Ausgabe 
6.12.1843
 
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ten. achmittags:

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Uhr, ſoll auf dem Bureau des Unterzeichneten die

Lieferung von 52 Stück Stimmkaſten, mit Beſchlag

und Oelfarbe das Stück auf 5 fl. und einige Kreu⸗ zer voranſchlagt, oͤffentlich an den Wenigſtnehmenden verſteigert werden. Friedberg den 30. November 1843. Der Gr. Heſſ. Kreisrath des Kreiſes Friedberg Küchler. Bekanntmachung. (1564) Der für die Communalwaldungen des Kreiſes Friedberg für 1844 erforderliche Holzſaamen, beſtehend in

89 Pfund Eſchen⸗ 506 Hainbuchen⸗ 80 Weißtannen⸗ 3 Schwarzkiefern⸗ Saamen Lerchen 594 Fichten⸗ und 2292 Kiefern⸗ ö

ſoll Freitag den 29. Dezember 1843, Vormittags

Uhr, auf dem Bureau des Unterzeichneten, unter den

bei der Verſteigerurg bekannt gemacht werdenden

Bedingungen, an Wenigſtfordernden verſteigt werden.

Steigliebhaber werden eingeladen.

Friedberg den 25. November 1843. Der Gr. Heſſ. Kreisrath des Kreiſes Friedberg Küchler. Gefunden es. 1 (1565) Ein von Perlen geſtricktes Beutelchen mit wenigem Geld iſt dahier gefunden worden, und kann der Eigenthümer ſolches gegen Erſtattung der In⸗ ſeratgebühren auf meinem Bureau in Empfang nehmen. Büdesheim den 30. November 1843. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter Heep.

Stroh Lieferung zum Füllen einzelner Betten in der hieſigen Reiter⸗Caſer ne im 1. Semeſter 1844. ö

(1566) Freitag den 8. d. M., des Vormittags 11

Uhr, ſoll das vorbemerkte Strohbedürfniß auf dem

Soumiſſionswege in Lieferung vergeben werden. Lie⸗

ferungsluſtige wollen daher ihre Forderungen inner⸗

balb dieſes Termins auf dem hieſigen Militär⸗Ver⸗ waltungsbureau verſiegelt übergeben. Die Lieferungs⸗ bedingungen, welche zugleich auch das Soumiſſions⸗ verfahren enthalten, können Vor⸗ und Nachmittags auf gedachtem Bureau eingeſehen werden. Butzbach den 2. Dezember 1843. .

Cellarius, Unterquartiermeiſter.

Aufforderung. 5 (1567) Die dem Gräflichen Hauſe Solms⸗Rödel⸗ heim in der Gemarkung Niederurſel zuſtehende Schutz garben⸗Abgaben von 13 Mltr., 1 Simmer, 3 Kumpf und 2 Maschen Korn und 4 Mltr., 1 Simmer, 3 Kumpf, 2 Geſchd. und 3 Mäschen Hafer, im Geld⸗ anſchlag von achtzig acht Gulden 53/ kr. ſoll in Gemäßheit des Geſetzes vom 27. Juni 1836 abge⸗

lößt werden.

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Es werden deßhalb alle bei dieſer Ablöſung be⸗ kannten und unbekannten Betheiligten zur Anzeige ihrer etwaigen Rechtsanſpruüͤche binnen 2 Monaten bei dem unterzeichneten Gerichte unter dem Rechts⸗ nachtheile aufgefordert, daß gegenfalls die Auszah⸗ lung des Ablöſungskapitals à 1599 fl. 58½ an den Herrn Grafen Karl zu Solms-Rödelheim als denjenigen, welcher die Rente zuletzt bezogen hat, geſtattet werden ſoll.

Rödelheim den 29. November 1843.

Großh. Heſſ. Gräfl. Solms. Landgericht

Buff

Lieferung von Feuereimern.

(1568) Montag den 18. l. M., Mittags 12 Uhr, ſoll dahier im Gemeindehaus die Anfertigung von 10 Stück neuen ledernen Feuereimern an den We⸗ nigſtnehmenden in Accord gegeben werden, wozu

Luſttragende hiermit eingeladen ſind.

Wölfersheim den 2. Dezember 1843.

Der großh. heſſ. Bürgermeiſter Allwohn. Bekanntmachung.

(1569) Donnerſtag den 11. Dezember, Morgens 10 Uhr, werden auf dem hieſigen Kirchenſpeicher

27 Achtel Korn,

int Gerſte,

1 Hafer, an den Meiſtbietenden öffentlich verſteigert.

Dornaſſenheim den 30. November 1843. Der Kirchenvorſtand.

Brod⸗Lieferung für die hieſige Garniſon

im 1. Quartal 1844. (1570) Die am 21. v. M. abgehaltene Brodlie⸗ ferungs⸗Verſteigerung iſt hoͤchſten Orts nicht geneh⸗ migt worden, und ſoll nunmehr fragliche Lieferung jedoch nur auf das 1. Quartal 1844 auf dem Sou⸗ miſſionswege vergeben werden. Es werden daher alle diejenigen, welche ſich für dieſe Lieferung in⸗ tereſſiren, aufgefordert, ihre Soumiſſionen bis zum 7. dieſes Monats auf dem hieſigen Militär⸗Ver⸗ waltungs⸗Bureau verſiegelt zu übergeben, allwo zu⸗ gleich die Lieferungs-Bedingungen Vor- und Nach⸗ mittags eingeſehen werden können.

Hierbei wird Folgendes bemerkt:

1) daß die Soumiſſionen den 8. d. M., des Vor⸗ mittags um 10 Uhr eröffnet werden ſollen, wo⸗ bei die Soumittenten oder deren Bevollmächtigte zugegen ſein können;

2 daß unleſerlich geſchriebene oder unterſchriebene Soumiſſionen, oder ſolche ohne Namensunter⸗ ſchrift, Bezeichnung des Wohnorts des Sou⸗ mittenten und Datum, nicht berückſichtigt werden,

3) daß an die Gebote keinerlei Bedingungen oder Vorbehalte geknüpft werden dürfen, und

4) daß die Genehmigung des Zuſchlags dem Großh. Kriegs⸗Miniſterium vorb'ehalten bleibt.

Butzbach den 2. Dezember 1843.

J. A. Cellarius, Unterquartiermeiſter.