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Der Großherzoglich Heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Gruͤnberg
an die Großh. Buͤrgermeiſter des Kreiſes.
Betreffend: Die Brodtaxe im Landrathsbezirk Lauterbach.
Auf Erſuchen des Großh. Heſſ. Freih. Riedeſel. Landraths zu Lauterbach beauftrage ich Sie, nach⸗ ſtehend abgedruckte Bekanntmachung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
Grünberg den 14. November 1843. RN eng u
Ouvrier. .
Da ſich ein großer Theil der Bäcker des Bezirks geweigert haben, Brod zu backen und fuͤr die, mit Rückſicht auf die laufenden Fruchtpreiſe regulirten Polizei- Taxen zu verkaufen, wodurch in neuerer Zeil
wieder mehrfache Beſchwerden über Mangel an Brod erhoben worden ſind; ſo ft
nde ich mich veranlaßt,
den an manchen Orten des Bezirks noch beſtehenden Zunftzwang in Beziehung auf Backwaaren, mit höchſter Ermächtigung, bis auf weitere Verfügung hierdurch aufzuheben. Es iſt deßhalb geſtattet, unter Beob— achtung der Geſetze über die Gewerbſteuer und der beſtehenden polizeilichen Vorſchriften, Backwaaren
einzubringen und zu verkaufen. Lauterbach den 1. November 1843.
Der Großh. Heſſ. Freih. Riedeſel. Landrath W. F röhlich.
Sonſt und Jetzt.
Ein Fremder, welcher oft die Burg Friedberg beſucht, fragte ohnlängſt einen alten Burg⸗Bewoh⸗ ner: Wie kommt's Freund, daß ſchon ſo lange Eure Kirchenuhr nicht mehr ſchlägt, und der Zeiger be⸗ ſtaͤndig auf ſieben ſteht?
„Ach lieber Herr,“ war die Antwort,„warum ſie nicht mehr ſchlägt kann ich ſo eigentlich nicht ſagen, nur das weiß ich, daß ich ein halbes Jahr⸗ hundert lang ihren Doppelſchlag jede Stunde gehört habe, ſeit einigen Jahren hat ſich aber dieſer Doppelſchlag auf einen einfachen vermindert, und ſeit mehreren Monaten iſt die Uhr ganz verſtummt, und wer keine eigene Uhr hat, weiß nicht wann er an die Arbeit gehen ſoll, noch wann es Eſſenszeit iſt. Daß aber der Zeiger auf ſieben ſteht, erinnert uns wenige Alte, die wir noch von Burggrafenzeit her⸗ ſtammen, an die feierliche Stunde, wo die Leiche des hier letztverſtorbenen Burggrafen aus der Burg ge⸗ fahren und in ſeine Gruft auf den Feldberg gebracht wurde. Unter ſeiner Regierung durfte der Doppel⸗ ſchlag der Burguhr nicht ein einzigesmal fehlen. Das war aber auch nothwendig, denn da bei ihm alle Geſchäfte nach Zeit und Stunde ſtreng geordnet waren, und die Burguhr die Behörde war, die dieſe Zeit und Stunde anzugeben hatte, ſo würde es ein großer Wirrwarr gegeben haben, wenn die Uhr ein⸗ mal ihren Doppelſchlage nicht hatte hören laſſen. — Jetzt iſt's anders!“
Bekanntmachungen von Behoͤrden.
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Bekanntmachung. (1451) Nachdem Malka, die Frau des Iſraeliten und Kleinhändlers Liebmann Sommer von Gambach, geborne Weil von Oſterberg im Königreich Baiern, heute die Erklärung gegeben, daß ſie gemeinſchaft⸗ lichen Handel mit ihrem Manne nicht treibe, damit
aber auch ſich von Zahlung ſeiner Schulden losſa⸗ gen wolle, ſo wird ſolches fur diejenigen, die mit Sommer in Verkehr treten, veröffentlicht. Hungen den 18. Oktober 1843. Gr. Heſſ. Fürſtl. Solmſ. Landgericht Hofmann. Edictalla dung. (1453) Gr. Hofgericht der Provinz Oberheſſen hat über das um 1941 fl. überſchuldete Vermögen des Jacob Kißler zu Heldenbergen den förmlichen Con, curs erkannt. Es werden daher alle, welche Fot⸗ derungen oder Anſpruͤche aller Art an die Concurs⸗ maſſe haben, aufgefordert, ſolche im Liquidations⸗ termin
Freitag den 5. Januar 1844, Vorm. 9 Uhr, bei dem unterzeichneten, mit der Leitung des Con⸗ cursverfahrens beauftragten Gerichte ſogewiß anzu⸗ zeigen und zu begründen, widrigenfalls ſie ohne ein beſonderes Präcluſivdecret von der Maſſe gänzlich werden ausgeſchloſſen werden.
In dieſem Termine ſoll zugleich die guͤtliche Bei⸗ legung des Concurs verfahrens verſucht, im Entſteh⸗ falle aber über die Wahl eines Curators und die Verwaltung der Maſſe ſofort verhandelt werden, daher alle, welche nicht in Selbſtperſon erſcheinen, ihre Stellvertreter mit Specialvollmachten zu ver⸗ ſehen haben, widrigenfalls ſie, als dem Beſchluſſe der Mehrheit der Gläubiger beigetreten, werden an⸗ geſehen werden. a
Groskarben den 22. Oktober 1843. Großh. Heſſ. Landgericht daſ. Muhl. Emmerich. Pro cla ma. (1466) Nach einem Eintrage im gerichtlichen Pfand⸗ buch fuͤr Niederohmen, hat Johann Georg Döll, Wittwer daſelbſt, lt. Oblg. d. d. 24. Juli 1775 der
Frau Obriſtlieutenant Biedenkapp gegen 50 fl. ſein
ſämmtliches Vermoͤgen verpfändet. Die Schuld ſoll abgelegt ſein, und iſt um Löſchung des Pfandbuchs⸗
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Zinn, E Sulühlen, Fuͤcken, 5 und 1 Euten,! 1 vod Erbſen, Waizen genſtänd an oben Anfang Geſchirr
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