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Intelligenzblatt
für die
probinz Oberbeſſen im Allgemeinen, die Kreiſe Friedberg und Hungen
und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.
M 68. Sonnabend, den 27. Auguſt 1842.
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Amtlicher Theil.
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Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Hungen an ſaͤmmtliche Lokal⸗Polizeibehoͤrden des Kreiſes.
Betreffend: Die Abänderung des§. 4 der Verordnung vom 2. Oktober 1838 über Verhütung des Schlachtens und des
Genuſſes von ungeſfundem Schlachtvieh, insbeſondere, Gebühren der Fleiſchbeſchauer.
Indem ich Sie von nachſtehendem höchſtem Ausſchreiben in Kenntniß ſetze, gebe ich Ihnen auf, binnen 14 Tagen zu berichten, ob und welche Aenderung Sie hinſichtlich der in Ihren Gemeinden ange— ſtellten Fleiſchbeſchauer in Antrag zu bringen haben.
Hungen am 20. Auguſt 1842. Follenius.
Das Großherzoglich Heſſiche Miniſterium des Innern und der Juſtiz an Großherz. Provinzial⸗ Commiſſariate dahier und zu Gießen und ſaͤmmtliche Grhzl. Kreisraͤthe.
In Folge eines Antrags beider Kammern der Stände in obigem Betreff und der hierauf im Land⸗ tags⸗Abſchied ertheilten Allerhöchſten Entſchließung geſtatten wir hierdurch in der Weiſe eine Abweichung von den Beſtimmungen des F. 4. der Verordnung vom 2. Oct. 1838, daß
1) an denjenigen Orten, wo die localen Verhältniſſe es zulaſſen, zur Erleichterung der Viehſchlächter, Fleiſchbeſchauer mit firem, auf die Viehſchlächter nach Maßgabe der Ausdehnung ihres Geſchäfts zu repartirendem, Gehalte beſtellt und daß
2) in den einzelnen Orten mit den Fleiſchbeſchauern auch auf geringere, als die verordnungsmäßig feſtgeſetzten, Gebühren Uebereinkünfte getroffen werden koͤnnen.
Wir ſetzen voraus, daß überall taugliche Fleiſchbeſchauer angeſtellt ſind, beauftragen Sie aber, Sich darüber noch beſonders zu verläſſigen und erforderlichen Falles die geeignete Remedur eintreten zu laſſen.
Sie haben nunmehr das zur Ausführung dieſer Anordnung weiter Noͤthige einzuleiten und zu ver⸗ fügen, namentlich bezüglich derjenigen Orte Ihrer Verwaltungsbezirke, worin die Fleiſch⸗-Conſumtion einiger⸗ maßen bedeutend iſt— etwa, in ſoweit Sie es für nöthig oder räthlich halten, nach vorheriger Verneh⸗ mung der betreffenden Gemeinde⸗Vorſtände und einiger ſachverſtändiger Metzger.
Darmſtadt am 4. Auguſt 1842. In Verhinderung des Staatsminiſters. v. Lehmann. Prinz.
Friedberg den 25. Auguſt 1842. wobei man nur die Abweſenheit des gerade auf einer
Das Namensſeſt unſeres allverehrten Landes- Reiſe begriffenen, von den übrigen Staatsdienern fürſten wurde heute durch ein großes Feſtmal im und der Bürgerſchaft gleich geliebten und geachteten ſchönen geräumigen Saale des Trappiſchen Hotels Herrn Kreisrathes zu bedauern hatte. Die einfachen von einer zahlreichen Geſellſchaft feierlich begangen; und herzlichen Toaſte, ausgebracht von Herrn Major


