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Dieſelben ſind nur auf gedrucktes Formular⸗Papier zu ſchreiben. Hungen den 25. November 1845. Follenius.
Auszüge aus dem Regierungsblatte. Auszug aus dem Regierungsblatt Nr. 35.
5 I. Eine aus 33 68, beſtehende Großh. Verordnung, vom 4. Nov., die Aus führung des neuen Bauplans, das Bauweſen und die Ausübung der Baupolizei in der Stadt Gießen betr.—
II. Bekanntmachung Großh. Oberforſtdirection, vom 14. Nov., welche den Holzpreistarif bei Abgaben aus der Hand aus den großh. Domanialwaldungen für 1846 und 1847 veröffentlicht.—
III. Dienſtnachrichten: Am 28. Oct. wurde dem Pfarrer Schott zu Herbſtein die kath. Pfarrſtelle zu Weſthofen übertragen; der Hofgerichts⸗Schreibſtube-Gehülfe Schmitz dahier zum Canzliſten bei dem Hofgerichte dahier ernannt; am 29. dem Schullehrer Schleidt zu Spach⸗ brücken die 5. evang. Schullehrerſtelle— 2. Knabenſchullehrerſtelle— zu Pfungſtadt; dem Schulvicar Rothermel zu Friedensdorf die vereinigte evang. Schullehrerſtelle zu Friedensdorf und Allendorf b. G., und dem Schulvicar Füllhart zu Griesheim die 6. evang. Schullehrerſtelle daſelbſt uͤbertragen; am 28. der von dem Hrn. Grafen zu Stollberg-Wernigerode und Gedern und dem Hrn. Grafen zu Stolberg-Roßla und Ortenberg auf die Landrichterſtelle zu Ortenberg präſentirte Landgerichts-Aſſeſſar m. St. Schaum zu Ortenberg für dieſe Stelle beſtätigt; am 29. der kath. Pfarrer Seitz zu Alzey zum Decan des Decanats Alzey ernannt; am 31. dem Pfarrer Dann enberger zu Spachbrücken die evang. Pfarr⸗ ſtelle zu Raunheim übertragen; der Lehramts-Candidat Dr. Fiſcher da⸗ hier zum Lehrer an der höheren Gewerb- und Realſchule dahier ernannt und der von den Frhrn. v. Riedeſel auf die evang. Pfarrſtelle zu Üden⸗ hauſen präſentirte Candidat der Theologie Seriba von Alsbach für dieſe Stelle beſtätigt; am 3. Nov. den Schulamtscandidaten Veith von Darmſtadt die 2. und Rauſch von Lauterbach die 3. evang. Schullehrer ſtelle zu Vilbel übertragen; am 4. der von dem Stadtvorſtande zu Bie⸗ denkopf auf die Schulrectoratsſtelle daſelbſt präſentirte Pfarramtscandidat Engelbach zu Breidenbach für dieſe Stelle beſtätigt; der Gensdarm Barth zu Fraukenbach zum Domänenboten bei dem Rentamte zu Gla⸗ denbach ernannt; dem Richter bei dem Kreisgerichte zu Alzey Uh ler, unter Belaſſung ſeines Kreisrichteramtes, die Functionen eines Unter⸗ ſuchungsrichters für den Bezirk des Kreisgerichts zu Alzey auf die Dauer von weiteren drei Jahren, vom 1. Dez. d. J. an, am 7. dem Pfarr⸗ verwalter Haag zu Dieburg die kath. Pfarrſtelle zu Hering, und dem Pfarrer Grevé zu Oſthofen die kath. Pfarrſtelle zu Bretzenheim über⸗ tragen.—
IV. Concurrenz für: die evang. Pfarrſtelle zu Niederflörsheim, Kr. Worms, mit jährlich 990 fl., worauf aber eine temporäre jährliche Abgabe von 400 fl. für die nächſten 10 Jahre und von 300 fl. für die Folgezeit ruht; die evang. Pfarrſtelle zu Burggräfenrod, Kr. Friedberg, mit 510 fl.(Präſentation des Frhrn. v. Leonhardi zu Großkarben); die kath. Pfarrſtelle zu Gonſenheim, Landkreis Mainz, mit 968 fl.
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t Zur Wetterauer Chronik. Zugleich ein Beitrag zur Geſchichte des Branntweins.
