Ausgabe 
4.10.1843
 
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Sehr zu empfehlen iſt, im Monat Januar beim Abnehmen der Bänder die darunter befindliche Stelle des Stammes ſtark abzukratzen und das Abgekratzte zu verbrennen, weil viele Inſekten, welche durch den Gürtel abgehalten wurden, weiter zu gehen, hier ihre Eier in die Rinde legen.

Da man beobachtet haben will, daß die Begat⸗ tung des Froſtnachtſchmetterlings oft ſchon auf der Erde vor ſich geht und das Männchen das Weib⸗ chen fliegend auf die Bäume überträgt, ſo iſt außer dem angegebenen Wege auch noch ein Umgraben des Bodens, ſobald es die Ernte der untenſtehenden Crescentien zuläßt, ſehr zu empfehlen. Aber nicht blos zunächſt um den Stamm herum hat dieß zu geſchehen, ſondern in der ganzen Weite, in welche ſich die Aeſte ausbreiten, weil ſich die Raupen, ſenkrecht von den Zweigen, wo ſie zuletzt geſeſſen, an Fäden herabzulaſſen und in der Erde einzupup⸗ pen pflegen.

Das Umgraben, welches nur einige, etwa 34 Zoll tief zu geſchehen hätte, bringt manche Puppe an die Oberfläche, wo ſie abgeleſen werden kann ꝛc.; manche andere kommt dabei auf ſonſtige Weiſe zum Untergange.

Von den natürlichen Wegen, auf denen der Froſt⸗ nachtſchmetterling ſeine Vertilgung findet, verdient hier das hie und da plötzliche faſt allgemeine Ab⸗ ſterben deſſelben in gewitterreichen Spaͤtherbſten, an⸗ geführt zu werden. Es erklärt ſich wohl dadurch, daß ſeine Körpermaterie, als beinahe ganz aus Ei⸗ weißſtoff beſtehend, dei dem Vorhandenſein vieler electriſchen Stoffe, wie bei Gewittern, in Gerinnungs⸗ zuſtand verſetzt werden mag; denn man findet nach ſolchen Gewittern den Boden mit erſtarrten Froſt⸗ nachtſchmetterlingen oft ganz überſäet.

Je ſeltener aber im Allgemeinen die Natur hier durch zu Hülfe kommt, um ſo mehr liegt an dem Menſchen, daß er die ihm von ihr an die Hand ge gebenen Mittel zur Ausgleichung von, in ihr einge⸗ tretenen, Störungen mit Fleiß benutze.

Bekanntmachungen von Behoͤrden.

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Edictal ladung.

(1274) Andreas Appels Eheleute von Kölzenhain beabſichtigen ihre Hofraithe ſammt in daſiger Ge⸗ markung belegenes Gut, welches in 58 Parcellen beſteht und worüber Flurbuchsauszug in den hieſigen Gerichtsacten zur Einſicht offen liegt, ihrem Sohne, Konrad Appel käuflich zu uͤberlaſſen, können aber ihre Eigenthumsrechte nicht überall urkundlich nach⸗ weiſen, weshalb alle diejenigen, welche Eigenthums oder ſonſtige dingliche Rechte darauf anſprechen, zu deren Begründung um ſo gewiſſer binnen 4 Wochen a dato aufgefordert werden, gegenfalls der deßfall⸗ ſige Contract beſtätigt werden wird.

Ulrichſtein den 14. September 1843. Großh. Heſſ. Landgericht daſ.

Ray ß.

Ankauf von Lebensmitteln. (1318) Freitag den 6. künftigen Monats, des Vormittags um 10 Uhr, wird in der Reiter⸗Caſerne dahier die Lieferung bedeutender Quantitäten an Kartoffeln, Erbſen, Bohnen, Linſen und Weißkraut für die Menage an den Wenigſtverlangenden in Accord gegeben.

Die Herrn Bürgermeiſter in der Umgegend wer⸗ den erſucht, dieſe Verſteigerung in den unterhabenden Gemeinden bekannt machen zu laſſen.

Butzbach den 27. September 1843. In höherem Auftrag: Cellarius, Unterquartiermeiſter.

Bekanntmachung. (1332) Es ſind dahier ein blauer Kittel und ein Paar Zwilchhoſen befindlich, die ein Vagabund auf einem Hofe in der Nähe von Lich geſtohlen zu haben bekennt. Der unbekannte Eigenthümer wird aufge⸗ fordert, ſich binnen 14 Tagen dahier zu melden.

Lich den 23. September 1843. Großh. Heſſ. Fürſtl. Solmſ. Landgericht daſ. Dittmar.

Bekanntmachung. (1333) Da die Mobiliarverſteigerung der Verlaſ⸗ ſenſchaft des Carl Weckerling nicht beendigt werden konnte, ſo ſoll Mittwoch den 11. October l. J. und die folgenden Tage, von Morgens 9 Uhr an, damit fortgefahren werden, und wird der Verſteigerung aus⸗ geſetzt: Weibskleidung, Weißgeräth, Bettzeug und Bettung.

Friedberg den 1. Oktober 1843. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter D. Fritz.

Bekanntmachung. (1334) Donnerſtag den 5. d. M., Vormittags um 9 Uhr, ſollen in der Neumühle dahier die zum Nach⸗ laſſe der Ehefrau des Lud. Wagenknecht gehörenden Gegenſtände, als:

2 Mutterſchweine, 8 Ferkel, das im Garten be⸗ findliche ſämmtliche Obſt, Kartoffeln und Kraut, und Nachmittags um 2 Uhr in hieſigem Rathhauſe die Kartoffeln von Morgen Acker und Vier⸗ tel Kohlraben in hieſiger Gemarkung öffentlich meiſt⸗ bietend verſteigert werden. Friedberg den 2. Oktober 1843. In Auftrag Gr. Heſſ. Landgerichts: Der großh. heſſ. Buͤrgermeiſter D. Fritz.

Bekanntmachung. (1335) Die diesjährigen Weintrauben in dem Zwin⸗ ger und dem vorderen Hirſchgraben, nächſt dem Gr. Schloſſe dahier, werden Freitag den 6. October, Nachmittags 4 Uhr, an Ort und Stelle verſteigert.

Friedberg den 30. September 1843. Der Großh. Heſſ. Rentamtmann Bu ßĩ. Anfertigung von Grenzſteinen. (1336) Mittwoch den 4. Oktober d. J., Vormit⸗