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Berſte: 7 fl
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Iriedbetg und
August 1843 ——
nekder
Butzbach.
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Intelligenzblatt
fur die
Provinz Oberbeſſen im Allgemeinen,
Kreiſe Friedberg, Gruͤnberg und Hungen
und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.
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Mittwoch, den 9, Auguſt
1843.
Amtlicher Theil.
Der Großherzoglich Heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Gruͤnberg
an die Großh. Burgermeiſter des Kreiſes.
Betreffend: Die Verſammlung des landwirthſchaftlichen Bezirksvereins des Kreiſes Grünberg.
Sie wollen allen in Ihren Buͤrgermeiſtereien wohnenden Mitgliedern des landwirthſchaftlichen Vereins mochmals zur Kenntniß bringen, daß bei der letzten Verſammlung beſchloſſen worden, die nächſte Montags den 28. Auguſt, Vormittags, auf dem Selgenhofe bei Ulrichſtein abzuhalten.
Grünberg den 5. Auguſt 1843.
Ouvrier.
Bekanntmachung. 11072) In der Gemarkung Grüningen entſprang den 21. d. M., Abends 10 Uhr, eine unbekannte Mannsperſon bei Annäherung des Georg Melchior Schmand von Watzenborn mit Hinterlaſſung von
21 Ellen leinen Tuch in zwei Päcken.
Wer Eigenthumsanſprüche hieran begründen zu koͤnnen glaubt,
hat ſolche bei Gr. Bürgermeiſter Leidich zu Grüningen geltend zu machen.
Hungen am 28. Juli 1843.
Der Großh. Heſſ. Kreisrath des Kreiſes Hungen Folleni us.
Von der rechten Zeit zum Schatzgraben.“)
Die alten Schatzgräber ſprechen viel von der rechten Zeit zum Schatzgraben, und bezeichneten gewiſſe Tage und Wochen, ja gewiſſe Stunden als einzig und allein, oder doch vorzüglich geeignet zu dieſem Geſchäft. Und faſt immer nahmen ſie das Geſchaft in der ſogenannten Geiſterſtunde, von 12— 1 Uhr des Nachts, vor. Allein abermals iſt ein großer Aberglaube im Spiele, den wir einſehen müſſen, wenn wir nicht vergebens graben wollen.
Zwar kömmt überall unendlich viel darauf an, daß Alles zur rechten Zeit geſchehe. Und ſelbſt der weiſeſte aller Könige des Alterthums, Salomo, ſagt: Alles hat ſeine Zeit! Wer im Sommer ſäen und im Winter erndten, wer in der Jugend ruhen
*) Aus einem empfehlenswerthen Büchelchen entnommen, das in jeder Buchhandlung für 18 kr. zu haben iſt und den Titel führt:„Der Schatzgräber, oder untrüg⸗ liche Anweiſung, die in und auf der Erde verborgenen Schätze leicht zu entdecken und ſicher zu heben. Ein Büchlein für den Bürger und Landmann von Dr. Joh. Fr. Ch. Wohlfahrt. Zweite verbeſſerte Auflage.
und im Alter thätig ſein, wer des Tages ſchlafen und des Nachts aufbleiben wollte, fürwahr! ſeine Verkehrtheit würde belacht und durch einen vereitelten Erfolg beſtraft werden.
Aber— es kommt auch nur darauf an, daß wir Zeit und Stunde weiſe und nach den Geſetzen der Natur unterſcheiden, nicht aber durch Aberglauben uns leiten laſſen. Etwas anderes iſt es, wenn ich auf die mir bekannten Urſachen und Folgen achte, und darnach Zeit und Stunde zu dem beſtimme, was ich thun will, und wieder etwas Anderes, wenn ich in einen alten Kalender ſehe: ob heute gut Haar- ſchneiden, gut Aderlaſſen, gut Leinſäen u. ſ. w. ſei? Dort ſpricht und wählt die Vernunft an der Hand der Erfahrung, hier aber finſterer Wahn. Der letztere führt die Rede, wenn die Schatzgräber gewöhnlichen Schlages Tag und Stunde zum Schatzgraben nach der vermeintlichen Stellung der Sternbilder oder andern willkührtichen Anzeichen beſtimmen wollen.
Nein, nicht der Aberglaube, ſondern der Glaube, nicht finſterer Wahn, ſondern das Licht der Ver⸗ nunft muß unſer Rathgeber ſein. Zum Schatzgraben


