Ausgabe 
27.7.1844
 
Einzelbild herunterladen

ntelligenz-Olatt

für die

Provinz Oberheſſen

im Allgemeinen,

die Kreiſe Friedberg, Grünberg und Hungen 1

und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.

Sonnabend, den 27. Juli

und der Seſhe a. 0 5 f f a J 8

Wantz der N. 5 in Wirkſamkeit getreten iſt, bemerke ich zugleich, daß die N Nash Amtlich er Theil. Verordnung vom 20. Juli 1822 und der Nachtrag vom 8 5. 1 16. April 1824 über die Beförderung von Briefen ꝛc. hier

en, Der Großherzoglich Heſſiſche auf Anwendung findet.

Nan; d. 2.Kreisrat 8 Kreiſes Friedberce Friedberg den 22. Juli 1844. 5 be K 0 0 des K. ei 8 f 9 0 Der Grßh. Heſſ. Kreisrath des Kreiſes Friedberg. a n. an ſaͤmmtliche Großh. Buͤrgermeiſter des Kreiſes. K ich fe

welche nicht dazu berechtigt ſind. N Indem ich Ihnen die nachſtehend abgedruckte höchſte 8 1 N 8 due 135 Lkanntmachung vom 27. Juni 1829 hiermit einſchärfe, Das Großh. Heſſ. Landgericht Gruͤnberg Jand po, bmerke ich Ihnen zugleich, daß hiernach auch den Orts⸗ je ſaͤmmtlichen Großh. Buͤrgermeiſter des Land Abrnern, Ausſchellern ꝛc. ꝛc. das Tragen von Mützen mit an die f 00 50 3 g

4 treffend: Das Tragen militäriſcher Kleidungsſtücke von Leuten, E dauernde G

zeichen, d. h. mit Paſſepoil oder mit rothen Borten, ver⸗ gerichtsbezirks. hiten iſt.. Aigeltlich. 8 N to: Das Verfahr dei E he agne e Friedberg den 22. Juli 1844. Betreffend: Das Verfahren bei Erndtebeſchlagnahme. Küchler. Es kommt häufig vor, daß im gerichtlichen Executions di Bell Bekanntmachung. verfahren in Ermangelung von ſonſtigen Mobilien Erndte

Die unterſcheidenden Abzeichen der militäriſchen Klei- von einzelnen Grundſtücken oder die geſammte Erndte des Liefcrungen ding dürfen von keiner Perſon, welche nicht im wirklichen Schuldners ins Pfand genommen wird. den ten Lilitärdienſte ſteht, oder welcher es nicht etwa ausnahms Um die letzten größeren Koſten zu erſparen, die durch

digen u eiſe bewilligt iſt, getragen werden. Auflagen in jedem einzelnen Fall entſtehen würden, und 4. 44 Cal Es hat daher jeder dazu hiernach nicht Berechtigte um überhaupt das Executionsverfahren möglichſt zu ver ſtatiſtiſcht ſy der Tragung ſolcher Kleidung, ohne vorher davon die einfachen, weiſe ich Sie hiermit an, in allen Fällen, wo 9 * nlitäriſchen Abzeichen, d. h. alle von der Grundfarbe der Erndte ins Pfand genommen wird, dem Schuldner bei dem 1 n feidung verſchiedene, die Großherzoglichen Corps und Regi⸗ Pfandungsvollzuge jeden Eingriff in die mit Beſchlag be chen Lande enter bezeichnende Farben und Zeichen, entfernt zu haben, legte Erndte bei angemeſſener Gefängniß ſtrafe zu 14 Saile in ſo gewiſſer zu enthalten, als ihm ſonſt im Betretungs- unterſagen, und ihm zugleich zu eröffnen, daß er fur 5 lle, vorbehaltlich geeigneter Beſtrafung, dieſelbe ſogleich allenfallſige Uebertretungen dieſes Verbots von 4 agenommen und erſt nach Entfernung der Abzeichen auf Seiten ſeiner Familienangehörigen oder Dienſt nne Koſten wieder zurückgegeben werden ſoll. leute zu haften habe. ang Die Gensdarmen und niedere Polizeiofficianten haben Sie haben ſodann die Erndte bis zu derem ſtattge af die genaue Befolgung dieſes Verbots insbeſondere zu habtem Verkaufe durch die Flurſchützen oder in ſonſt geeig unchen und die ſolchem Zuwiderhandelnden an die Polizei neter Weiſe überwachen zu laſſen, etwaige Veräußerungen n bhgörde, in deren Verwaltungsbezirke dieſelben betreten wer aber ſofort hier anzuzeigen. a dq, alsbald zur vorgeſchriebenen Behandlung zu bringen. Wenn Heuerndte gepfändet wurde, ſo iſt längſtens * Darmſtadt am 7. Juni 1829. bis zum 15. Juli, bei Korn- und Waizenerndte bis zum 15. 2 Großherzoglich Heſſiſches Miniſterium des Innern Auguſt, bei Gerſte und ſonſtigen Sommerfrüchten bis zum und der Juſtiz. 15. Septbr., bei Kartoffelerndte laͤngſtens bis zum 15. Oktbr. du Thil. Hoppé. jeden Jahrs Verſteigerungsprotocoll oder Entſchuldigungs 1 bericht bei Meidung der Ordnungsſtrafe hierher rn n 5 93 Dabei verſteht es ſich von ſelbſt, daß die Erndte vor * 1 Oeffentliche Bekanntmach ung. der Verſteigerung wie jedes andere Pfand taxirt werden muß. * Indem ich hierdurch zur öffentlichen Kenntniß bringe, Grünberg den 23. Juli 1844. Ruß ſeit dem 15. d. M. in Aſſenheim eine Poſtexpedition Welcker.