Ausgabe 
2.8.1843
 
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Intelligenzblatt

für die

Provinz Oberbeſſen im Allgemeinen, die Kreiſe Friedberg, Gruͤnberg und Hungen

und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.

.

59.

Mittwoch, den 2. Auguſt

1843.

Amtlicher Theil.

Das Großherzoglich Heſſiſche Landgericht Gruͤnberg an die Großh. Buͤrgermeiſter des Landgerichtsbezirks.

Betreffend:

Das Vormundſchaftsweſen.

Es hat ſich mir kürzlich aus einigen zu meiner Kenntniß gekommenen Faͤllen die Vermuthung ergeben, daß hier und da im hieſigen Landgerichtsbezirke vater«, mutter⸗ oder älternloſe Minderjährige ſich vorfinden, welche noch nicht bevormundet ſind.

Um von Overvormundſchafts wegen in dieſer Hinſicht Abhülfe veranlaſſen zu können, fordere ich Sie hiermit auf, in Zeit 8 Tagen anher zu berichten, ob derartige Kinder in Ihren Gemeinden ſich befinden.

Gleichzeitig rufe ich Ihnen bei dieſer Gelegenheit die bereits beſtehende Vorſchrift ins Gedächtniß, daß die Sterbfälle, welche in Ihrer Bürgermeiſterei vorfallen, ohne allen Unterſchied und Aus⸗ nahme alsbald anher berichtlich anzuzeigen ſind, und würde, wenn dieſelbe ſo unvollſtändig wie ſeither in Zukunft befolgt werden ſollte, nur ungerne zu Rügen ſchreiten.

Grünberg den 26. Juli 1843.

Welck er.

Friedberg den 29. Juli 1843.

Geſtern und heute hatten wir das Glück, Se. Hoheit den Erbgroßherzog von Heſſen und bei Rhein in unſern Mauern zu beſitzen. Höchſtdieſelben be⸗ gaben ſich alsbald nach Ihrer Ankunft in das Großh. Schloß, woſelbſt Sie die Einrichtung der zu Höchſt⸗ ihrem Abſteigquartier beſtimmten Räume in Augen⸗ ſchein nahmen,) hierauf von dem ſogenannten Burg⸗ garten aus unſere freundliche Wetterau überſchauten, Und dann den ſchönen Abend zu einer Spazierfahrt mit unſerm verehrten Kreisrathe in die Umgegend von Friedberg benutzten, über deren Schönheit und reichlichen Erndteſegen Höchſtdieſelben Ihre Freude zu äußern geruhten.

Den beutigen Morgen widmeten ſodann Se. Hoheit

*) Wir freuen uns, den Leſern mittheilen zu können, daß bei dieſer Gelegenheit auf Anordnung Sr. Hoheit in dem Salon, um das wohlgetroffene Bildniß des Kaiſers Joſeph, dem Stifter des Joſephsordens, ſämmtliche noch erhaltene Bildniſſe der Burggrafen und Regiments-Burgmannen. chronologiſch geordnet, aufgehängt wurden und dadurch die Wände dieſes Gemaches ihren lange entbehrten und geſchichtlich bedeutſamen Schmuck wieder erhielten.

der Inſpection des dahier garniſonirenden Bataillons, nahmen gegen Mittag Aufwartung der hieſigen Be⸗ hörden und der meiſten Staatsdiener an und begaben Sich ſonach in unſere in Reparatur begriffene ſchöne Stadtkirche, woſelbſt Höchſtſie den zu Ihrem Empfange bereiten Kirchenvorſtand durch die theilnehmendſten und höchſt ſachgemäßen Bemerkungen über die Art und Weiſe der wünſchenswerthen Vollendung des Kirchenbaues erfreuten. Etwas nach 12 Uhr machten ſodann Höͤchſtdieſelben einen weiteren Ausflug in die Umgegend und traten hierauf gegen 3 Uhr Ihre Rüuckreiſe an. Wir hoffen, daß wenn einmal das eigene Abſteigquartier Sr. Hoheit eingerichtet iſt, uus öfter die Freude dieſes hohen Beſuchs und dann wohl noch vermehrt durch die Gegenwart Hoͤchſtdero Gemahlin zu Theil werden wird.

Umriß der Geſchichte von Ulrichſtein.

Ulrichſtein, in älteren Urkunden molestein, Muhl⸗ ſtein genannt, gehörte von jeher zur Landgrafſchaft Heſſen, namentlich dem Gerichte Bobenhauſen und