Ausgabe 
10.12.1842
 
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Intelligenzblatt

für die

Provinz Oberbeſſen im Allgemeinen, Kreiſe Friedberg und Hungen

und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.

M93.

1842.

Sonnabend, den 10. Dezember

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Amtlicher Theil.

Der Großherzoglich Heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg

an die Großh. Heſſ. Bürgermeiſter des Kreiſes. chluſſe des Jahrs einzuſendenden Tabellen, jetzt die Einſendung für 1842. rtboten

Betreffend: Die von den gr. Bürgermeiſtern am S Bis zum 1. Januar k. J. ſind von Ihnen vorſchriftsmäßig und bei Meidung eines Wa folgende Verzeichniſſe hierher einzuſenden: 1) über die Eingewanderten, oder Beſcheinigung, daß keine eingewandert ſind,

2 desgleichen über Ausgewanderte, 3) über die als Staats- und Ortsbürger aufgenommenen inländiſchen Juden,

4) desgleichen über die recipirten ausländiſchen Juden, und 5) Beſcheinigung über erfolgte ordnungsmäßige Bekanntmachung der gr. Regierungsblätter für 1842.

Die Verzeichniſſe ſind mit der größten Pünktlichkeit aufzuſtellen. Nur auf gedruckten Formularien) werden die Verzeichniſſe angenommen.

Friedberg am 6. Dezember 1842.

Küchler.

Der Großherzoglich Heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Hungen an ſaͤmmtliche Großh. Heſſ. Furſtl. und Graͤfl. Solmſ. Burgermeiſter des Kreiſes Hungen.

Betreffend: Die Spar⸗ und Felhkaſſen im Kreiſe Hungen.

s mit Hauptzweck, ſolchen Perſonen, welche gewöhnlich nur kleinere Erſparniſſe machen können, namentlich Kindern, Dienſtboten, Taglöhnern ꝛc. Gelegenheit zu geben, ſolche ſicher und dabei Zinſen tragend anzulegen, und ihnen zugleich möglich zu machen, die anfänglich kleinen Einlagen nach und nach zu vergrößern. Bei näherer Kennknißnahme von dem Stande der Spar⸗

Gelegenheit im Verhältniß nur

kaſſen in dem hieſigen Kreiſe habe ich übrigens erſehen, daß von dieſer. hiervon mag wohl der Umſtand ſeyn, daß die

wenig Gebrauch gemacht worden iſt. Die Haupturſache eyn, n der Einrichtung der Sparkaſſen in dieſer Be⸗

betreffenden Perſonen nicht überall gehörige Kenntniß vo 8 a hren Herrſchaften nicht gehörig ermahnt werden, einen

ziehung haben, und beſonders die Dienſtboten von i

Theil ihres verdienten Lohns zurückzulegen. Bei der nahe bevorſtehenden Zeit des Dienſtwechſels fordere ach Sie daher auf, nicht allein den Dienſtboten, welche hierzu die Möglichkeit haben, ſondern auch ſonſtigen Perſonen angelegentlich zu empfehlen, in angeregter Beziehung von den Vortheilen der Sparkaſſen möglichſt Gebrauch zu machen, und ſich durch zeitige Erſparniß eine beruhigendere Ausſicht für bie Zukunft zu verſchaffen. Hungen den 29. November 1842. Follenius.

Bei Errichtung der Spar- und Leihkaſſen iſt e

) Dieſelben ſind durch C. Binder nagel in Friedberg zu beziehen.