Ausgabe 
1.11.1843
 
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Gut iſt es allerdings, wer jetzt ſich einigen Vor⸗ rath Kartoffeln für den nächſten Sommer abtrock⸗ net, um auch da die edle Kartoffelfrucht in ihrer

vollen Nahrungskraft und Wohlgeſchmack zu genießen. (L. D. Z.)

Selig ſind die Barmherzigen, denn ſie werden Barmherzigkeit erlangen.

Schon in mehreren Gemeinden fand Einſender dieſer Zeilen blutarme Kranken, welche leider! in der größten Dürftigkeit lebten. Oeffnet ſich ihnen auch dann und wann die milde Hand eines Men⸗ ſchenfreundes, oder die Gemeinde verabreicht ihnen etwas Holz und ein wenig Brod, ſo wird die Noth zwar etwas gemildert; aber immer noch ſteht's ſchlimm, ſehr ſchlimm um ſie. Im Sommer quält ſie nicht ſelten das Ungeziefer auf ihrem harten, modernden Strohlager; denn niemand ſorgt häufig genug für ihre Reinhaltung, niemand reicht ihnen kräftigende Nahrung. Oft ſogar ſehnen ſie ſich vergeblich nach einem Trunk Waſſer: die Ihrigen gehen auf den Tageloyn und laſſen ihnen höchſtens ein Häuf⸗ lein lärmender Kinder zurück! Den ärztlichen Bei⸗ ſtand müſſen ſie in der Regel entweder ganz, oder doch ſo lange entbehren, bis ſie Tage und Nächte nach Hülfe durchwimmert haben. Endlich wird von Sei ten der Gemeinde ein Arzt herbei gerufen; aber oft ſchon zu ſpät! Im Winter iſt die Lage dieſer Elenden noch bedauerns würdiger. Keine Kleider ſind da; um ſich beim Aufſein ſchützen zu können; das Holz mangelt, ſie konnen ſich nicht erwärmen, ob⸗ gleich die Kälte immer mehr und mehr durch die morſchen Fenſter ihrer elenden Wohnungen dringt. So bergen ſie ihre erſtarrten Glieder unter elenden Decken und erwarten oft hungernd unter ſchmerz⸗ lichen Schauern auf den wohlthuenden Schlaf, der ſie ihr unſägliches Elend auf einige Stunden ver⸗ geſſen laßt.

Dies iſt ein Bild mit immer noch ſchwach auf⸗ getragenen Farben vom namenloſen Jammer man⸗ cher armen Kranken.

Möchten in jeder Gemeinde endlich einmal ernſt⸗ lichere Anſtalten getroffen werden, dieſer Noth unſrer armen Kranken ſo abzuhelfen, wie es das heilige Geſetz der Menſchenliebe von uns fodert! Möchte ein Jeder hierin ähnlich werden dem barmherzigen Samariter!

* R n.

Bekanntmachungen von Behoͤrden.

d Nιννννενινννσ

Edictalla dung. (1385) Nachdem gegen den Färbermeiſter Chriſtoph Kalbfleiſch von hier der Concours erkannt worden iſt, ſind Anſprüche jeder Art im Termine,

Mittwoch den 13. Dezember d. J.,

Vormittags 8 Uhr, bei Vermeidung des ſtillſchweigenden Ausſchluſſes von der Maſſe dahier anzuzeigen und zu begründen. Butzbach den 12. Oktober 1843. Großh. Heſſ. Landgericht daſ. Wölker. Edictalladung. (1429) Nach dem gerichtlichen Pfandbuche der Gemeinde Beltershain entliehen Johann Heinrich Schultheiß und deſſen Ehefrau von da bei Pfarrer Geibels Erben in Gladenbach ein Capital von 100 fl. und verpfaͤndeten in der darüber errichteten Schuld⸗ und Pfandverſchreibung vom 7. Juli 1806 ihr Wohnhaus mit halber Scheuer und 13 Ruthen Hofraithegrund, ſowie 17 Ruthen 2 Schuh Garten neben Adam Hartmans Scheuer. Nach erbrachter Beſcheinigung iſt dieſes Darlehn abgeführt, die darü⸗ ber ausgefertigte Obligation aber verloren gegangen; es werden deshalb diejenigen, welche irgend Anſprüͤche an die fragliche Obligation geltend machen konnen, hiermit aufgefordert, ſolche binnen 6 Wochen von heute an ſo gewiß dahier anzumelden, widrigenfalls die Obligation für mortificirt erachtet, und der des⸗ fallſige Eintrag im Pfandbuch gelöſcht werden wird. Grünberg den 20. Oktober 1843. Großherz. Heſſ. Landgericht daſelbſt 5 Welcker. Buͤcking. Obligations-Verlooſung.

(1430) Bei der heute ſtattgehabten Verlooſung der fuͤr 1843 beſtimmten Abtragung von 2000 fl. hieſi⸗ ger Gemeinde-Obligationen ſind folgende Nummern rückzahlbar geworden, als Nr. 20 zu 500 fl., Nr. 30 und 31 jede zu 400 fl., Nr. 49 zu 200 fl. und

Nr. 58, 79, 81, 88 und 97 jede zu 100 fl.

Es werden daher die Inhaber gedachter Partial Schul dverſchreibungen hiermit aufgefordert, unter gehörig quittirter Rückgabe dieſer Schuldſcheine die Beträge bis zum 1. Januar 1844 bei der hiesigen Gemeindekaſſe oder bei Herrn Simon oder Samuel Lindheimer in Friedberg in Empfang zu nehmen, da von dieſem Tage an keine weiteren Zinſen mehr vergütet werden.

Södel den 26. Oktober 1843.

Der großh. heſſ. Bürgermeiſter Schneider. Holz ⸗Verſteigerung. (1431) Donnerſtag den 2. Nov. d. J, Vormittags 10 Uhr, ſollen in hieſigem Gemeindewald 107 Stecken altes buchen Stockholz öffentlich meiſtbietend verſtei⸗ gert werden.