„ l—*
rinnen
r
— 2
Intelligenzblatt
für die
Provinz Oberheſſen im Allgemeinen,
Kreiſe Friedberg, Gruͤnberg und Hungen
und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.
2 67.
Mittwoch, den 30. Auguſt
1843.
Amtlicher Theil.
7
e Großh. Heſſ. Kreisraͤthe der Kreiſe Friedberg, Gruͤnberg und Hungen
an die Großh. Heſſ. resp. Furſtl. und Graͤfl. Solmſiſchen Buͤrgermeiſter dieſer Kreiſe.
Betreffende Die Anpflanzung von Obſtbäumen auf den die Vieinalwege begrenzenden Grundſtücken.
Unter Hinweiſung auf die Ihnen mitgetheilte höchſte Verfügung vom 28. Februar 1842 fordern wir
FN
auf, ſchleunig zu berichten, welcher Bedarf an zu ſetzenden Obſtbäͤumchen nöthig erſcheint, und ob die Setzung im Herbſte oder im Frühjahr künftigen Jahrs vornehmen wollen.
Friedberg, Grünberg und Hungen den 21. Auguſt 1843.
K ch Le k.
e Folleni us.
an der von F. Lucius und G. Knispel zeleiteten Unterrichts- u. Erziehungs— inſtalt zu Darmſtadt.“
Unſere Anſtalt, welche ſeit längerer Zeit dahier eht und ſich des Vertrauens und der regſten Theil⸗ me hieſiger und auswärtiger Aeltern erfreut, hat Zweck, ihre Zöglinge zu körperlich und geiſtig tigen, ſittlichreligiböſen Menſchen heranzubilden. bereitet dieſelben nicht einſeitig fuͤr einen beſon⸗ den Beruf vor, ſondern ſucht ſie vielmehr durch eitige, ebenmäßige Entwicklung ihres Geiſtes zu higen, dereinſt jedweden ihren Neigungen ent⸗ dechenden Lebensberuf zu ergreifen und in demſel— auf der gelegten Grundlage ohne beſondere Swierigkeiten ſich weiter fortzubilden. Sie betrach⸗ * darum die Religion, die Mathematik und die Srachen als die drei weſentlichſten Elemente ihres Terrichts, ohne dabei jedoch den übrigen Lehrgegen⸗ faden die nöthige Sorgfalt zu entziehen.— Sie zumt Knaben, theils nur als Schüler, theils auch weich als Penſionaire, ſchon in ihrem 6. Lebens⸗
Wer über dieſe, von den durch ihre Perſönlichkeit uns Friedbergern lieb gewordenen beiden jungen Männern ge⸗ leitete, Lehr⸗ und Erziehungs⸗Anſtalt weitere Anskunft zu haben wünſcht, beliebe ſich an die Redaction dieſes Blattes zu wenden.
jahre zum Elementarunterrichte auf und bereitet ſie vor zu dem Uebertritt in die höheren Claſſen eines Gymnaſiums, in ein polytechniſches Inſtitut, und in eine Handlung oder Militärſchule.
Das Inſtitut iſt in vier Claſſen eingetheilt. Der Unterricht beginnt Morgens mit Geſang und Gebet im Winter für die drei oberen Claſſen um 8, im Sommer um 7 Uhr, Nachmittags aber fortwährend um 2 Uhr, und die Schüler bleiben Vormittags bis 12 Uhr, Nachmittags viermal bis 6 und zweimal bis 4 Uhr in der Anſtalt, während die jüngſten Schüler der Elementarklaſſe täglich nur 4 Stunden zu ihrer geiſtigen und körperlichen Entwicklung darin zubringen.
Die angegebene Schulzeit zerfällt in Abſicht auf den oben erwähnten Zweck unſerer Anſtalt in Lehr⸗ ſtunden, Vorbereitungsſtunden und in Er- holungsſtunden.
Die eigentlichen Lehrſtunden ſind ausſchließlich für den wiſſenſchaftlichen Unterricht, für Bildung des Geiſtes und Gemüthes unſerer Zöglinge beſtimmt. Die in denſelben vorzunehmenden Unter richtsge⸗ genſtände, nebſt der wöchentlich für dieſelben feſtgeſetzten Stundenzahl, wie ſie hauptſächlich im Sommer ſtattfindet, ſind folgende:
1) Religion in 3 Stunden für die beiden oberen Klaſſen, in 2 Stunden fur die Zte Klaſſe;


