Ausgabe 
8.3.1843
 
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erg und 843.

SSS 288 11

Fr

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Intelligenzblatt

Provinz Oberbeſſen im Allgemeinen, Kreiſe Friedberg, Gruͤnberg und Hungen

und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.

19. Mittwoch, den 8. Maͤrz 1343.

Abonnementspreis: pr. Semeſter 40 kr., durch die Poſt bezogen 48 kr., pr. Jahr 1 fl. 12 kr., durch die Poſt bezogen 1 fl. 24 kr. Inſeratgebühren: die beiden erſten Zeilen zuſammen 7 kr., die dritte und jede folgende Zeile 2 kr. Aufnahme der Inſeraten: Alle bis zum Sonntag Abend eingehenden Inſerate kommen in das Mittwochsblatt, und alle, welche bis zum Mittwoch Abend eintreffen, in das Samſtagsblatt.

Amtlicher Theil.

Die Großh. Heſſ. Kreisraͤthe der Kreiſe Friedberg, Gruͤnberg und Hungen an die Großh. Heſſ. resp. Fuͤrſtl. und Graͤfl. Solmſiſchen Buͤrgermeiſter dieſer Kreiſe. Betreffend: Die von dem Präſidium des landw. Vereins von Sberheſſen ausgeſetzten Preiſe für Feldſchützen.

Nachſtehende Bekanntmachung wird zu Ihrem Bemeſſen und zur Nachricht für die Betheiligten hier

mit veröffentlicht.

Friedberg, Grünberg und Hungen den 2. März 1843. Küchler. Ou vrier. Follenius.

Bekanntmachung, des Präſidiums des landw. Vereins von Oberheſſen, Preiſe für Feldſchuͤtzen betreffend.

Der Ausſchuß des landw. Vereins von Oberheſſen hat in ſeiner Sitzung am 9. Januar d. J. für das Jahr 1843 die Summe von 90 fl. zu 6 Preiſen à 15 fl. für diejenigen 6 Feldſchützen ausgeſetzt, welche am längſten jedoch wenigſtens 10 Jahre lang ununterbrochen das Schuͤtzenamt bekleidet, und ſich durch gute Dienſte am meiſten ausgezeichnet haben.

Diejenigen Feldſchützen, welche ſich um Preiſe bewerben wollen, haben ein Zeugniß des betreffenden Großh. Buͤrgermeiſters und des Gemeinderaths über die Zeit ihrer Anſtellung und Dienſtleiſtungen, welches jedenfalls von dem zuſtändigen Landgerichte hinſichtlich deren Dienſtleiſtungen begutachtet ſeyn muß, zu erbringen, und ihr mit dieſem Zeugniſſe unterſtütztes Geſuch ſpäteſtens bis Ende Mai l. J. durch den Großh. Bürgermeiſter ihres Wohnorts an uns einſenden zu laſſen.

Geſuche und Zeugniſſe können auf ſtempelfreies Paper ausgefertigt werden.

Die Großh. Buͤrgermeiſter der Provinz Oberheſſen ſind erſucht, vorſtehende Bekanntmachung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen.

Gieſſen, den 11. Februar 1843. Der Präſident des landw. Vereins von Oberheſſen.

In deſſen Abweſenheit, Schneider.

Dieſelben an dieſelben. Betreffend: Den Termin fuuͤr den Abſchluß und die Einſendung der Gemeinde-Rechnungen für 1842.

Nach[höchſter Verfügung iſt in Bezug auf die Gemeinde-Rechnungen für 1842 der Termin zum Schluſſe der Bücher auf den 31. Mai, zur Ablieferung der Rechnungen an die Bürgermeiſter anf den 30. Juni, und zur Einſendung der Rechnungen an Großh. Rechnungs-Kammer auf den 31. Juli l. J.

beſtimmt worden. Wegen etwa nöthig werdender Erſtreckung dieſer erweiterten Friſten, iſt in den einzel⸗