uu,
uu fein
d dringen Hen
„ Aunterrg
A krbal, uteri 4 ten.
8* erer 9
e aufe Angegeben, toigenfalls a 3 ae unn es mit da e Schul
dei von Sz
Zugswelſe der tpers gewidmet f ehr als 2 tinander folgel Klaſſen zuſan
*
magna Angang de
wodithatige
* 307*
und zum Zwecke der Erziehung der Kinder, dieſem withtigen Theile unſeres Berufes, ſorgfältig beachten. — Auswärtige Aeltern erhalten von uns viertel⸗ jährig Nachricht über Verhalten, Fleiß und Fort⸗ ſſchritte ihrer Kinder.
Wenn wir wuͤnſchen müͤſſen, daß die Knaben möglichſt frühe unſerer Anſtalt übergeben werden, um dieſelben von vorn herein gründlich und in zweck— mäßiger Stufenfolge unterweiſen zu können, ſo wuͤr⸗ den wir es auch nur zu bedauern haben, wenn ein Schüler unſere Anſtalt vor Vollendung des für die ſerſte Klaſſe beſtimmten Curſus verlaſſen wuͤrde, mit welchem die planmäßig begonnene Vorbildung der Zöglinge erſt völlig beendigt wird. Jedenfalls aber iſt der Austritt eines Schülers den Unterzeichneten drei Monate vorher anzukündigen.
Da die Unterzeichneten ihre ganze Kraft der An⸗ ſtalt widmen, ſo ſind ſie in dem glücklichen Falle, mit den Hauptlehrern nicht häufig wechſeln zu müͤſſen und einer größeren Anzahl von Hülfslehrern nicht zu bedürfen, wodurch ſie in den Stand geſetzt ſind, ein inniges Verhältniß zwiſchen Lehrern und Schü— lern, eine ſichere Handhabung der Disciplin, ſowie Einheit in Plan und Methode des Unterrichts dauernd zu erhalten. Es iſt ihnen dieß um ſo eher möglich, da ihnen nur ältere, bewährte, hier anſäſſige Lehrer zur Seite ſtehen. Außer einem ſehr tüchtigen, durch ſeine pädagogiſchen Schriften rühmlich bekannten Schulmanne, Herrn Schaffnit, wirkt ſchon ſeit längerer Zeit ein anderer ſtrebſamer Mann mit glücklichem Erfolge an unſerer Anſtalt. Herr Hof⸗ prediger Dr. Zimmermann ertheilt in den beiden oberen Klaſſen den Religions- und Geſchichtsunter⸗ richt, während ein wiſſenſchaftlich gedildeter Franzoſe die franzöſiſchen Sprach⸗ und Stylübungen der rei⸗ eren Schüler, und ein tüchtiger Turnlehrer die gymnaſtiſchen Uebungen leitet.
Die Schulferien dauern zu Oſtern, in den Hundstagen und im Herbſte 14 Tage, während ſie zu Weihnachten und Pfingſten ſich auf kürzere Zeit baſchränken, ſo daß ſie im Laufe eines Jahres den Zeitraum von ungefähr 8 Wochen einnehmen.— Penſionäre können während der Ferien unter Aufſicht in unſerer Anſtalt verbleiben.
Oeffentliche Schulprüfungen werden bei uns aus pädagogiſchen Gründen nicht abgehalten; dagegen verſammeln wir mehrmals im Jahre unſere Schüler zu einem Privatexamen, um dieſen eine wirkſame Anregung, uns aber und den übrigru Leh⸗ rern den noͤthigen Ueberblick über die Leiſtungen und Fortſchritte der Zöglinge in den verſchiedenen Lehr⸗ fächern zu verſchaffen.— Auch wird uns Jedermann willkommen jein, der ſich von dem Gange des Un— terrichts, oder von der Beſchaffenheit unſeres Schul— locals zu überzeugen wunſcht.
Das Honorar für den Unterricht, welches beim Schluſſe jedes Quartals gegen Quittung erhoben wird, iſt auf 80 fl. jährlich feſtgeſetzt; die Schüler der Elementarklaſſe zahlen nur die Hälfte dieſer Summe. Bei Brüdern findet eine Ermäßigung ſtatt.
— pPenſlonaire zahlen außer der genannten Summe 300 fl. jährlich und erhalten dagegen Wohnung, Koſt, Wäſche, Licht, Feuerung, ſorgfaͤltige Aufſicht und gewiſſenhafte Verpflegung. Ein Bett und das noͤthige Linnenzeug haben ſie mitzubringen. Wird das Bett von der Anſtalt geſtellt, ſo wird dafür eine jährliche Entſchädigung von 24 fl. geleiſtet. Halbpen⸗ ſionaire, d. h. ſolche, welche den ganzen Tag in der An⸗ ſtalt bringen und in dem Hauſe der Aeltern und Ver⸗ wandten nur übernachten, zahlen außer obigem Schul⸗ honorar 200 fl. jährlich fur Koſt und Aufſicht. Alle Zahlungen für Penſionaire werden vierteljährig prä— numerirt.— Ein begonnenes Vierteljahr wird für ein ganzes gerechnet; für Ferienzeit und Verſäumniß durch Krankheit kann Nichts in Abzug gebracht werden. Darmſtadt 1843.
F. Lucius. G. Knispel.
—...
Ferner iſt für die Brandbeſchädigten in Bromskirchen bei mir eingegangen: von X. aus F. 1 fl. C. Binder nagel.
Bekanntmachungen von Behörden.
1 ν
Edict l kad un g. (1111) Der Gr. Schullehrer Buri zu Crainfeld hat ein, in Altenhainer Gemarkung belegenes, Grundſtück, 70/7 D528 190[IKlafter am Trinbacker neben Heinrich Gotta und Heinrich Rahn gelegen, verkauft, kann aber ſeine Eigenthumsrechte daran urkundlich nicht nachweifen, weßhalb alle diejenigen, welche an jenem Grundſtück dingliche Rechte erworben haben, zu deren Geltendmachung binnen 4 Wochen a dato um ſo gewiſſer aufgefordert werden, als nach Ablauf dieſer Friſt der Kaufbrief beſtätigt wer— den wird. Ulrichſtein den 10. Auguſt 1843. Großh. Heſſ. Landgericht daſ. Ray ß. Guter ⸗Verſteigerung. (1142) Da ein annehmbares Gebot bei der am 21. Auguſt l. J. abgehaltenen Guͤterverſteigerung nicht erfolgte, ſo will Frau Oberſteiger Steck's Wittwe Montag den 4. Sept. l. J., Morgens 9 Uhr, in hieſigem Rathhauſe dieſelben einer nochma— ligen freiwilligen Verſteigerung ausſetzen laſſen, wo⸗ bei bemerkt wird, daß der Zuſchlag am Ende der Verſteigerung entweder ſogleich ertheilt oder ver weigert werden wird. Friedberg den 23. Auguſt 1843. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter D. Fritz. Schaafpferchen-Verſteigerung. (1143) Donnerſtag den 31. Auguſt, Vormittags 11 Uhr, ſollen in hieſigem Rathhauſe, je nach dem ſich Liebhaber vorfinden, 5 oder 10 Schaafpferchen, wovon der erſte mit dem 4. Sept. ſeinen Anfang nimmt, öffentlich meiſtbietend verſteigert werden. Friedberg den 24. Auguſt 1843. Der großh. heſſ. Burgermeiſter D. Fritz.


