Ausgabe 
9.3.1844
 
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N 78.

malige Vergleichung mit dem Grundbuche von deſſen Richtigkeit überzeugt haben. Wo noch nicht alle Grund laſten in den Grundbüchern eingetragen ſind, müſſen die Anszüge vor der Abgabe an die Intereſſenten dem betreffenden Großh. Steuercommiſſär vorgelegt werden, damit ſie von dieſem in jener Beziehung vervollſtändigt werden konnen.

p) Es darf ſich der Grundbuchs auszug blos über die Par⸗ zellen erſtrecken, die einem und demſelben Beſitzer in dem Grundbuche zugeſchrieben ſind.

c) Iſt der Uebergang von Grundeigenthum an einen an⸗ dern Beſitzer mit einer Veränderung an der Maſſe der Grundſtücke verbunden, ſo iſt dem Grundbuchsauszuge zugleich der vorgeſchriebene von einem patentiſirten Ge⸗ ometer auszufertigende Meßbrief beizuſchließen. Das Nämliche gilt, wenn ein neues Gebäude errichtet und die Fläche der Parzelle nur theilweiſe verbaut worden iſt, ſowie auch wenn Theile von Parzellen zum Weg- und Straßenbau abgetreten werden.

d) Sind Grundſtücke nach der Legalſirung des Grundbuchs als ſelbſtſtändige Parzellen ermittelt worden, oder ſoll in Folge einer pflichtmäßigen Vermeſſung der Flächen gehalt einzelner Parzellen abgeändert werden, ſo haben zugleich die betreffenden Nebenläger auf dem Meßbrief zu beſcheinigen, daß ſie gegen die Begränzung, wie ſolche der Vermeſſung zu Grunde liegt, nichts einzu wenden hätten. Die Unterſchriften ſind von Ihnen in die ſem Falle zu beglaubigen und iſt zu beſcheinigen, ob das betreffende Grundſtück frei oder an wen es verpfändet iſt.

e) Iſt von einzelnen Berechtigten die Genehmigung zur Theilung von Lehen oder ſonſtiger belaſteten Parzellen erfolgt, ſo iſt ebenfalls die betreffende Beſcheinigung dem Grundbuchs auszuge beizuſchließen und zugleich zu merken, der wie vielte Theil der Belaſtung auf jeden Theil nach Uebereinkunft eingetragen werden ſoll. Wir empfehlen Ihnen ſich in vorkommenden Fällen

zu bemeſſen. Friedberg den 2. März 1844. Hofmann.

Auflöſung des in Nr. 13 enthaltenen Rechenexempels.

Der verehrliche Leſer wird beim Durchleſen des Ex empels in Nr. 13 wol gefunden haben, daß es eigentlich aus drei Aufgaben beſteht, von denen jede beſonders gelöſt werden muß. Wir wollen die Sache einmal mit einander betrachten.

Das Kapital von 3861 fl. wäre in 3 Terminen von 2 zu 2 Jahren abzutragen, und es betrüge demnach für einen Termin 1287 fl. Nun wäre die Frage:

19 Wie viel muß der Verkäufer jetzt empfangen, damit er, wenn er das Kapital ſogleich ausleiht, nach 2 Jahren mit einfachen Zinſen zu 5% 1287 fl. hat?

Wir wiſſen, daß ein Kapital von 100 fl. mit einfa⸗ chen Zinſen zu 5% in 2 Jahren 110 fl. beträgt, daß alſo für dieſe 110 fl. jetzt, wenn ſie gleich baar bezahlt werden, nur 100 fl. entrichtet werden müſſen. Darum muß für ein Kapital, das in 2 Jahren mit 1287 fl. bezahlt werden ſoll, uur ſo vielmal 100 fl. bezahlt werden, ſo vielmal man 110 fl. bezahlen muß, um 1287 fl. zu bezahlen; alſo ſo vielmal 110 in 1287 fl. enthalten ſind. Dieſe ſind aber 11 1omal darin enthalten, alſo hat man auch ſo vielmal 100fl. 11 emal 100 fl. ſind aber 1170 fl.

2) Wie viel muß aber für das Kapital von 1287 fl., das 4 Jahre ſtehen ſollte, jetzt baar bezahlt werden?

In 4 Jahren wird bei einfachem Zins das Kapital von 100 fl. zu 120 fl. wachſen. Bezahlen wir nun nicht

erſt in zwei Jahren, ſondern jetzt ſchon, ſo haben wir nur 100 fl. zu bezahlen, demnach wieder wie vorhin nur ſo viel⸗ mal 100 fl., als 120 fl. in 1287 fl. ſind. Dies ſind ſie aber 10/ amal; alſo hat man auch für das Kapital von 1287 fl. nur ſo vielmal 100 fl. zu bezahlen. Dies iſt gleich 1072 fl. 30 kr. 1 3) Wie viel muß aber der Käufer für 1287 fl., die in

6 Jahren zu bezahlen wären, jetzt bezahlen?

Jetzt werden aus den nämlichen Gründen wie vorhin für 130 fl. nur 100 fl. zu bezahlen ſein; alſo für 1287 fl. ſo vielmal 100 fl., ſo vielmal wir 130 von 1287 fl. weg⸗

nehmen können. Dies können wir 9 Hsomal, darum ha⸗

ben wir ſo vielmal 100 fl. oder 990 fl. Für das 1. Kapitalziel wären alſo zu bezahlen: 1170 fl. kr. Die, 2. 1 1 1 1 10727 30 * 1 5 1 2 990

Zufammen 3232 fl. 30 kr. Ein Seminariſt.

