Ausgabe 
27.9.1843
 
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AIntelligenzblatt

abren. dal 6 für die tan Se 5 0 % Provinz Oberheſſen im Allgemeinen, 5. W, 0 f die 0 bur de Kreiſe Friedberg, Grünberg und Hungen

er dcin und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.

Steher

iber: M 75. Mittwoch, den 27. September 1843.

Secſte: 4 f A

15. Septen Ein neues Vierteljahr-Abonnement *. . h nuf das wöchentlich zweimal erſcheinendeIntelligenzblatt für die Provinz Oberheſſen beginnt am 1. Okto ber. 5 Heneigte Beſtellungen wolle man recht bald entweder bei dem Unterzeichneten, oder bei den den Abonnenten zunächſt gelegenen öblichen Poſtämtern einreichen. Abonnementspreis: pr. Quartal 24 kr. Inſeratgebühren: die beiden erſten Fellen

tied 5 0 berg un zuſammen 7 kr., die dritte und jede folgende Zeile 2 kr. Aufnahme der Inſeraten: Alle bis zum Sonntag Abend einge⸗

tember 1843 denden Inſerate kommen in das Mittwochsblatt, und alle, welche bis zum Mittwoch Abend eintreffen, in das Samſtagsblatt. Carl Bindernagel.

redet; Bußtach

. c Amtlicher Theil.

314 2 3

1 5 1 8 * 10 1 d 7 g 3. E

70 112 Der Großherzoglich Heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Gruͤnberg

N 1 5 an die Großh. Buͤrgermeiſter des Kreiſes.

1 1 Betreffend: Die Einſendung der Waiſenhausgelder.

Ir Ich erinnere Sie an die unverzügliche Einſendung der Waiſenhausgelder von dieſem Jahre.

2 07 Grünberg am 21. September 1843. Ouvrier.

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34 7 5

12 2 0 2

102 Der Großherzoglich Heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Hungen

4 14 an die Großh. Heſſ. Furſtl. und Graͤfl. Solmſ. Buͤrgermeiſter des Kreiſes Hungen.

745 Betreffend: Das Tanz und Muſikhalten.

148 Es iſt der Fall vorgekommen, daß Wirthe, obgleich denſelben die erforderliche Erlaubniß zum Halten

e einer Tanzmuſik verweigert worden war, demungeachtet in ihrem Wirthſchaftslokale die beabſichtigte Tanz⸗ 2 muuſik abgehalten haben. In Folge höͤchſter Verfügung beauftrage ich Sie daher, allen Wirthen in Ihrer Bürgermeiſterei zu eröffnen, daß jeder Wirth, welchem die Erlaubniß zur Abhaltung einer Tanzmuſik nicht

2 ertheilt worden, und welcher dennoch die Tanzmuſik halten laſſe, ſich nicht nur der in der allerhoͤchſten

2 8 Verordnung vom 21. März d. J. die Vollziehung des Gewerbsſteuergeſetzes, insbeſondere die beſonderen

25 0 Erlaubnißſcheine in einzelnen Fällen für In⸗ und Ausländer betreffend, angedrohten Strafe, ſondern auch K. Frag außerdem wegen Zuwiderhandlung gegen das in der Verweigerung der Tanzconceſſion liegende Verbot der t r. Abhaltung der Tanzmuſik einer zeitweiſen oder nach Umſtänden gänzlichen Entziehung der Erlaubniß zum 4 fl 48 fin. Wirthſchaftsbetrieb zu gewärtigen habe. 40h b. K. Hun 9 Eine Beſcheinigung der erfolgten Bekanntmachung werden Sie einſenden, auch über die Befolgung

wachen.

N Hungen den 20. September 1843. Folleni us.