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ntelligenz-OBlatt
für die
Provinz Oberheſſen
im Allgemeinen,
die Kreiſe Friedberg, Grünberg und Hungen
und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.
Aus zuͤge aus dem Regierungsblatte.
Auszug aus dem Regierungsblatt Nro. 28.
II. Bekanntmachung Gr. Miniſteriums der auswärtigen Angele⸗ genheiten vom 13. Sept., welche nachſtehende von ver kaiſ. ruſſiſchen Re⸗ terung anher mitgetheilte Beſtimmungen über das Reiſepaßweſen in Rußland, wodurch zum Theil Erleichterungen für das Reſſen daſelbſt eingetreten ſind, im Intereſſe der betr. Großherzoglichen Unterthanen zur offentlichen Kenntniß bringt:„Den Ausländern ſollen die Reiſepäſſe oder Wanderbücher, womit ſie von ihrer betreffenden Heimatbsbehörde verſehen find, bei ihrem Eintritte in Rußland nicht mehr abgenommen, ſondern dene ſelben auf Vorzeigung dieſer Legitimationspapiere, welches wie bisher auch fernerhin in der erſten auf ihrem Wege liegenden Gouvernementsſtadt bei dem Gouverneur geſchehen muß, Erlaubniß ſcheine zum Aufenthalt oder zur Weiterreiſe in Rußland ausgeſtellt, zugleich ſoll aber auch auf den Reiſe⸗ päſſen oder Wanderbüchern unter Beiſezung des Amtsſiegels bemerkt wer⸗ den, daß der Reiſepaß oder das Wanderbuch für Rußland keine Gültigkeit mehr habe, da dem Inhaber auf den Grund dieſer Legitimationsurkunde ein beſonderer ruſſiſcher Erlaubnißſchein ausgeſtellt worden ſey. Dleſelbe Bemerkung wird künftighin von Seiten der Oberbehörden in den ruſſiſchen Seehäfen in die Reiſepäſſe oder Wanderbücher derjenigen Ausländer, welche zur See daſelbſt anlangen, und endlich auch von Seiten der be⸗ treffenden Behörde der Hauptſtadt in die beſagten Legitimationsurkunden ſolcher Reiſenden eingetragen werden, die auf den Dampfſchiffen oder auf dem Eilwagen von Tauroggen eintreffen. Es verſteht ſich übrigens von ſelbſt, daß die allgemeinen Vorſchriften, welche ſich auf Reiſepäſſe beziehen, und diejenigen Beſtimmungen, welche die auf Dampfſchiffen zu Cronſtadt oder auf dem Eilwagen von Tauroggen zu St. Petersburg ankommenden Ausländer angehen, ſowie endlich die, ausländiſche Couriere betreffenden, Vorſchriften fortwährend gültig bleiben, woraus folgt, 1) daß Päſſe, welche für die Reiſe nach Rußland von einer kaiſ. ruſſiſchen Geſandſchaft oder einem kaiſ. ruſſiſchen Conſulate ausgeſtelll ſind, an der ruſſiſchen Grenze den Ausländern abgenommen werden, 2) daß Ausländer, um in Rußland zugelaſſen zu werden, nicht verſäumen dürfen, die Reiſepäſſe oder Wanderbücher ihrer Heimathsbehörde von einer kaiſ. ruſſiſchen Geſandſchaſt oder einem kaiſ. ruſſiſchen Conſulate viſtren zu laſſen und 3) daß auch künftighin ausländiſche Couriere ihre Reiſepäſſe an der ruſſiſchen Grenze abzugeben haben.“
III. Haupttreſultate der Staatsaſſecuranzkaſſe für die
Stellvertretung von dem Muſterungs⸗ und Ziehungsjahre 1843. Es wurden 1467 Militärpflichtige bei der Aſſecuranzanſtalt ver⸗ ſichert. Die Einlage war auf 90 fl. feſtgeſetzt. Die zur Kaſſe bezahl⸗ ten Einlagen betrugen alſo 132,030 fl. Von den 1467 verſicherten Mi⸗ litärpflichtigen find aber wieder abgegangen: durch Untauglichkeitserklär⸗ ung, Depotſetzung 7e. 245, durch Verweiſung zur nächſten Muſterung 49. Zufammen 294. Die Einlagen für dieſe 294 Verſicherten wurden zurück⸗ bezahlt und reſp. auf 1844 übertragen mit 26,460 fl. Es blieben dem⸗ nach 1173 Verſicherte, mit 105,570 fl. Einlage.— Von den bei der Kaſſe eingegangenen und bei der Staatsſchuldentilgungskaſſe deponirten Geldern, ſowie von einem der Aſſecuranzanſtalt von 1842 auf kurze Zeit gemachten Darlehen wurden an Zinſen gewonnen 1,154 fl. 53 kr.— Von den zurückbezahlten Einlagen wurden die geſetzlichen Abzüge u 2 fl.
