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Intelligenzblatt
don 1 ul. 1 ſich 9 Aguen, ö 9 1 110er für die 90 kr* asc p Oberbeſſen im Al B N cel. 3 a rovin erbeſſen im emeinen, **. in die . bis 7. e At e Kreiſe Friedberg, Gruͤnberg und Hungen 18 im und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. del. und A. 2 Ww. We rnagel 8 93. Sonnabend, den 16. Dezember 1843. daten und— e eben. a Amtlicher Theil. U ſeit dem 1 2 N 2 n dune, Oeffentliche Einladung. de hiermit Betreffend: Die landwirthſchaftliche Bezirksvereinsverſammlung. Die Mitglieder des landwirthſchaftlichen Vereins, resp. Bezirksvereins, ſo wie die Herrn Buͤrger⸗ meiſter im Kreiſe Friedberg werden zu einer Vereinsverſammlung auf Mittwoch den 27. d. M., Vormit⸗ Kees e e d Rathhaus dahier ergebenſt eingeladen. Als Gegenſtände der Berathung werden men: 50 1) Vorſchläge über ein verbeſſertes Felder⸗Syſtem. Daaren 29 15„ Verbeſſerung des Geſindes. in ſchö⸗ 30 75 und Plan⸗Vorlage über einfache und zweckmäßige Faſelſtälle. bt ich 4 1 über Beförderung der Wieſencultur. de etdal N„ Gemeinde-Baumſchulen. 1* 6) Erörterung der Frage über die Nothwendigkeit und Nützlichkeit von Fruchtmagazinen und endlich — ab. 7 05 Feſtſtellung der Wuͤnſche und Anforderungen des Bezirksvereins bezuglich des Voranſchlags May. es Provinzialvereins pro 1844. Friedberg den 10. Dezember 1843. dauſts an Der Großh. Heſſ. Kreisrath des Kreiſes Friedberg, ind fan als I. Vorſtand des landwirthſchaftlichen Bezirksvereins daſelbſt, Küchler. Außer Zweite Generalverſammlung des Vereins zur Unter⸗ 15 den eig e eee l n e n N N. in jedem Kreis⸗ oder Landrathsbezirke ſoll eine ſolche Com⸗ uit ſtützung 1 Beaufſichtigung der aus den großh. miſſion beſtehen, deren Vorſtand der betr. Kreis⸗ oder Land⸗ 4 heſſ. Landes⸗ und Provinzial⸗Strafanſtalten Ent⸗ rath(im Stadtb Mai iftsüberba t ſich be⸗ J m Stadtbezirke Mainz wegen Geſchäftsüberhaͤufung 1 4 laſſenen, zu Gießen, am 21. October 1843. des daſigen Kreisraths, der Bürgermeiſter), und welche in ad welche Die Großherzoglich Heſſiſche Zeitung hat in Nro. 82 den größeren Bezirken 7 bis 9, in den kleineren aber 5 en, habe und 83 vom 23. und 24. März 1842 über die am 14. Mitglieder zählt, deren 3, wo möglich, im Wohnorte des März J. J. zu Darmſtadt ſtattgehabte erſte General⸗Verſamm⸗ Vorſtandes oder deſſen Nähe domiciliren. In Verhinde⸗ zel! lung dieſes gemeinnützigen Vereines Bericht erſtattet und rungsfällen ernennt der Vorſtand ſich einen Subſtituten 9 ö dabei Näheres über deſſen Zwecke und die Beſtimmungen aus der Zahl der Commiſſionsmitglieder. Dieſe wurden auch 1. ſeiner Statuten mitgetbeilt. Hiernach ſoll jährlich wenigſtens ſofort für ſämmtliche Bezirke ernannt. Hierauf vereinigte einle Generalverſammlung gehalten werden und zwar abwech⸗ in erwähnter Ausſchußſitzung man ſich bezuglich der, nach 9. ſelnd in den drei Provinzen des Großherzogthums. Der Prä⸗ 14. o der Statuten über die zu bewilligenden Unter⸗ Deibnach⸗ ſident des Vereines, Gr. Geheimerath v. Kuder, hatte dem⸗ ſtuͤtzungen feſtzuſetzenden Grundſätze dahin: Vor allem tiwaaret, gemäß die 2. Generalverſammlung auf den 21. Oktör. iſt die moraliſche Beſſerung der entlaſſenen Sträf⸗ 10 d. J. im Saale des Buſch'ſchen Gartens zu Gießen, Vor⸗ linge ins Auge zu faſſen und, um Mißbrauch zu verhüten, Aus wa mittags 9 Uhr, anberaumt. Sowohl aus Gießen ſelbſt, als denſelben in der Regel keine unterſtuͤzung in Geld, ſondern „ Amithe aus Grünberg, Lich, Hungen ꝛc. hatten ſich an der Sache be⸗ nur in ſolchen Gegenſtänden zu ertheilen, deren ſie zu ihrem 10 fall ſonders Theil nehmende Mitglieder des Vereins eingefunden. Fortkommen und ihrer Beſſerung bedürfen. Wo aber eine
Der Präſident erklärte die Verſammlung für eröffnet und der Rechenſchaftsbericht der Centralbehörde über die Wirkſam⸗ keit des Vereins im abgewichenen Jahre wurde verleſen. In der 1. Ausſchußſitzung am 23. Mai 1842 hatte man, zur Ausfuhrung des§. 15 der Statuten, welcher die Bildung
Unterſtützung an Geld nöthig, iſt dieſes nicht ihnen ſelbſt, ſondern nur den zu ihren Aufſehern beſtellten Perſonen, oder denjenigen, bei welchen ſie behufs angemeſſenen Verdienſtes untergebracht ſind, anzuvertrauen, um es ihnen nach Beduͤrf⸗ niß zu ſpenden. Demgemäß werden den Entlaſſenen Klei—


