g Groß. Fund t zugelaufen. zen Erſtat⸗ delt werden. s
5. Kleder.
achtrmeiſter zu Were iſt auf
dre
+
ſchirme,
und Qualitat Commiſſſon in Einzeln eden ablaſſen
Bechſtein.
Intelligenzblatt
fuͤr die
Provinz Oberbeſſen im Allgemeinen, Kreiſe Friedberg, Gruͤnberg und Hungen
und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.
1
WN 78.
Sonnabend, den 7. Oktober
1843.
Amtlicher Theil.
Der Großherzoglich Heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg
an die Großh. Buͤrgermeiſter des Kreiſes.
Betreffend: Die Vertilgung des Froſtnachtſchmetterlings.
Unter Bezugnahme auf die in der landwirthſcha
deren Inhalt in dem letzten Intelligenzblatte, Nr.
ftlichen Zeitſchrift enthaltenen Aufſätze und Mahnungen, 77., ſich näher erörtert findet, fordere ich Sie auf,
überall wo ein Ueberhandnehmen des ſo verderblichen Forſtnachtſchmetterlings ſich in den letzten Jahren
kund gegeben hat, die dort empfohlenen Vertilgungsmittel anzubefehlen.
Sie werden zu dem Ende zugleich
ermächtigt, Strafandrohungen von 30 kr. bis zu 1 fl. 30 kr. zu erlaſſen und nöthigenfalls die Anordnung jener Mittel von Polizei wegen auf Koſten der Saumigen anzuordnen.
Friedberg den 5. Oktober 1843.
Küchler.
Das Großherzoglich Heſſiſche Landgericht Gruͤnberg
an die Großh. Buͤrgermeiſter des Landgerichtsbezirks.
Betreffend: Die Erledigungsberichte in Executionsverfahren. Sehr häufig kommt es vor, daß während des Vollſtreckungsverfahrens die Schuldner die ausgeklagten
Forderungen tilgen, ehe es zur Pfandverſteigerung kommt. daß Kläger
in den Exledigungsberichten nur geſagt wird,
In ſolchen Fällen genügt ſes nicht, wenn befriedigt, oder daß die Sache erledigt ſeye,
ſondern das Gericht muß aus Ihrem Berichte die Thatſachen zu erkennen vermögen, worauf ſich Ihre
Verſicherung gründet; z. B. ob Sie ſelbſt
ſeye u. dgl.
zugegen Quittung deſſelben Ihnen vorgezeigt worden, oder ob
waren, als Kläger befriedigt wurde, oder ob die Kläger Sie ſelbſt verſichert habe, daß er befriedigt
Ein Gleiches gilt auch bei Berichten, wodurch Befriſtungen angezeigt werden.
Grünberg am 23. September 1843.
Welcker.
Friedberg am 4. Oktober 1843.
Obgleich wir in der letzten Zeit ſchon einigemal in unſerer nächtlichen Ruhe durch den Ruf Feuer! geſtört worden ſind, ſo deutete der blutige Schein am Himmel doch immer auf eine Feuersbrunſt, die in weiter Ferne ausgebrochen war und konnte ſeit dem Nauheimer Brande von Seiten der hieſigen Einwohnerſchaft eine thätige Hülfe nicht geleiſtet werden. Aber in der Nacht vom 2. auf den 3. die⸗ ſes Monats war der rothe Hahn über unſerer fried⸗ lichen Stadt ſchwebend und drohte furchtbare Ver⸗ heerung. Es war zwiſchen 1 und 2 Uhr, als der
ſchreckliche Ruf unſerer großen Glocke aus dem beſten Schlafe uns weckte, ein Ruf, in der Stille der Nacht ſo bluterſtarrend, daß ich jetzt, da ich dieß ſchreibe, noch einen kalten Schauder uͤber mich rieſelnd fuͤhle, da ich mir den Augenblick vergegenwärtige, wo zuerſt ich ihn vernahm.„Hinaus! hinaus! beim Ad⸗ vokaten Trapp IIII Feuer! Feuer!“ ſo kams aus allen Gaſſen und Kehlen, und dazu noch das Heulen der Hörner, das Wirbeln der Trommeln, das Klopfen der Herzen— ja, es war eine wahre Schre⸗ ckensnacht, zumal fur den, der den Heimgeſuchten näher ſteht. Ein Blick in die Gluth, in der die


