche binnen ſechs Wochen à dato dabier an⸗— zubringen und zu begrunden, widrigenfalls das Eigenthumsrecht des Genannten an fraglichen Grundſtücken für anerkannt angenommen und demſelben eine Eigenthumsurkunde ausgefer—
tigt werden wird. Ulrichſtein den 13. März 1845. Großh. Heſſ. Landgericht daf. Zimmermann.


