5 Intelligenzblatt * ntelligenzbla ut N00 5 r e N eu m 3 a Pa ie Provinz Oberheſſen im Allgemeinen, en* f ö 6 g Nag Kreiſe Friedberg, Gruͤnberg und Hungen eintreten. und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. dernagel, — 4 g 0 berg: N 79. Mittwoch, den 11. Oktober 1843. erke: 4 fl 15—
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an die Großh. Heſſ. resp. Fuͤrſtl. und Graͤfl. Solmſiſchen Buͤrgermeiſter dieſer Kreiſe. Betreffend: Den diesjährigen Recrutirungsrath in der Provinz Oberheſſen.
Nach einer Benachrichtigung des Großh. Provinzial-Commiſſärs der Provinz Oberheſſen finden die Sitzungen des Recrutirungsrathes dieſer Provinz am 23. bis 27. Oktober d. J. zu Gießen ſtatt. Es iſt ſabei, zur Erleichterung des Geſchäfts und zum Beßten der zum Theil weit herreiſenden Reklamanten, vie Einrichtung getroffen worden, daß für alle Bezirke der Provinz nachfolgende Tage beſtimmt worden ind, an welchen diejenigen Individuen, welche beim Recrutirungsrathe etwas zu thun haben, ſicher ſind dorzukommen, während an den anderen Tagen dieſelben den anderen Bezirken Angehörigen nachſtehen muͤſſen.
Vorgedachte Tagbeſtimmung iſt folgende: 23. Oktoder für die Bezirke Alsfeld und Vöhl, 24. 77 n„ Büdingen und Biedenkopf, 25 3 23„ Lauterbach und Nidda, 25.„„„Friedberg und Hungen, 5 2, 5 8„ Grünberg und Gießen. Es wird ſchon von Morgens 7 und Nachmittags 2 Uhr an das Sekretariat die Anmeldungen der Fuſcheinenden annehmen und werden dieſelben nach der Reihe der Anmeldungen vorgelaſſen werden. wir Sie hiervon zur alsbaldigen Bekanntmachung benachrichtigen, bemerken wir noch Folgendes: Vor dem Rekrutirungsrath muͤſſen alle von der Rekrutirungskommiſſion an den Rekrutirungsrath verwieſene Leute, ſo wie diejenigen, welche bei der letzten Ergänzung von den Regimentern als untauglich zurück⸗ gewieſen worden ſind, mit einem von dem einſchlägigen Großh. Bürgermeiſter ausgeſtellten verſiegelten Signalement erſcheinen. Die zuletzt gedachten Leute haben zugleich die von den betreffenden Regimentern und Corps erhaltenen vorläufigen Entlaſſungsſcheine mitzubringen.
Außerdem können auch andere, welche vor dem Rekrutirungsrath etwas vorzubringen haben, ins⸗ beſondere diejenigen, die nach§. 65 der Verordnung vom 30. April 1831 noch zuläſſige Depotanſprüche zeltend machen wollen, während der angegebenen Zeit vor demſelben Gehör finden. Dieſelben müſſen jedoch mit einem von Ihnen ausgeſtellten verſchloſſenen Signalement verſehen ſeyn. Schließlich ſchärfen wir Ihnen ein, die Leute, welche wegen phyſiſcher Gebrechen Depotanſprüche oder Untauglichkeit geltend machen wollen, darüber zu belehren, daß ſie ſich mit den nöͤthigen Beſcheinigungen, insbeſondere der Aerzte Bürgermeiſter, Pfarrer, Schullehrer ꝛc. verſehen müßten, widrigenfalls ſie Abweiſung zu erwarten hatten.
Friedberg, Grünberg und Hungen am 7. Oktober 1843. 1 N Küchler. Ouvrier. Follenius.
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