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in den Fällen, wenn mit Grundrenten belaſtete Grundſtücke Dritten unter der Verbindlichkeit zur Benutzung üͤberlaſſen waren, dieſe Laſten tragen zu müſſen, letztere nicht benachtheiligt erſcheinen, wenn ſie im Falle einer, unter Mitwirkung Grhhl. Staats⸗Schuldentilgungs-Kaſſe erfolgenden Ablöſung jener Grundrenten
die an deren Stelle tretenden Tilgungs-Renten ſammt dem,
zu Deckung der Erhebungskoſten beſtimmten
Zuſatz von 3% und ree. 3 ½/ der Tilgungsrente inſoweit Namens des Grundeigenthümers entrichten, als dadurch nicht der geſetzliche Geldwerth der, zur Ablöſung gekommenen Natural-Grundrente überſtiegen
wird.
Mit Rückſicht hierauf hat nun Grhhzl. Miniſterium des Innern und der Juſtiz, mittelſt höchſter,
unterm 13. d. M. zu Nr. D. 15,293 ertheilten Entſchließung verordnet, daß in Zukunft die Nutznießer
von Pfarr⸗Dotationen die durch Ablöͤſung von
Paſſiv⸗Grund⸗Renten der letzteren entſtandenen Tilgungs⸗
Renten, ſammt demerwähnten Zuſatz von 3% oder ree. 3½%% jährlich inſoweit zu übernehmen gehalten ſeien, als dieſe Leiſtungen den Geldwerth der jährlich zu entrichten geweſenen Grund⸗Renten nicht überſteigen, daß dagegen die Pfarr⸗Beſoldungsfonds nur den Betrag derſelben zu übernehmen haͤtten, welcher jenen
Geldwerth überſteigt.
Indem wir hierbei noch darauf aufmerkſam machen, daß ſelbſt eine Tilgungsrente von 5% dem Betrag der fruͤheren Grundrente nicht gleich kommt, ſetzen wir Sie von dieſer höchſten Verfügung unter dem An—
fügen in Kenntniß, hiernach das Erforderliche anordnen zu wollen.
Darmſtadt am 27. September 1842.
v. Lehmann. vt. Otto.
Der Großherzoglich Heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg an die Großh. Heſſ. Buͤrgermeiſter des Kreiſes.
Betreffend: Die Vertilgung der Feldmäuſe.
Ich ermächtige Sie für den Fall, daß die Vertilgung der Mäuſe durch Einfangung derſelben in einer oder der andern Gemarkung nicht ausreichend befunden werden ſollte, zur Anwendung des ſehr
bewährt befundenen Phosphor-Vergiftungsmittels.
Bei Anwendung dieſes Mittels müſſen indeſſen folgende Vorſchriften, welche Sie unter Androhung einer Polizeiſtrafe von 1—5 fl. einzuſchärfen haben, beobachtet werden: 1) Darf die Phosphormiſchung nur allein von den Apothekern bereitet werden. 2 Darf dieſes Gift nur in die Mäuſelöcher, nicht aber auf das offene Feld, oder gar auf Pflanzen
gelegt werden. empfehlenswerth.
Es iſt deshalb das Zuſtampfen der Mäuſelöcher, in welche kein Gift gelegt wird,
3) Darf das Gift nur erwachſenen Perſonen anvertraut werden. 4) Iſt die Legung deſſelben unter Controle zuverläſſiger Männer und in gehöriger Ordnung, etwa
Gewannen-Weiſe zu vollziehen. Friedberg den 19. Oktober 1842.
Küchler.
Bekanntmachungen von Behoͤrden.
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Hofraithe-Verſteigerung. (1291) Montag den 7. November l. J., Vormit⸗ tags um 11 Uhr, ſoll in hieſigem Rathhauſe die Hofraithe des Adam Menges, beſtehend in Wohn⸗ haus, Küchenbau und Stall, an Georg Schäfer und Adam Söllner gelegen, öffentlich meiſtbietend ver— ſteigert werden.
Friedberg den 5. October 1842. In Auftrag großh. heſſ. Landgerichts Der großh. heſſ. Bürgermeiſter
D. Fritz.
Edictalladung. (1244) Großh. Hofgericht der Provinz Oberheſſen hat gegen den Ortsbürger Johann Georg Schneider zu Muͤnſter den förmlichen Concursprozeß erkannt und mit deſſen Leitung das unterzeichnete Gericht beauftragt. Es werden daher Alle, welche aus ir⸗ gend einem Grund Anſprüche gegen die um 1279 fl. 44 kr. überſchuldete Maſſe zu haben glauben, hier⸗
durch aufgefordert, dieſelben in dem auf
Montag den 31. Oktober l. J., Vorm. 9 Uhr,
anberaumten Liquidationstermin, bei Vermeidung des ohne beſonderes Präcluſivdecret eintretenden Aus⸗ ſchluſſes von der Maſſe, dahier anzumelden.
In demſelben Termin haben ſich die Gläubiger we gen Erwählung eines engeren Ausſchuſſes und Beſtel⸗ lung eines Güterpflegers zu vereinbaren und dit Abwendung des Concursverfahrens bezweckende Ver— gleichsvorſchläge zu erwarten. Diejenigen, welche nicht erſcheinen, ſich auch durch genügend Bevollmaͤch⸗ tigte nicht vertreten laſſen, werden ſo angeſehen werden, als ſeien ſie den von der Mehrzahl der Er⸗
ſchienenen gefaßt werdenden Beſchluͤſſen beigetreten.
Butzbach den 15. September 1842. Großh. Heſſ. Landgericht daſ. In Beurlaubung des Landrichters Calmberg, Aſſeſſor. Hofraithe-Verſteigerung. (1290) Da auf die am 4. Oktober der Verſtei⸗ gerung ausgeſetzte Spiritus⸗ und Eſſig⸗Fabrik des hieſigen Bürgers Jean Foucar, welche zu einem Fabrik⸗Geſchäft ſehr geeignet iſt, und an der Land⸗ ſtraße in der Uſa⸗Vorſtadt liegt, kein annehmbares Gebot erfolgte, ſich nach der Verſteigerung aber mehrere Kaufliebhaber einfanden, ſo ſoll dieſe Mon;
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