tober
gemacht mit 508 fl.— Der zur Beſtreitung der Vertretungsſummen und der Verwaltungskoſten disponible Fonds beſtand demnach in 107,232 fl. 53 kr. Von dieſem Fonds wurden die Vertretungsſummen für 420 Verſicherte à 250 fl., alſo mit 105,000 fl. zur Einſtandskaſſe bezahlt. Da aber nur 413 Verſicherte zum Militärdienſt aufgerufen wurden, ſo wurden 7 Vertretungsſummen aus der Einſtandskaſſe zurückempfangen mit 1750 fl. Die Vertretungsſummen betrugen alſo 103,250 fl. An Verwaltungskoſten und Insgemein waren bis zur Rechnungsſtel⸗ lung bezahlt 548 fl. 45 kr. Mithin beſtand die ganze Ausgabe in 103,798 fl. 45 kr. Verglichen, ſo ergiebt ſich ein Kaſſeüberſchuß von 3,434 fl. 8 kr. Dieſer Ueberſchuß iſt unter die noch übrigen 1173 Ver⸗ ſicherer zu vertheilen, und es hat ein jeder derſelben zurück zu empfangen 2 fl. 55 kr. Die Empfänge können hiernach vom 1. k. M. Oktober an, und zwar von den dahier wohnenden Verſicherern aus der Aſſecuranz⸗ kaſſe dahier, von den auswärtigen Verſicherern aber von den betreffenden Diſtrietseinnehmern gemacht werden. Diejenigen, welche ihre Raten bis zu Ende dieſes Jahres nicht in Empfang nehmen, werden als darauf verzichtend angeſehen. Der nach Beſtreitung der Rückzahlungen bleibende Reſt von 12 fl. 53 kr. wird, nebſt den vom 1. Oct. d. J. an weiter erſcheinenden Zinſen, zu den ſich noch ferner ergebenden Verwaltungs koſten verwendet werden.— Die abgehörte Rechnung der Aſſecuranz⸗ kaſſe vom Jahre 1843 iſt von dem Erſcheinen dieſer Bekanntmachung im Regierungsblatte an vier Wochen lang zur Einficht aller Theilnehmer bei dem Vorſteher der Stellvertretungsanſtalten offen gelegt.— l
VII. Militärdienſtnachrichten: Am 11. Sept. wurde dem Oberlieut. Fenner im 3. Inf.⸗Reg. der Charakter als Hauptmann ver⸗ liehenz am 13. dem Lieut. Hoffmann J. vom 2. Inf.⸗Reg. die Ent⸗ lafſung aus dem Militärdienſte ertheilt; am 18, der Lieut. Gerſchlauer
vom 3. Inf.⸗Reg. zur Pionniercompagnie verſetzt.—
VIII. Cbarakterverlethung: Am 30. Auguſt dem Forſtſchützen Sevin im Forſtrevier Zwingenberg als Förſter.—
IX. In den Ru heſtand wurden verſetzt: am 23. Auguſt die Schullehrer Glaſer zu Oberkeinsbach, und Birkenhauer zu Hohen⸗
ſülzenz am 30. der Seeretariatsgehülfe bei dem Provinzial⸗Commiſſär und Kreisrathe zu Mainz, Fiſcher.—
X. Concurrenz für: die neu errichtete 3. evang. Schullehrer⸗ ſtelle zu Vilbel, mit jährlich 360 fl., einſchließlich der Entſchädigung für Heizung des Schullocals, jedoch iſt für denjenigen Lehrer, welcher Unter⸗ richt in der franzöſiſchen Sprache und im Zeichnen ertheilen kann, eine beſondere jährliche Remuneration von 100 fl. ausgeſetzt.—
XI. Geſtorben ſind: am 28. Juni der penſ. Diſtrietseinnehmer Steeg zu Lich; am 28. Juli der Schullehrer Seeger zu Mömling— Crumbach; am 16. Aug. der penſ. Forſtinſpector Müller zu Fürth; am 26. der Phyſicatsarzt Dr. Schoppe zu Pfeddersheim; am 29. der Langerichtͤdiener B alſer zu Gießen; am 30. der penſ. Rentamtmann Zuehl zu Butzbach; am 6. Sept. der penſ. Förſter Herrmann zu Großrohrheim.