Anmerkung. Das Ergebniß vorſtehender Berechnung ſtimmt mit dem von den Herrn F. und Fk in Pl mitgetheilten und durch Probe be⸗ ſtätigten ganz uͤberein. Der obigen Erläuterung haben wir darum den Vor⸗ zug gegeben, weil ſie der Zeit nach uns zuerſt zu gekommen war, weil ſie ihres Verfaſſers wegen beſonders erfreulich erſchien, weil Herr F. ſeine Fragen ohne Zweifel gerne von einem Dritten beantwortet ſieht und weil die Löſung der Aufgabe ſelbſt, was ihre Deutlichkeit betrifft, gewiß nichts zu wünſchen

übrig läßt. Herr F. bemerkte in einer Note zu ſeiner Berechnung, daß

er grundſätzlich zunächſt einfache Zinſen habe wollen berechnen laſſen, weil man in einfachen Rechnungsarten erſt recht geübt ſein müſſe, ehe man zu zuſammengeſetzten übergehen könne und um ſo eher habe er zunächſt eine einfache Zinsberechnung aufgeben können, als bei den ge⸗ wöhnlichen Terminzahlungen die Zwiſchenzinſen ganz unbeachtet blieben.

Dieſe Erfahrung iſt uns zwar fremd, aber der oben bezeichnete Grundſatz

ſcheint uns richtig und wir laſſen darum nunmehr die neue Aufgabe des Herrn FE, folgen. Die Red.

Ein ſehr bedeutendes Gut wurde zu 637506 fl. ver⸗ kauft und es ſollte der Kaufſchilling in 4 Terminen von je einem Jahr entrichtet werden. Wie viel hat der Käufer baar zu bezahlen, wenn ihm ein einfacher Rabatt von 5 Procent bewilligt wird. F.

Unterſtützung armer Taubſtummen.

Schon öfter iſt an mich die Frage gerichtet worden, was die Un⸗ terſtützung der armen Taubſtummen für einen Fortgang habe? und ich ſehe mich dadurch zu folgendem aktenmäßigen Nachweis veranlaßt. Die Summe aller bis jetzt unterzeichneten jährlichen Beiträge belauft ſich auf fl. 654 24 kr., welche ſich nach den einzelnen Kreiſen des Landes in dieſer Weiſe vertheilen, Alsfeld 48 fl. 6 kr., Alzei 118 fl. 33 kr., Bens⸗ heim 24 fl. 56 kr., Biedenkopf 14 fl. 26 kr., Bingen 23 fl. 27 kr, Büdingen 11 fl. 30 kr., Darmſtadt 90 fl. 41 kr., Friedberg 105 fl. 20 kr., Gieſſen 45 fl. 30 kr., Grünberg 15 fl. 1 kr., Hungen 2 fl. 6 kr., Lauterbach 24 fl. 40 kr., Mainz 60 fl. 5 kr., Nidda 62 fl. 42 kr., Offenbach 6 fl. 21 kr. Die allgemeinſte Theilnahme hat die Sache im Kreiſe Alzei, Pr. Rheinheſſen, gefunden, in dem ſich faſt kein Ort beſindet, der nicht wenigſtens einige Subſcribenten zählt, ſonſt aber haben ganz beſonders die Bewohner der Städte Romrod(13 fl.), Schlitz (16 fl. 21 kr.), Zwingenberg(24 fl. 56 kr), Dar mſtadt und Beſ⸗ fungen(90 fl. 41 kr.), Friedberg(55 fl. 41 kr.), Lauterbach(2 fl. 40 kr.), Koſtheim, Nierſtein und Bodenheim(jedes 12 fl.), Nidda (28 fl.) durch zahlreiche Beiträge ihre Theilnahme für die unglücklichen Taubſtummen bewieſen. Ebenſo haben die evang. Mitglieder der Landes⸗ univerſität Gieſſen ohne Ausnahme(45 fl. 30 kr.) dem Liebeswerke ihre Aufmerkſanmkeit und Unterſtützung nicht verſagt, wie denn auch viele jü⸗

diſche Gemeindeu, z. B. in Alzei(11 fl. 4 kr.), Bingen(23 fl. 27 kr.)

Darmſtadt(41 fl. 54 kr.), Rödelheim(31 fl. 45 kr.), Bönſtadt(6 fl.), Niederwöllſtadt, Aſſenheim u. Bruchenbrücken(jede 3 fl. 30 kr.) u. v. A. einen höchſt dankenswerthen wohlthätigen Sinn bewieſen haben. In mehreren Kreiſen haben die Herrn Kreisräthe wegen des im vorigen Jahre ſtattgehabten Mangels die Eröffnung der Subſcriptionsliſten bis in das Jahr 1844 verſchoben, doch iſt amtlichen Mittheilungen zufolge, baldigen will's Gott günſtigen Nachrichten u. A. aus den Kreiſen Bingen,) Gieſſen, Großgerau, Worms entgegenzuſehen. Von ein⸗ ) Einer inmittelſt von Hrn Kreisrath Dr. Cameſaska gemachten Anzeige zufolge betragen die im Kreiſe Bingen ſubſer. Beiträge 193 fl. 45 kr., ſo daß alſo die Aüsſtände ſich in dieſem Augenblicke noch höher

als auf 300 fl. belaufen.

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Gelaͤnde- Y E86) Montag den! m 10 Uhr, ſol in gi Ferpachtung von 1 M. ſinteren Pfingſweſde an Inn die nun verlaſene tze Tbeil, oyngefahr Ar öffentlich meiſttiet

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