Ausgabe 
6.9.1843
 
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ſtändig mittheilen:Da rmſtadt, 17. Auguſt. Ein

in mehrere andere Blätter übergegangener Correſpon⸗ denzartikel der Kölniſchen Zeitung beſpricht die Aus⸗ wanderung der ſogenannten Inſpirirten aus dem Großherzogthum Heſſen nach Nordamerika und auch die Allg. Ztg. bringt in ihrer in Nr. 226 einen Artikel über dieſen Gegenſtand. Beide Mittheilungen ſind darin conform, daß jene Auswanderung durch zwei Maaßregeln der großh. Regierung entſtanden ſeyen, nämlich, daß die Angehörigen der Secte hätten ge⸗ zwungen werden ſollen, einen feierlichen Eid zu ſchwören, was ihren Religionsgrundſätzen wider⸗ ſtreite, und daß man verfügt habe, daß einem Mit⸗ gliede derſelben unter keiner Bedingung das Indige⸗ nat ferner ertheilt werde. Der wahre Sachverhalt iſt aber folgender: Die Verfaſſungsurkunde des Groß⸗ herzogthums ſichert vollkommene Gewiſſensfreiheit zu, ſie fügt jedoch ſogleich bei, daß der Vorwand der Gewiſſensfreiheit nie ein Mittel werde dürfe, um ſich irgend einer nach den Geſetzen obliegenden Verbindlichkeit zu entziehen. Nun ſind es die Ge⸗ ſetze, die beſtimmen, daß und wie Chriſten den Eid zu leiſten haben; nur bezüglich der Menoniten beſteht geſetzlich eine beſondere Form und es leuchtet doch wohl ein, daß Einzelnen im Staate nicht zu⸗ ſtehen kann, mit Berufung auf angebliche Religions- grundſaͤtze, ſich eine eigenthümliche Eidesform nach Belieben zu redigiren. Die ſogenannten Inſpirirten hätten mithin keinen Grund zur Beſchwerde gehabt, wenn ſie wirklich zur Ableiſtung eines förmlichen Eides angehalten worden wären, allein nicht das, ſondern das Gegentheil geſchah, denn es wurde ihnen, auf den Grund eines fruheren Beſitzſtandes, geſtattet, da, wo andere Bürger feierlich ſchwören müſſen, Handgelöbniß abzulegen. Unrichtig iſt es ferner, daß die vorhandenen Inſpirirten als Tolerirte betrachtet worden, ſie waren aller ſtaatsbürgerlichen Rechte theilhaftig und nur ſo viel ſteht richtig, daß der Grundſatz angenommen wurde, keinem zu dieſer Secte gehörenden Ausländer fernerhin das Indigenat im Großherzogthum zu ertheilen, eine Maxime, welche auch von andern Staaten feſtgehalten wird, z. B. von dem Königreich Sachſen, wohin die heſſiſchen Inſpi⸗ rirten überſiedeln wollten, was ihnen aber von jener Regierung abgeſchlagen wurde. Eine Secte, die jede offene und verſtändliche Darlegung ihrer Reli⸗ gionsgrundſätze vermeidet und das, was ſie im con⸗ creten Fall bezwecken will, eine einem Mitgliede un⸗ mittelbar von Gott gewordene Inſpiration, gegen welche kein Gegenbeweis zuläſſig ſein ſoll, nennt, eine Secte, die ſich auch im bürgerlichen Leben her⸗ metiſch abſchließt dermaßen, daß ſie geradezu erklärt, einen Nichtinſpirirten nicht zum Fabrikarbeiter, ja nicht einmal zum Taglöhner gebrauchen zu können, darf ſich nicht über Unduldſamkeit beſchweren, wenn man ſie, was im Greßherzogthum geſchehen, nach ihren eigenthuͤmlichen Grundſätzen über Kirche und Schule, insbeſondere über Ehe und Eidſchwur ge währen läßt und nur dahin trachtet, daß ſie nicht durch Aufnahme Fremder ſich vermehre. Die In⸗

ſpirirten im Großherzogthum aber ſind ſo weit ge⸗ gangen, von der Regierung zu verlangen, einem jeden zu ihrer Secte gehörenden Fabrikarbeiter oder Tag⸗ löhner, den ſie aus dem Auslande herbeiziehen moͤch⸗ ten, ohne daß er von ſeiner Heimathsbehörde einen Heimathsſchein beibringe, den Aufenthalt zu geſtatten, und ihm auf Verlangen() das Indigenat im Groß⸗ herzogthum zu geſtatten, indem ſie ſonſt das Land verlaſſen muͤßten. Die Regierung hat ſicherlich recht gehandelt, ſich hierdurch nicht einſchüchtern zu laſſen, ſelbſt wenn das Land an Entvölkerung litte, wie es in der That an Uebervölkerung leidet, und welche Regierung wird ſich vorſchreiben laſſen, Ausländer

ohne Heimathſcheine aufzunehmen? Daß ferner durch

dieſe Auswanderung die Pachtpreiſe ſinken ſollen, iſt gleichfalls eine Uebertreibung, da jene Geſellſchaft, ſo viel hier bekannt, nur 4 Güter in Pacht hatte. Solche und ähnliche Erſcheinungen liefern aber einen neuen Beweis, zu welchem Dünkel der Myſticismus führt und wie unduldſam in der Regel diejenigen ſind, die für ſich in einer den Begriff weit über⸗ ſpringenden Weiſe Toleranz fordern. Den Inſpfrir⸗ ten wünſchen wir auf der andern Halbkugel alles mögliche Gedeihen; ſie thun wohl daran, die neue Welt aufzuſuchen, in deren gouvernementalem Wör⸗ terbuch die Religion nicht aufzufinden iſt. Ob ſol⸗ cher Indifferentismus einer Regierung zur Beförde⸗ rung der Moral und Sittlichkeit, der Treue und des Glaubens und der Nächſtenliebe fuhrt, und welche Lehren in dieſer Ruͤckſicht aus den nordamerikani⸗ ſchen Verhältniſſen zu abſtrahiren ſind, iſt eine nicht hier abzuhandelnde Frage.

Miscellen.

Kartoffelkraut als Zugemüſe.

Wenn man junges grünes Kartoffelkraut kocht, dann ausdrückt, klein hackt und es weiter gerade ſo wie Braunkohl oder andere Kohlarten behandelt, ſo erhält man ein geſundes Zugemüſe, welches den Spingt an Wohlgeſchmack übertrifft. Die Kartoffeln leiden 5 das Abſchneiden des Krautes nicht im Min⸗ deſten. a

Kürbiſſe als Stellvertreter des Sauerkrauts.

Die Kürbiſſe werden gereinigt, der Kerne und des Marks entledigt, dann wie Kraut auf Hobeln oder Banken geſchnitten und nun völlig wie Kraut eingemacht. So eingemacht, ſind ſie ſchwer vom Sauerkraute zu unterſcheiden und gleichen gekocht demſelben im Geſchmacke vollkommen. Wie groß der Vortheil durch dieſes Verfahren fuͤr Arme ſei, ſieht man leicht ein, wenn man nur in Erwägung ziehen will, daß Mancher, welcher nicht eine Hand breit Ackerland hat, in Höfen, an Gartenzäunen, auf lee⸗ ren, wüſten Rainen, auf entblößten Waldſtrecken ꝛc. ſo viele Kürbiſſe zieht, daß er hinreichend für ſeinen Hausbedarf und noch eine ſehr bedeutende Quantität zum Verkauf einmachen kann.

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