Intelligenzblatt
für die
Provinz Oberbeſſen in Allgemeinen, Kreiſe Friedberg, Gruͤnberg und Hungen
und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.
M41.
Sonnabend, den 27. Mai
1843.
Amtlicher Theil.
Der Großherzoglich Heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Gruͤnberg an die Großh. Buͤrgermeiſter des Kreiſes.
Betreffend: Geſuch der Stadt Grünberg um Erlaubniß zur Anordnung eines Jahrmarktes.
Sie werden zur öffentlichen Kenntniß bringen, daß der Stadt Grünberg von der höchſten Staats- behörde die Abhaltung eines weiteren Marktes, Vieh- und Krämermarkt, geſtattet worden, welcher jedesmal
Donnerſtag nach dem 25. Auguſt abgehalten wird. Grünberg am 22. Mai 1843.
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Das Großherzoglich Heſſiſche Landgericht Großkarben an die Großherzoglich Heſſiſchen Bürgermeiſter resp. Beigeordneten des Bezirks.
Betreffend: Die rückſtändigen Curatelrechnungen.
Sie werden hiermit aufgefordert, die in ihren resp. Gemeinden befindlichen Curatoren, welche mit ihren Curatelrechnungen noch im Rückſtande ſind, zu bedeuten, daß ſie die Rechnungen um ſo gewiſſer binnen 14 Tagen dahier einzureichen haben, als ſonſt jeder Säumige in eine Strafe von 2 Reichsthalern verurtheilt werden wird. Ueber die geſchehene Bekanntmachung werden Sie binnen 8 Tagen, unter Angabe der Namen der Curatoren, an welche ſolche geſchehen und unter Bezeichnung der betreffenden Vormund⸗
ſchaftsſachen, anher berichten. Großkarben den 16. Mai 1843.
Muhl.
Noch Etwas uͤber die Sperlinge.
In Nro. 113. der Disdaskalia befindet ſich ein mit B. unterzeichneter Aufſatz aus Gießen, in welchem den Sperlingen ein jedenfalls übertriebenes Lob gezollt und für dieſelben unbedingter Schutz in Anſpruch genommen wird. In Nro 35. des In⸗ telligenzblatts iſt dagegen eine, mit L. K. unter⸗ zeichnete,„von einem praktiſchen Landwirthe“ her⸗ rührende Widerlegung jenes Aufſatzes anzutreffen, welche auch ihrerſeits wieder zu weit geht und den armen Sperlingen, ſo zu ſagen, auch keine gute Feder mehr läſſet. Einſender dieſes, welcher gleich⸗ falls einige Decennien hindurch unter Andern auch dem Thun und Treiben der Haus⸗) Sperlinge ſeine
Aufmerkſamkeit zugewendet hat, hält im Intereſſe der Wahrheit und Gemeinnützigkeit ſich berufen, die Reſultate auch ſeiner Beobachtungen und Erfahrun⸗ gen, bezüglich des Nutzens ſowohl, als des Schadens der Sperlinge hier niederzulegen und denſelben noch einige Bemerkungen anzufügen.
Der Sperling iſt ſeiner Natur nach, ſowohl auf Körner, mit unter auch ſuͤße Baumfrüchte, als auch auf Inſecten angewieſen. Erſtere zieht er vor, und ſo lange er deren habhaft werden kann, haben letztere wenig von ihm zu fürchten. In Gegenden, in welchen(Süß⸗)Kirſchen ſich vorfinden, wird er dieſen nur allzuzeitig nachſtellen und wenn ſie nicht in großer Menge vorhanden ſind, faſt nichts davon