1) Oſſenheim. Vor mehreren Wochen gieng ein Bürger eines benachbarten Dorfes aus der Stadt heimwärts und hatte wahrſcheinlich— was bei ihm dem Vernehmen nach ſo ziemlich alle Tage der Fall geweſen ſein ſoll— ſo viele Gläschen und Kännchen getrunken, daß er ſeines Ver ſtandes nicht mehr Meiſter war. Auch mochten ſeine Beine den Dienſt verſagen und als er daher an den hieſigen Zie— gelofen kam, bereitete er ſich, angezogen von der Wärme des Orts, auf demſelben ſein Nachtlager. In derſelben Nacht aber wurde der Ofen friſch geheizt und Niemand ahnte den trunkenen Schläfer. Frühe am Morgen fand man ihn todt und die Leiche wie geröſtet. Welch ein ſchreck⸗ licher Tod! ſchrecklich, wenn auch der Mann die Qualen des vom Feuer Verzehrtwerdens nicht in ihrem vollen Um⸗
fange empfunden haben mag,— ſchrecklich, denn wer mochte alſo von hinnen gehen? Gott ſei der Seele des armen Menſchen gnädig, der als Opfer einer ungezähmten Leiden⸗ ſchaft fiel.
2) Fauerbach II. In der Nacht vom 30. Novem⸗ ber auf den 1. Dezember ſchlug der Hofhund eines hieſigen Bürgers an und um ſo mehr ſah man ſich veranlaßt, nach der Urſache der Unruhe des Hundes zu ſehen, als man am Abende von dem Ortsdiener von mehreren vagabundirenden Kerlen, die ſich heute im Orte herumgetrieben hätten, gehört hatte. Man gieng zu Zweien in den Hof und ward ſogleich eines im Stalle ſchlafenden Geſellen, den ſeine Kleidung als einen Dreſcher bezeichnete, gewahr. Sofort ſuchte man ihn aus dem Stalle und dem Hofe zu entfernen und um recht bald mit ihm fertig zu ſein, half man ihm auf dem Wege zurecht. Mit einem Male ſchoß der Hund, der bisher die Eskorte mit lautem Gebelle begleitet hatte, in ſeine Hütte und verſtummte, und Einer der beiden Hausbewohner ſpuͤrte einen, von dem fremden Burſchen herrührenden Schlag auf den Rücken. Da rief plötzlich der Andere:„er hat ein Meſſer! er hat ein Meſſer!“ und nun ließ man in der Be⸗ ſtürzung den frechen Eindringling laufen. In die Stube zurückgekehrt, fand man alsbald, daß der Sohn des Hauſes eine tiefe Stichwunde in dem rechten Oberarme hatte und als man Morgens nach dem Hunde ſah, lag das treue Thier mit abgeſchnittener Kehle todt in ſeinem Blute. Ich glaube, daß der Thäter ein Säufer war, vielleicht aber war er auch ein Räuber und Mörder von Profeſſion; wenn er aber ein Säufer war, ſo hat ihn ſein Saufen zum Mör⸗ der gemacht, denn daß ſtatt des Hundes kein Menſch ge— fallen iſt, daß der Sohn des Hauſes nur verwundet, nicht getödtet wurde, das kann natürlich dem, der mit dem Meſſer wüthete, nicht zugerechnet werden.— Wann werden ſolche Gräuel einmal ein Ende nehmen?!—
Program m
zur
Feier des 25ſten Jahrestages der von des Höchſtſeligen
Großherzogs Ludewig J. Königl. Hoheit verliehenen Verfaſſungsurkunde den 17. Dezbr. 1843.
9. 1.
Die Feier des Tages wird Morgens um 7 Uhr mit
Böllerſchuͤſſen eröffnet. §. 2.
Saͤmmtliche Theilnehmer verſammeln ſich den 17. Dezember, Morgens 9½ Uhr, an der Burgkirche; die Lehrer mit den Schülern der oberen Klaſſen im ſtädtiſchen Schulhauſe.
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Punkt 10 Uhr ſetzt ſich der Zug in Bewegung und zwar in folgender Ordnung: f 1) die Lehrer nebſt den Schülern der oberen Klaſſen mit
dem zu ſetzenden jungen Eichbaume und der als Ge⸗
denktafel dienenden Pergamentrolle,
15 Morg hauſe
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