Ausgabe 
9.12.1843
 
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Zgntelligenzblatt

* Junge

* für die

4 Provinz Oberbeſſen im Allgemeinen, 1 die

Kreiſe Friedberg, Gruͤnberg und Hungen

31 Cojß a0 und die angrenzenden Bezirke im Beſonder en. 12 rulg, 3

96. Sonnabend, den 9. Dezember 1843.

Ster 1 77 Stelle verſteiget

e Amtlicher Theil.

3. L . ditgemiſtr Statuten des Vereins zur Unterſtützung und Beaufſichtigung der aus den Großherzoglich Heſſiſchen 4. Landes⸗ und Provinzial⸗Strafanſtalten Entlaſſenen. W(Sch lu 5. e III. Von der or ganiſchen Einrichtung des Vereins. N auf§. 7. Die Geſchäfte des Vereins werden beſorgt: A. durch eine Central⸗Behörde, welcher ein 8 8 dada Rechner beigegeben wird; B. durch einen Vereins ausſchuß; C. durch Bezirks⸗ Vereins Commiſſionen; ſſeiſt,] 1844, D. durch General⸗Verſammlungen der Mitglieder des Vereins.

erbunden. Der Verwaltungsaufwand, einſchließ⸗

§. 8. Mit den Vereins⸗Aemtern ſind keine Gehalte v wird aus der Vereinskaſſe beſtritten.

b Vormittags 10 lich der dem Rechner etwa zu bewilligenden Remuneration, f Fal n Präſidenten, ür den Fa

inllich verſteigert

glaubhaſte 1§. 9. Central⸗Behörde. Die Central⸗ Behörde wird aus einen

legen ſind. deſſen Verhinderung, einem Vice⸗Präſidenten und einem Secretär gebildet. Dieſelben werden von Seiner

det 1843. Königlichen Hoheit dem Großherzog ernannt.

ider, Maar. 10. Der Central⸗ Behörde liegt die obere Leitung der Vereinsgeſchäfte, die Ausführung der Be⸗ die Bewilligung und Anweiſung der Unterſtuͤtzungen,

ſchlüſſe des Ausſchuſſes und der Generalverſammlungen, ungen ſo wie der Abſchluß der Jahresrechnung ob. bn . 7 Sie erſtattet darüber alljahrlich dem Großherzogl. Miniſterium des Innern und der Juſtiz einen Haupt⸗ . Rechenſchafts⸗ Bericht ab, legt damit zugleich die abgeſchloſſene Vereins⸗Kaſſe⸗Rechnung aus dem vor⸗

ſtfolgende Jahr zur Einſicht und Ge⸗

mittags herigen, vollſtändig abgelaufenen und das Vereinsbudget für das näch Anträge und Bemerkungen.

Ai, Kron nehmigung vor und macht die der höchſten Verfügung bedürfenden n 28 er bekannt§. 11. Der Präſident führt den Vorſitz in den Ausſchuß⸗ und General-Verſammlungen. Alle Berichte und neſtbittend vg Erlaſſe des Vereins werden von dem Präſidenten unterzeichnet. Alle Erlaſſe und Eingaben an den Verein werden

von ihm eröffnet und dem Ausſchuſſe nach Befund zur Kenntnißnahme, Berathung und Bearbeitung mitgetheilt. 3. F. 12. Dem Secretär liegt ob, die Ausfertigung der Berichte und Erlaſſe des Vereins zu beſorgen, J. die Protokolle über die Vereinsverhandlungen zu führen und die Vereins-Papiere nach einem gegebenen dung. Regiſtratur⸗Plan aufzubewahren. t Grünberg au.§. 13. Vereins⸗Ausſchuß. Der Ausſchuß des Vereins beſteht aus dem Präſidenten, dem Vice⸗ teten Witſe eth Präſidenten und ſieben gewählten Mitgliedern, welche letztere in den General-Verſammlungen von den Ver⸗ r Acpfelbäumchn einsmitgliedern durch ſchriftliche Abſtimmung nach relativer Stimmen⸗ Mehrheit auf drei Jahre gewählt mir über diet werden und nach deren Ablauf wieder wählbar ſind. Der Vereins-Ausſchuß hat ſich auf die jedesmalige ſeleſt den Thättr Aufforderung des Präſidenten zu verſammeln. Belohnung vin In jedem Jahr ſoll wenigſtens eine Verſammlung Statt finden.

den Gegenſtände ſind vorerſt durch

§. 14. Die dem Beſchluſſe der General⸗Verſammlung unterliegen a iſt ferner überwieſen: a) die Be⸗

den Ausſchuß zu begutachten. Dem Wirkungskreiſe des Ausſchuſſes

cſchwiegenheit ſe 6) die Feſtſetzung der Grundſatze über die

teßb. durdges rathung des Budgets, p) die Prüfung der Vereinskaſſe⸗Rechnung,

falig⸗ gelaunt zu bewilligenden Unterſtützungen und die im ſonſtigen Intereſſe der Entlaſſenen zu ergreifenden Maaßregeln.

1§. 15. Beſchlüſſe des Ausſchuſſes erfordern zu ihrer Gültigkeit die Abſtimmung von wenigſtens doch ſteht es den Votanten frei, ihre abwei⸗

fünf Mitgliedern; ſie bilden ſich durch Stimmenmehrheit, je 8 ö Beſchlüſſe werden zur geeigneten weiteren Be⸗

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einer, chenden Anſichten beizufugen. Die ſolcher Weiſe erfolgten bdiener⸗Aſſiſem handlung der Central⸗Behörde vorgelegt.

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