tionspflichtigen ihres Ortes gemuſtert werden, der Nichtexcapitulanten aber den 9. Juni,
ſind die Einſteher genau zu inſtruiren, abgewieſen werden müſſen. Sämmtliche welche ihre Unterſuchung nicht ſtattfinden Sämtliche Conſcriptlonspflichtigen, inſofern Erſcheinen bei der Muſterung eximirt ſind,
e)
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d) Die Prufung der Excapitulanten⸗Einſteher wird jedesmal an dem Tage, an welchem die Conſerip-
ſogleich nach beendigtem Muſterungsgeſchäfte, diejenige
Morgens um 8 Uhr, vorgenommen werden. Hiernach damit ſie nicht auf unrichtige Tage hierher kommen und
Einſteher muͤſſen ihre Anmeldungsſcheine vorzeigen, ohne kann.
ſie nicht ſchon durch das Geſetz von dem perſönlichen oder von der Recrutirungs⸗Commiſſion im Laufe der
Muſterung definitiv entlaſſen, oder bis zur nächſten Muſterung verwieſen werden, müſſen mit den
Grhzl. Buͤrgermeiſtern,
zum Looſen ſich einſtellen.
Ueber alle in dieſem Schreiben enthaltenen derliche Bekanntmachung zu erlaſſen und Aufträge binnen 8 Tagen zu berichten.
Hungen am 26. April 1842.
wie ſchon oben bemerkt wurde,
den 8. Juni, Morgens präcis halb 8 Uhr,
Punkte haben Sie ſogleich in den Gemeinden die erfor⸗ uͤber den Empfang dieſes Schreibens und die Vollziehung meiner
Follenius.
Anfrage.
Wir Friedberger bemerken dieſes Frühjahr einen großen Mangel an Singvögeln, welche ſonſt in gro⸗ ßer Menge bei uns ſich einzufinden pflegen und Demjenigen, welcher in den Umgebungen ſich ergeht, gar freundlich zurufen und zuſingen. Selbſt von den ſonſt ſo häufigen Buchfinken findet man kaum hier und da ein einſames Paar. Dafur aber ſchwän⸗ zeln die Elſtern deſto frecher umher. Hat man an andern Gegenden der Wetterau dieſelbe Bemerkung gemacht, und iſt an andern Orten derſelbe Mangel an Singvögeln? Einſender wünſcht hierüber Nach⸗ richt von andern Theilen unſerer Provinz.
) Wo ein großer Theil der gefiederten Saͤnger hinkommt, kann ich dem verehrten Herrn Einſender verrathen; er darf ſich nur einmal nach dem Türkenſchuß und der Haa⸗ ſengaſſe in Frankfurt bemühen, dort wird er Blut- Buch- Diſtel⸗ und andere Finken und Singvögel in roh geſchnitzten Käfigen in Maſſe zum Kauf ausgeſtellt ſehen. Gewöhnlich
ſtehen die Käfige auf Schiebkarren, und die Verkäufer
ſehen aus, als wenn der Vogelsberg oder die Wetterau ihre Heimath wäre.— Wenn ein Geſetz gegen den Ver⸗ kauf der Singvögel beſtünde und eine derbe Steuer auf das Halten derſelben gelegt würde; ſo möchte dies wohl mehr wirken, als das Geſetz, keine Singvögel einzu⸗ fangen.—— Ich kenne zwar noch ein Mittel, das gegen das Wegfangen der Singvögel ſehr erfolgreich wer— den könnte; allein es iſt nicht leicht: es beruht auf einer Erfindung. Vielleicht iſt's aber unſerer an Erfindungen ſo reichen Zeit vorbehalten, das Problem zu löſen. Die ganze Hexerei beſteht blos darin: man lehre die Spatzen ſo pfeifen, daß es wie Nachtigallenſchlag lautet. Iſt aber dieſe Kunſt erfunden und es mangelt an dieſen Zwilch⸗ Schreiern, ſo kann ich an meinen Salat-, Pflanzen⸗ und Erbſenländern aushelfen; dort ſitzen ſie und tafeln unter
ſehr lebhafter Unterhaltung. B. Bekanntmachungen von Behörden.
. Arbeits-Verſteigerung. (560) Dienſtag den 10. Mat, Morgens 11 Uhr, wird in hieſigem Rathhauſe das Verfertigen einer Weidenflechte an den Mühlgraben zwiſchen der Neu— mühle und Hockenmühle, öffentlich an den Wenigſt⸗ nehmenden verſteigert. Friedberg den 30. April 1842. Der Beigeordnete Bender.
Gläubiger.⸗ Aufforderung. (553) Anſprüͤche jeder Art an den nur unter der Rechtswohlthat des Inventariums angetretenen Nach⸗ laß des Leinwebers Heinrich Birx zu Berſtadt ſind binnen vier Wochen dahier anzuzeigen und zu begrün⸗ den, widrigenfalls bei der Regulirung dieſes Nachlaß⸗ weſens darauf keine Rückſicht genommen werden kann.
Nidda den 23. April 1842.
Grhzl. heſſ. Landgericht daſelbſt Dr. v. Grolmann. Grundarbeiten zu Vilbel. (548) Freitag den 13. Mai d. J., Nachmittags 1 Uhr, ſoll die Regulirung des Flußbeets der Nidda an der neuen Brücke zu Vilbel öffentlich verſteigert werden.
Die gr. Buͤrgermeiſter werden hiermit erſucht, dieſe Verſteigerung noch beſonders durch die Schelle bekannt machen zu laſſen.
Friedberg den 26. April 1842. Der großh. heſſ. Kreisbaumeiſter Rhumbler. Offenlegung des Grundbuchs der Gemeinde Weckesheim im Landrathsbezirk Hungen betreffend. (543) Die im Aufruf vom 24. Auguſt v. J. be⸗ ſtimmte 6monatliche Friſt iſt, weil die Vorarbeiten nicht erledigt werden können, anf 3 Monate erſtreckt worden, und wird ſolches zur Notiz für die In— tereſſenten hiermit veröffentlicht. Hungen am 19. April 1842. Gr. Heſſ. Fuͤrſtl. Solmſ. Landgericht Hofmann. Frucht⸗Verſteigerung. (563) Dienſtag den 10. Mat, Nachmittags um 2 Uhr, werden in hieſigem Rathhauſe von dem Frucht— vorrathe des vereinigten Armenfonds dahier 30 bis 40 Malter Gerſte aus der Erndte 1841 zweimal⸗ terweiſe öffentlich meiſtbietend verſteigert. Friedberg am 30. April 1842. Der Beigeordnete Bender. Marktanzeige. (566) Der Gemeinde Mühlheim, Kreiſes Offenbach, iſt höheren Orts die Abhaltung von 2 Jahrmärkten gnädigſt geſtattet worden, und wird der erſte jedes⸗
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