eines deßfallſigen
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Reitzel zu Aſſenheim iſt der Concursprozeß erkannt und Liquidationstermin auf Montag den 1. Mai, Morgens 8 Uhr uinberaumt worden, wo Forderungen und ſonſtige Anſprüche an die Maſſe, bei Vermeidung Ausſchluſſes von derſelben, geltend zu machen ſind. In jenem Termine haben auch die Gläubiger über die Wahl eines Curators und Gläubigerausſchuſſes, ſodann uber Veräußerung der Immobilien und einen Ver⸗ gleich Erklarung um ſo gewiſſer abzugeben, als ſonſt bezüglich derjenigen Gläubiger, von denen jenes nicht perſoͤnlich oder durch Specialbevollmächtigte geſchieht, unterſtellt werden wird, daß ſie der Mehrheit der, Beſchluß faſſenden Creditoren bei⸗ getreten ſeien. Friedberg den 27. Februar 1843. Großh. Heſſ. Gräfl. Solmſ. Landgericht Hofmann. Edictalla dung. Das Schuldenweſen des Joel Goldenberg und ſeiner Söhne von Keſtrich betr. (265) Zwiſchen Joel Goldenberg und ſeinen Söh⸗ nen Debel, David und Salomon Goldenberg von Keſtrich einerſeits, ſowie zwiſchen den bekannten Gläubigern derſciben andrerſeits, iſt an dem heu⸗ tigen ein Nachlaß⸗ beziehungsweiſe Stundungs-Ver⸗ trag abgeſchloſſen worden. Unbekannte Gläubiger, oder ſonſt Berechtigte, werden aufgefordert, ihre et— waigen Anſprüche ſogewiß im Termin, den 19. April l. J., früh 9 Uhr, dahier anzuzeigen, gegenfalls der in Rede ſtehende Vertragsabſchluß beſtätigt und hiernächſt in Vollzug geſetzt werden wird. Ulrichſtein den 27. Februar 1843. Großherzoglich Heſſiſches Landgericht daſelbſt, Eigenſchaft als Freiherrlich von Schenki⸗ ſches trimonialgericht Keſtrich. Ray ß. Edictall ad 9 (283) Die abweſende Marie Henriette Reif aus Niederwöllſtadt oder deren allenfallſige Leibeserben haben Anſprüche an der erſteren, den bekannten Sei⸗ tenverwandten bereits nutznießlich überlaſſenes Ver⸗ mögen ſogewiß binnen 60 Tagen hier anzuzeigen, als ſonſt die gedachte Reif für todt erklärt und, unter Aufhebung der geſtellten Caution, ihr Vermö⸗ gen den Seitenverwandten als Eigenthum überwieſen werden wird. Friedberg am 27. Februar 1843. Großh. Heſſ. Gräfl. Solmſ. Landgericht Hofmann. Edietalladung. (293) Zu Feſtſtellung der auf dem Vermögen der Martin Thalers Eheleute aus Ockſtadt, früher in Wiſſelsheim, ruhenden Schulden, iſt eine öffentliche Aufforderung aller Gläubiger nöthig erachtet worden. Forderungen jeder Art an die Martin Thaler'ſche Nachlaß maſſe ſind daher : Dienſtag den 28. März l. J. hier anzuzeigen, gegenfalls ſie bei Aufſtellung des
unn gg.
Juventares und Regulirung des Nachlaſſes nicht be⸗ rückſichtigt werden. Friedberg den 28. Februar 1843.
Großh. Heſſ. Landgericht Hofmann. Wieſen- Verpachtung.
(307) Donnerſtag den 6. April d. J., Nachmit tags um zwei Uhr, werden auf freiwilliges Anſtehen des Herrn Inſpector Gebhard zu Rodheim deſſen, in Nieder⸗ und Oberrosbacher Gemarkung gelegene Wieſen und zwar: 16 ½ Morgen in den beiden gro⸗ ßen Wieſengründen von Oberrosbach bis nahe an Oberwöllſtadt, größtentheils von beſter Beſchaffen⸗ heit und 6 Morgen in den Nebengründen, Parthieen⸗ weiſe auf 6 Jahren, unter den im Termin weiter eröffnet werdenden Bedingungen auf hieſiger Rath⸗
ſtube öffentlich meiſtbietend verpachtet.
Das Vezeichniß der zur Verpachtung kommenden Wieſen, liegt auf dem Buͤreau des Unterzeichneten bis zum Verſteigerungstermin zur Einſicht der Steiglieb⸗ haber offen.
Niederrosbach den 10. März 1843. 8 Der großh. heſſ. Bürgermeiſter F. Bullmann. Arbeits-Verſteigerung.
(303) Dienſtag den 4. April l. J., Vormittags 10 Uhr, werden in Utphe in der Wohnung des Wirths Heil die zu dem Abbruch und der Wieder⸗ erbauung eines neuen Rindviehſtalles in dem Gräf⸗ lichen Oekonomiehof daſelbſt erforderlichen Bauar⸗ beiten öffentlich an die Wenigſtnehmenden verſtei⸗
gert, als: fl. kr. hell. 1) Maurerarbeit voranſchlagt zu 248 41 1 20 Zimmerarbeit 1 3) Steindeckerarbeit EN 4) Schreinerarbeit 2 85
5) die Lieferung des nöͤthigen Kalkes 101 15 Zuſammen 515 5 Deßgleichen ſoll die Lieferung des etwa nöͤthig werdenden Kalkes bei der Reparatur der Gräflichen Gebäuden zu Laubach, Obbornhofen und Münzen⸗ berg pro 1843, alsbald hier mitverſteigert werden. Es wird dieſes mit dem Anfügen zur öſſentlichen Kenntniß gebracht, daß nur ſolche Handwerker zur Verſteigerung zuläſſig ſind, welche die nach der Ver⸗ ordnung vom 31. Januar 1828 vorgeſchriebene Prü⸗ fung beſtanden haben, oder bereits vor Erlaß der⸗ ſelben Meiſter geworden waren. Riſſe, Voranſchläge und Bedingungen liegen dei dem Unterzeichneten zur Einſicht offen. Laubach den 8. März 1843. Der Gräflich Solmf. Bauaufſeher Löffler. Anfertigung einer neuen Kirchenuhr. (320) Montag den 10. April d. J., ſoll die Au⸗ fertigung einer neuen Kirchenuhr für die Gemeinde Rudingshein bei Wirth Dambmann daſelbſt offent⸗ lich an die wenigſtnehmenden Uhrmacher in Accord gegeben werden.


