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keute vor dem Verderben zu warnen, oder auf ſonſt eine Art dahin zu wirken, daß ſie noch gerettet werden.
Mich dauert in der Seele beſonders ein noch junger Mann, wenn ich ſihe, daß er ſich dem Hang zum Hazardſpiel uͤberläßt. Alles Beſſere ſteht dann in Gefahr, bei ihm unterzugehen, und es kann kein gutes Ende nehmen. Vielleicht hat ein ſolcher Menſch oder ein Bekannter von ihm Anfangs gewonnen. Das reizt ſeine Begierde; er hofft ſchnell und auf eine leichte Art zu Geld zu kommen, und— ſein bischen Geld geht hin. Die Verſuche werden wie— derholt, die Zeit wird verſäumt; der Unmuth über erlittenen Verluſt wird im Wein erſäuft; die Luſt an dem regelmäßigen Geſchäftsbetrieb nimmt immer mehr ab; es wird zu anderweitigen Mitteln gegriffen, und die Ehre und guter Name Preis gegeben. Iſt es ein Hausvater, ſo greift das Verderben noch tie— fer ein; Frau und Kinder leiden mit, und ganze Familien gehen zu Grund.
Doch ich breche ab, werther Freund! Sie wiſſen nun genug, und werden nach den Umſtänden han⸗ deln. Auch entſchuldige ich mich nicht, Ihnen be— ſchwerlich geweſen zu ſein; ich glaube vielmehr eine Pflicht der Menſchenliebe erfüllt zu haben. Mögen reiche Engländer und leichtfertige Franzoſen ſich ihre goldnen Federn am Roulett und Farootiſch ausrupfen laſſen, und dafür Aerger und Reue und oft noch mehr eintauſchen! Wir wollen wenigſtens unſre lieben Landsleute warnen. Ein ehrlicher Deutſcher, und zu⸗ mal ein rechtſchaffner Bürgersmann, ſoll bei ſeinem bür⸗ gerlichen, ehrenvoll-nährenden Gewerbe bleiben. Das hat allein einen goldnen Boden und kann ihn ſicher nähren. Aber Spielgewinn iſt eitler Wahn und wird wie Spreu vom Wind verweht.
Leben Sie wohl! u. ſ. w.
Eine Belehrung für Habſüͤchtige.
Auf ſeinem Zuge, die Welt zu erobern, kam Alexander, Koͤnig von Macedonien, auch zu einem Volke in Afrika, das in einem abgeſonderten Win⸗ kel in friedlichen Hütten wohnte, und weder Krieg noch Eroberung kannte. Man führte ihn in die Hütte des Beherrſchers, um ihn zu bewirthen. Die— ſer ließ ihm goldene Datteln, goldene Feigen und goldenes Brod vorſetzen.— Eſſet ihr das Gold hier? fragte Alexander.— Ich denke, antwortete der Be— herrſcher, genießbare Speiſen hätteſt du in deinem Lande genug; warum biſt du denn zu uns gekom⸗
men? Euer Gold hat mich nicht hierher gelockt,
aber eure Sitten möchte ich kennen lernen.— Nun,
ſo weile denn ſo lange bei uns, ſprach der Beherr⸗ ſcher, als es dir gefällt.
Bald darauf kamen zwei Buͤrger zum König vor Gericht. Der Kläger ſprach: Ich habe von dieſem Manne ein Grundſtück gekauft, und als ich den Boden durchgrub, fand ich einen Schatz. Die— ſer iſt nicht mein, denn ich habe nur das Grund— ſtück gekauft, nicht aber den darin verborgenen Schatz, und doch will ihn der Verkäufer nicht wieder zurück nehmen. Der Beklagte antwortete: Ich bin eben ſo gewiſſenhaft, als mein Mitbürger; ich habe daz Gut ſammt allem, was darinnen iſt, verkauft, alſo auch den Schatz.
Der Richter wiederholte ihre Worte, damit ſſe ſähen, ob er ſie auch recht verſtanden hätte, und nach einiger Ueberlegung ſprach er: Du haſt einen Sohn, Freund, nicht?— Ja, antwortete der Eine. — Und du haſt eine Tochter? fragte der Richter den Andern. Ja, ſprach dieſer.— Nun wohl! dein Sohn ſoll deine Tochter und das junge Ehepaar den Schatz zum Heirathsgute bekommen.— Alexander ſchien betroffen. Iſt etwa mein Ausſpruch ungerecht? fragte der Richter. O nein, erwiederte Alexander; aber er befremdet mich. Wie wuͤrde denn die Sache in eurem Lande ausgefallen ſein? fragte jener. Die Wahrheit zu geſtehen, antwortete Alexander, wir würden beide Männer in Verwahrung gehalten und den Schatz für den König in Beſitz genommen ha— ben.— Für den König? fragte der Beherrſcher voller Verwunderung. Scheint auch die Sonne in euerm Lande?— O ja!— Regnet es dort auch? — Allerdings!— Sonderbar! Gibt es auch zahme, krautfreſſende Thiere dort?— Von mancherlei Art. — Nun, ſprach der Beherrſcher, ſo wird wohl das allgütige Weſen des Himmels um dieſer unſchuldi— gen Thiere willen in euerm Lande die Sonne ſchei— nen und regnen laſſen; denn ihr Menſchen ver⸗ dientet es nicht.
Bekanntmachungen von Behoͤrven.
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Oeffentliche Ladung. (1381) Der abweſende Georg Philipp Lud⸗ wig von Langenhain, deſſen etwaige Erben, oder wer ſonſt Anſprüche an das bisher curatoriſch ver⸗ waltete geringe Vermögen deſſelben macht, werden hiermit aufgefordert, das letztere ſo gewiß binnen
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