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heimer Bergwerks, welche Klötze auf Credit beziehen wollen, werden benachrichtigt, daß Büͤrgſcheine, auf welche mehrere Perſonen aufgeführt ſind, unter kei⸗ ner Bedingung mehr angenommen werden, ſondern für jede einzelne Perſon, welche Braunkohlen bezie⸗ hen will, auch ein beſonderer Bürgſchein, auf wel⸗ chen jedoch nie ein Quantum unter 25 Centnern ver⸗ abfolgt wird, abgegeben werden muß.

Die Gr. Herrn Bürgermeiſter werden erſucht, dieſes im Intereſſe ihrer Ortsangehörigen bei Auf⸗ ſtellung der Bürgſcheine beobachten und in ihren Gemeinden bekannt machen laſſen zu wollen.

Dorheimer Bergwerk am 2. Mai 1843.

Der Gr. Berginſpector A. Storch.

Bekanntmachung. (998) Montag den 4. September l. J., Vormit⸗ tags um 11 Uhr, ſoll in hieſigem Rathhauſe der dem Georg Lang in der Gemarkung Fauerbach II. zu⸗ ſtehende Acker, Pag. 631, Nr. 12, 2 Vrtl. 37 Rth. haltend, in Holz an Georg Martin Billaſch gelegen,

öffentlich meiſtbletend verſteigert werden.

Friedberg den 19. Juli 1843. In Auftrag Großherzogl. Landgerichts: Der großh. heſſ. Burgermeiſter D. Fritz.

Edictal ladung.

(1112) Die Erben der verſtorbenen Andreas Rühls Frau von Feldkrücken haben folgende Grundſtüͤcke; Gemarkung Feldkrücken:

Lt. Flurbuchs:

B. u. S.: Nro. Alt Neu 334/10 1/741! 23 UKlafter 2 5 auf den Hofen, 160/120 1458 211 75 Acker auf der Lin⸗ denwieſe, 41/18 VII211 268 5 Acker am langen Strauch, 301/44 IXN/97 294 75 Wileſe auf der Buche, 30/2 IX/93 226 7 Wieſe auf der Buche, 303/13b IX/107 795 75 Wieſe auf der Buche, 372/ VJ235,0 5 Grabgarten auf der Stück, 3623 17550 23,0 5 Garten auf der Lindenwieſe.

ein Wohnhaus

nebſt Grund der

Hofraithe

verkauft, können aber weder ihr Eigenthumsrecht

daran, noch auch die Tilgung folgender, durch Hypo⸗

theken verſicherten Darlehn, nämlich:

10 100 fl. bei Peter Stein zu Stumpertenrod am 29. October 1803 und

2) 80 fl. bei Schuldiener⸗Aſſiſtent Konrad Schnei⸗ der jun. von Feldkrücken am 18. Auguſt 1804 contrahirt

17/64 17240 14 5

urkundlich nachweiſen, weßhalb alle diejenigen, welche auf das verkaufte Gut oder aus den contrahenten Darlehn Anſprüche machen können, aufgefordert werden, ihre Rechtszuſtaͤndigkeiten ſo gewiß binnen vier Wochen à dato dahier zu wahren, gegenfalls die Kaufbrieſe beſtätigt und die, der aufgenommenen Darlehn halber conſtituirten Hypotheken als erloſchen betrachtet werden. Ulrichſtein den 10. Auguſt 1843. Großh. Heſſ. Landgericht daſ. Ray ß. Güter ⸗BVerſteigerung. (1142) Da ein annehmbares Gebot bei der am 21. Auguſt l. J. abgehaltenen Guͤterverſteigerung nicht erfolgte, ſo will Frau Oberſteiger Steck's Wittwe Montag den 4. Sept. l. J., Morgens 9 Uhr, in hieſigem Rathhauſe dieſelben einer nochma⸗ ligen freiwilligen Verſteigerung ausſetzen laſſen, wo⸗ bei bemerkt wird, daß der Zuſchlag am Ende der Verſteigerung entweder ſogleich ertheilt oder ver⸗ weigert werden wird. Friedberg den 23. Auguſt 1843. Der großh. heſſ. Buͤrgermeiſter D. Fritz.

Arbeits⸗Verſteigerung.

(1160) Montag den 4. September l. J., Vormit⸗

tags um 10 Uhr, ſoll in der Wohnung des Herrn Gaſtwirths Hieronimus vor dem ehemaligen Main⸗ zerthor dahier die Verfertigung eines neuen Thors von Eiſen an den Kirchhof zu Niederrosbach öffent⸗ lich an die Wenigſtnehmenden verſteigert werden.

Voranſchläge und Zeichnungen liegen auf dem Bureau des Unterzeichneten zur Einſicht offen.

Friedberg den 27. Auguſt 1843.

Der Gr. Kreisbaumeiſter Stockhauſen. Bekanntmachung.

(1168) Montag den 11. Septbr. d. J., Vormit⸗ tags 9 Uhr und Nachmittags 2 Uhr, ſollen in der zum Nachlaſſe des Friedrich Schwenk II. zu Nie⸗ dereſchbach gehörenden Hofraithe zwei Pferde, vier Kühe, ein Rind, ein Mutterſchwein mit 9 Ferkeln, ein trächtiges ditto, ſechs Zuchtſchweine ſowte ver ſchiedenes Oeconomie- und Fahrgeſchirr oͤffentlich an den Meiſtbietenden gegen baare Zahlung erbverthei, lungshalber verſteigert werden.

Groskarben am 26. Auguſt 1843.

Großh. Heſſ. Landgericht Muhl. Limpert. Bekanntmachung.

(1169) Der Unterzeichnete iſt von Großh. Ober⸗ Bau⸗Direction beauftragt worden, die Reviſion der

Wagen und Gewichte ſowie der Blechgemäße in

Kreiſe Friedberg vorzunehmen.

Mit Bezug auf die bereits von Großh. Kreis/ rath des Kreiſes Friedberg an die Großh. Bürger meiſter erlaſſene Verfügung bringt derſelbe hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß die Reviſion von Morgens 7 Uhr an in dem Eichlocal im früherem Auguſtiner Schulgebäude dahier vorgenommen wird.

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