Ausgabe 
13.12.1845
 
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obern Stockes zu bahnen. Ehe er aber ſo weit gekommen war, einen Verſuch zu entwiſchen der ohnehin hätte fehl⸗ ſchlagen müſſen zu machen, war bereits die Wache an⸗ gelangt, die man regutrirt hatte. Nunmehr begab man ſich auf den Speicher und zog hinter dem Schornſteine hervor einen bisher in Friedberg angeſeſſenen Handwerker, der ohne Zweifel in ſeinem Gewerbe bedeutende Fertigkeiten beſaß, der aber, dem Hörenſagen zufolge, wegen des unglückſeligen Schnappstrinkens immer tiefer und tiefer herunter gekommen iſt und der nun, wohl auch des lieben Schnappſes wegen, die Wege gieng, auf denen er nunmehr iſt erfunden wor⸗ den. Möge er die lange Strafzeit, die ihm bevorſteht, zu ſeiner Beſſerung anwenden und anders wiederkehren, als er geht! Sonſt habe ich nur noch und gleichſam als Nutz⸗ anwendung des Mitgetheilten das Sprüchwort hinzuzufügen: der Krug geht ſo lang zu Brunnen, bis er bricht.

Butzbach den 10. Dezember 1845.

Progr a in m

zur Feier des 28jährigen Jubiläums der Verfaſſung des Großherzogthums Heſſen den 17. Dezbr. 1848. Feſtankündigung. §. 1. Die Feier des Verfaſſungs-Feſtes wird durch Glockengeläute und Böllerſalven den 16. Dezember, Nach mittags 4 Uhr, angekündigt. Feſteröffnung. §. 2. Am 17. Dezember, Morgens 7 Uhr, Anfang des Feſtes mit Geläute und Salven. §. 3. Um 8 Uhr Geſang des LiedesHeil unſerm Fuͤrſten Heil ꝛc., auf dem Marktplatz vorgetragen durch den Geſangverein Orpheus und die Schuljugend mit Muſikbe⸗ gleitung. Feſtzug zur Kirche. §. 4. Zu dieſem Feſtzuge ſind hiermit alle Bewoh ner der Stadt und Umgegend eingeladen. Die Militär⸗ und Civilbehörden, ſowie die nichtzünftigen Bürger verſam⸗ meln ſich im Rathhauſe, die Zünfte in ihren Zunftſtuben, die Singvereine in ihren Localen und die Schulkinder in den Schulſälen. Alsdann wird der Feſtzug um 9 Uhr auf dem Marktplatz in folgender Weiſe geordnet. a) drei in den Landesfarben gekleidete Mädchen, welche die Verfaſſungsurkunde tragen,

b) die Feſtordner,

c) die Schuljugend mit den Lehrern,

d) der kirchliche Geſangverein und der Geſangverein Orpheus,

e) Militär- nnd Civilbehörden,

1) der Stadt-, Kirchen-, Schul- und Armenvorſtand,

g) auswärtige Theilnehmer und nichtzünftige Bürger,

h) die Zünfte in alphabetiſcher Ordnung unter Vortritt der Zunftmeiſter.

Gottesdienſt.

§. 5. Er beginnt in der Stadtkirche um 10 Uhr. Das Hauptlied(Nro. 545 des Großh. Heſſ. Geſangbuchs) wird von den beiden Geſangvereinen und der Gemeinde ab⸗ wechſelnd geſungen. Die von Gr. Pfarrer Klingelhöfer zu haltende Feſtrede wird durch einen Geſang des Orpheus unter Inſtrumentalbegleitung eingeleitet.

Feſtgaben. §. 6. Nachmittags 2 Uhr Vertheilung von Backwerk unter die Schuljugend. §. 7. Um 3 Uhr, Vertheilung von Brod unter die Stadtarmen. Feſteſſen.

§. 8. Um 4 Uhr beginnt das Feſteſſen im Heſſiſchen Hof. Subſcriptionsliſten dazu liegen auf dem Bürger meiſterei⸗Bureau und bei den unterzeichneten Feſtordnern offen. Sie werden den 15. Dec. Abends geſchloſſen. Die Feſtordner: Seippel, Bürgermeiſter, Ferber, Krauß, Ronſtadt, Steinhäuſer, Gemeinderäthe.

Zum Beſten der Landwaiſenhaus Anſtalt

und zur Feier des 17. Dezembers, dem Tage wo vor 25 Jah⸗ ren dem Großherzogthum Heſſen von des Höchſtſeligen Groß⸗ herzogs Ludewigs J. Königl. Hoheit die Verfaſſung ver⸗ liehen wurde, Höchſtwelche die iſrael. Angehörigen des Groß⸗ herzogthums, bis dahin Fremdlinge, zu Staatsangehörigen erklärte, ſoll mit Genehmigung Gr. Heſſ. Kreisbehörde in der iſraelitiſchen Gemeinde dahier durch die Herrn Anſel mo Lindheimer und B. Grobdel J. eine Collecte vorgenommen werden.

An ſämmtliche Iſraeliten hieſiger Gemeinde erlaſſe ich daher die Bitte um reichliche Beiträge.

Friedberg den 11. Dezember 1845.

Der Vorſteher L. J. F ü

Bekanntmachungen von Be⸗ hoͤrden.

N

Bekanntmachung. (16410 Montag den 15. Dezember l. J., Vormittags 9 Uhr anfangend, werden in hie ſigem Rathhauſe nachſtehende Gegenſtände gegen gleich baare Zahlung öffentlich meiſt bietend verſteigert, als:

1) eine große Drehbank,

2) ein Ovalwerk,

3) eine große Partie meſſingener Leuchter, von verſchiedener Gattung, und ſonſtiger meſſingener Waaren,

4) eine Partie Dreher⸗ und Druckwerkzeuge,

5) eine Partie Formen, 5 6) ein Schleifſtein, Meſſingguß, ſonſtiges Meſſing u. ſ. w. Friedberg am 27. November 1845. In Auftrag Grßh. Heſſ. Landgerichts: Der Grßh. Heſf. Bürgermeiſter Ben de r.

Oeffentliche Aufforderung.

(1640) Forderungen, ſowie jeder Art An⸗ ſprüche an den für concursfällig erkannten Chriſtian Schleich zu Oberohmen reſp. deſſen Vermögen ſind im Termin den 8. Januar 1846, Vormittags 9 Ubr,

dabier anzuzeigen und zu begründen, anſonſt Ausſchluß von der Maſſe erfolgt, ohne Erlaß eines förmlichen Ausſchlußdekrets.

Vollmachten ſind auf Vergleiche auszu⸗ dehnen. Grünberg den 12. November 1845. Grßh. Heſſ. zum Landgericht dahiet gehöriges Patrimonialgericht der Freiherrn Riedeſel zu Eiſenbach. Welck er.

Verſtei gerungen.

(1676) Die Lieferung von 175 Stecken Buchenſcheitholz für die Garniſon Friedberg, ſodann die Reinigung der Senkgruben in den beiden Caſernen dahier pro 1846, ſollen mit⸗ telſt einer Soumiſſions⸗Verhandlung in Accord gegeben werden.

Soumiſſionen hierüber werden, mit der be⸗ treffenden Aufſchrift gehörig verſehen, in das am Eingange des hieſigen Militär-Verwaltungs⸗

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