Ausgabe 
25.6.1842
 
Einzelbild herunterladen

1 germeiſter

gen

ache ich dir Daſt etablin ten Preiſen reichen 3

d Mai ag bel Herm eint jetzige abe, bringt unden dier⸗ dit ſeitder aſſen, Zahn,

tn zu wollen

Intelligenzblatt

für die

Provinz Oberbeſſen im Allgemeinen,

Kreiſe Friedberg und Hungen

und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.

V 50. Sonnabend, den 24. Juni 1842.

Amtlicher Theil.

Die großherzoglich heſſiſchen Kreisraͤthe der Kreiſe Hungen und Friedberg an ſaͤmmtliche Großh Heſſ. Fuͤrſtl. und Graͤfl. Solmſiſche Buͤrgermeiſter des Kreiſes Hungen, ſowie an ſaͤmmtliche Großh. Heſſ. Buͤrgermeiſter des Kreiſes Friedberg.

Betreffend: Den Verein zur Unterſtützung und Beaufſfſchtigung der aus den Landes⸗ und Provinzialſtrafanſtalten Entlaſſenen im Großhrrzogthum Heſſen.

Da die Organe des rubrieirten Vereins nunmehr vollſtändig, alſo namentlich auch die Vereinsbe⸗ zirkskommiſſion, gebildet worden ſind, ſo daß jetzt derſelbe zu wirken beginnen kann, ſo ſetzen wir Sie hiervon mit der Weiſung in Kenntniß, den Ihnen von der Vereins-Central-Behörde, oder den Bezirks⸗ kommiſſionen zukommenden Aufforderungen und Nachrichten nach Maasgabe der Beſtimmung unter 2 in §. 4 der Vereinsſtatuten, uͤber entlaſſene Sträflinge, welche die Unterſtützung des Vereins anſprechen, willig und gehörig zu genügen.

Wir erwarten, daß Sie zur Erreichung dieſes ſo wichtigen und wohlthätigen Zweckes alles Mögliche beitragen werden. 3

Hungen und Friedberg am 20. Juni 1842. Follenius. Krach, Kr.⸗Sekr.

Dieſelben an dieſelben. Betreffend: Remontirung für das Garderegiment Chavauxlegers.

In der Kurze wird zwar nach erhaltener Benachrichtigung eine Remontirung von 48 Pferden für das Garderegiment Chevauxlegers in der Provinz Starkenburg Statt haben, nichts deſto weniger wird aber im Monat Oktober die gewöhnliche jährliche Remontirung in den drei Provinzen des Großherzogthums vorgenommen werden.

Die Pferdebeſitzer werden Sie hiervon benachrichtigen. J. A.

Hungen und Friedberg am 20. Juni 1842. Follenius. Krach, Kr. Sekr.

Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg an ſaͤmmtliche Buͤrgermeiſter des Kreiſes und die Polizeicommiſſaͤre. Betreffend: Die Ertheilung von Wanderbüchern für die Handwerksgeſellen.

Nachträglich zu der Inſtruktion vom 10. März 1841, Nro. 14 des Intelligenzblatts, eröffne ich Ihnen, daß Handwerksburſchen für die Folge nur dann Wanderbücher erhalten können, wenn ihre Eltern oder Vormünder nichts dabei zu erinnern finden, und der Geſelle ſich darüber ausgewieſen hat, daß er ſeine Profeſſion gehörig erlernt, und wirkſam geimpft worden iſt weder ſeine Militärdienſtpflicht noch ſonſtige Dinderniſſe dem Wandern entgegen ſtehen.