Ein anderes iſt das Tanzvergnügen der Kinder, 25 bild ſie von einem tüchtigen Lehrer Unterricht eiae eſ⸗ ſri Hauptzweck es nicht iſt, die Kinder zum Tanzen zu rin⸗ dn, der vor Allem nur dahin zu wirken ſucht, ihre 3 z veredlen, ihren Korper zu bilden und ihren e z vervollkommnen, der ſie mit dem Vortheil und 8 es Tanzens vertraut macht, ihre Leidenschaft zugelt un ſe lehrt, das Tanzen als ein edles, unſchuldiges Vergnü⸗ ben zu genießen.“) Und warum ſollten die Kinder nicht iach der Beendigung ihres Tanzunterrichts, und unter der 1 1 1.* Mor gufſicht ihrer Eltern und eines ſolchen Lehrers das Vergnü— en haben, zu zeigen, was ſie erlernt. Einſender findet bei ſerartigen Kinderbällen, wenn man ſie wirklich Bälle nen⸗ ten kann, nichts Sittenverderbliches; im Gegentheil, die kinder bekommen durch derartige Unterhaltungen ein an— fandiges, leichtes und gefälliges Benehmen, lernen den Gerth des geſellſchaftlichen Lebens kennen und ſchätzen und perden auch für die Zukunft weniger geneigt ſein, an rohen ind unſittlichen Vergnügungen Theil zu nehmen.“) Nur lemerke ich noch, daß alle Eltern, die ihren Kindern Tanz⸗ interricht geben laſſen, in der Wahl eines Lehrers vorſich—
a 5 Ich muß hier meine Anficht über das Tanzenlernen der Kinder kurz und bündig auseinander ſezen— moge man hernach ſelbſt entſcheiden, auf weſſen Seite das Recht iſt. Warum ſollen die Kinder(wir denken an Kinder, ſo lange ſie die Schule beſuchen) tanzen lernen? Um ſich Bewegung zu macheu?— ich ſollte denken,„wenn ſie eine freie Stunde haben, bewegen ſie ſich beſſer in friſcher Luft bei heitern Spe len; um tanzen zu können?— der Verf. ſagt ausdrücklich nein! und ich füge hinzu, was ſollte auch den Kindern die Fertigkeit des Tanzens nützen! alſo um die Sitten zu veredlen, den Leib zu bilden, den Geſchmack zu vervollkommnen? Das klingt recht ſchön und verdient darum eine nähere Betrachtung. Wohl lernen die Kinder in den Tanzſtunden ein Compliment zu machen, ſo oder ſo etwas zu überreichen, ſo oder ſo ſich zu ſtellen u. ſ. w.— alſo äußern Anſtand, aber ich frage alle Eltern, die ihre Kinder ſchon in Tanz⸗ ſtunden geſchickt haben, haben ſie nach denſelben oder auch während derſelben zu Hguſe etwas von dieſem angelernten Anſtande bemerkt? Meſſen gehörte: mach Sie Ihr Compliment vor die ganze Geſell— ſchaftl)— aber auch, wenn ſie es nicht ſagten? Schwerlich— das kommt daher, weil ſich der Anſtand nicht anlernen läßt, zumal in ſo jungen Jahren, wo man noch nicht weiß, wieviel im ſpätern Leben darauf ankommt, ob man ihn hat oder nicht. Was aber die eigent- liche Bildung, die Veredelung der Sitten anbelangt,— ſo rufe ich dreimal Wehe! über die Eltern, die kein anderes Mittel, dieſes Ziel zu erreichen, kennen, als die Tanzſtunde, als ihre Kinder zu Män⸗ nern in die Schule zu ſchicken, die— ich will den Herrn Tanzlehrern nicht ſo nahe treten, daß ich an ihrer eigenen Bildung zweifele— die in der Regel doch fremd ſind und vielleicht nur eine Garantie für ihre Kunſtfertigkeit darbieten können. Ich habe noch nie gehört, daß ein Kind, das der Bildung ermangelte, ſie in der Tanzſchule bekommen „ aber habe ich gehört, daß in der Tanzſchule bei Kindern ſich Dinge ausbildeten, die der Bildung ſchnurſtracks entgegenliefen.— Nicht genug aber, daß nach dem Geſagten die Kinder in den Tanz⸗ ſchulen ſo gut wie Nichts lernen, iſt es auch notoriſch, daß der Tanz- 2 1 dieſelben gar ſehr zerſtreut, ſo daß diejenigen Kinder, welche gerade den Tanzunterricht empfangen, meiſtens in der andern Schule zurückgehen. Ich berufe mich dabei auf die Erfahrung der Lehrer welche Gelegenheit hatten, die betreffenden Beobachtungen anzustellen; ich hatte dieſe Gelegenheit bei vielen meiner Jugendgenoſſen Und auch ſpater. 2 Alſo wird über das Tanzenlernen ganz der Stab gebrochen? Jal wenn es ſich um Kinder handelt, von denen wir bier nur 217 5 0 wenn es Knaben und Mädchen, die aus der Schule 7 ieee Warum hier Nein! geſtattet der Raum nicht, **
Wi 9 N Will man auch das ſo eben Geſagte nicht mit der von mir gewünſch—
1 n durchſetzen, ſondern doch ſein Kind, in der Meinung: 27 nichts, ſo ſchadet's nichts!, tanzen lernen laſſen— ſo bleiben e Kinderbälle immerhin noch unnöthig und verderblich. Allerdings
. 1 was ſie gelernt haben, warum aber kann l 5 am hellen Mittage in Anweſenheit der Eltern nach der Mufik — eige, die bisher aufgeſpielt hat, geſchehen?„Das wäre gar zu .— ei, da wären die Eltern auch von ſonſt nichts in — fe 2 5 1 könnten deutlich ſehen, ob ihre Kinder etwas 1 wa 11 ge ernt haben und das wäre vielleicht für künftige Fälle gut. Warum aber einen Ball oder Muſik von 8 Uhr bis 12 oder
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tig zu Werke gehen ſollen,) denn gerade das Gegentheil wird hervorgerufen, ſobald der Lehrer ſeinen Hauptzweck verfehlt und leider haben wir zu viele Tanzlehrer, die ihre Kunſt nur dem Namen nach kennen.
Was nun das Tanzen der Kinder auf dem Lande be— trifft, ſo iſt meines Wiſſens(wie auch in Städten) ein ge— wiſſes Schulpolizeigeſetz vorhanden, welches den Kindern nicht erlaubt ohne Aufſicht derartigen Vergnügungen beizu⸗ wohnen; wird nun dieſe Aufſicht von den Eltern, oder den hierzu Beauftragten vernachläſſigt, ſo iſt es die Pflicht derer, die dieſes Geſetz zu verwalten haben, es auch in ſei⸗ ner Strenge in Wirkſamkeit treten zu laſſen.“) Mithin glaubt Einſender dargethan zu haben, daß das Tanzvergnü— gen, wenn es genoſſen wird, wie und wo man es genießen ſoll, von keinen üblen Folgen für die Jugend ſein kann.“)
noch länger?— um die Kinder den Werth des geſellſchaftlichen Lebens kennen zu lernen? o den lernen ſie ſchon kennen, oft früher, als den Eltern lieb iſt. Wozu nur um Gotteswillen bei Kindern überall das Nachäffen der Erwachſenen? was will man denn im 20ſten Jahre haben, wenn man ſchon im Sten ſeinen richtigen Ball mitgemacht hat e Da ſchlage mir Einer den Luxus, einen der böſen Geiſter unſerer Zeit, todt, wenn ſchon Schulkinder ihre Geſellſchaften und Bälle haben!— Daß aber Kinderbälle, trotz der ſtrengſten Aufſicht der Eltern, auch der Ge⸗ ſundheit, ja ſogar dem Leben der Kinder geſchadet haben, dieß, würde mehr als ein Vater und eine Mutter unter Thränen bezeugen können! 6) Ganz einverſtanden mit dem Herrn Verfaſſer. 9515 a 6) Gerade darauf, daß dieß oft nicht geſchieht, ſollte durch den Artikel in Nr. 26. aufmerkſam gemacht werden und weil die baieriſche Verord⸗ nung durch ein förmliches Gebot erſetzt, was die Aufſicht Einzelner zu wünſchen übrig läßt,(und auch ſtets zu wünſchen übrig laſſen wird, eben weil ſie nur von Einzelnen ausgeht) darum haben wir fe eine
gute genannt. 1 *) Wird ſich nach dem Bemerkten beurtheilen laſſen. 5 Kirchenbuchs-Auszug vom Maͤrz 1844. Hungen.
Getraute: a l Der Gr. Poſthalter dahier, Heinrich Seibert, 25 bis⸗ 2 2.„ onrn e verheiratheter Sohn, und Margarethe Fendt, des hie— ſigen Bürgers und Färbers Anton Fendt älteſte, noch unverheirathete Tochter. 2 5 Getaufte: Dem Bürger und Metzger C Bender IV. ei e e be Georg Bender IV. eine chter, Margarethe Emilie Charlotte Bertha Auguſte geb. den 22. Febr. g g Do PII 5 7 N Fri 9 0 Dem Bürger und Küfer Chriſtian Wilhelm Böhmer ein Sohn, Heinrich, geb. den 29. Febr. Dem Bürger u. S sft 8 g f Dem Bürger u. Sparkaſſenrechner Philipp Hildebrand ein Sohn, Chriſtian Valentin Heinrich Karl, geb. d. 4. März. N Beerdigte: 57 Aung Katharina Louiſe Moſer, ledig, alt 59 Jahre, 10 Mon. und 17 Tage, t den 4. März.
19.
17.
99 Der Bürger* 25 R 5— 22. Der Bürger und Wagner Heinrich Zimmer I., 57 Jahre alt, T den 19. d. M. r ter ur 5 30. Der Bürger und Glaſer Johann Heinrich Kohlheier,
H alt 36 Jahre und 4 Mon., 1 27. d. M.
f An die Bewohner Butzbachs und der Umgegend.
In neueſter Zeit iſt mehrfach der Aufruf an das Publicum ergan⸗ gen, zum Beſten der Hinterbliebenen des verlebten Dr. Weidig milde 8 Furien. Es geſchah dieſes zum Theil in Gegenden, welchen Weidig's Perſonlichkeit unbekannt war. Da ſein Name aber Bedeutung gehalten hatte, glaubte man ſeinen Kindern Theilnahme ſchenken zu müſſen. Viel näher liegt dies uns, unter denen Weidig lebte und wirkte. Geben war ihm ſeliger als Nehmen, daher das hinterlaſſene Vermögen weder zur genügenden Ausbildung ſeines Sohnes hinreicht, noch der Tochter Sub⸗ ſiſtenz für die Zukunft ſichert. Als ehemaliger Bürgermeiſter iſt mir Wei⸗ dig, der Bürger und Lehrer, theuer und werth und ich fühle mich gedrun⸗ gen ſeinen früheren Mitbürgern, Schülern und allen Freunden der Jugend— bildung anzuzeigen, daß ich bereit bin, Gaben für die Hinterbliebenen Wei⸗ dig's in Empfang zu nehmen..
Buß bach den 18. April 1844. B. Kü che!


