Ausgabe 
4.6.1842
 
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teſtanten aus dem Adel und der Buͤrgerſchaft zu dem Grafen von Thurn. Jenen Küraſſteren aber ge⸗ ſellten ſich bald noch eine Anzahl Jufanterie, 600 Studenten und 1600 Bürger aus Wien bei. Hier⸗ durch wurde Ferdinand aus ſeiner gefaͤhrlichen Lage geriſſen, die Stadt aber von ihrem Feinde befreit, der ſchnell nach Böhmen abzog.

Zur Belohnung und zum Andenken an dieſe That wurde der Obriſt St. Hilaire für ſich und ſeine Erben zum oberſten Schiſſsamtmann von Wien er⸗ nannt. Das Regiment aber erhielt das Privilegium, daß es künftig im Dierſte allein von allen Regi⸗ mentern unter Trompetenſchall und mit fliegenden Standarten durch die Hofburg reiten, dort ſich auf ſtellen, 3 Tage hindurch freie Werbung haben und die Wache beziehen, ferner, daß der Kommandant unangemeldet vor Sr. Majeſtät erſcheinen dürfe, endlich daß das Regiment niemals reducirt und auf gelöſ't werden und keiner in demſelben wegen Ver brechen mit dem Tode beſtraft, ſondern ein ſolcher erſt einem andern Regiment einverleibt werden ſolle.

Später war der große Eugen Inhaber dieſes Regiments. Zur Zeit des ſiebenjährigen Krieges fuhrte es den Namen Hohenzollern. Im Jahr 1813 wurde der Großfürſt Conſtantin, nach ſei⸗ nem im Jahr 1831 erfolgten Tode aber der Kaiſer Nikolaus Regiments⸗Inhaber. Der gegenwärtige Obriſt iſt ein Graf Clam⸗Gallas. Der Staab liegt zu Podiebrad in Böhmen. Noch vor weni⸗ gen Jahren machte das Regiment von ſeinem Vor⸗ rechte beim Einzuge in Wien Gebrauch.

Eine beſondere Ehre genießt auch das gegen wärtige Regiment Windiſch⸗Grätz; dieſe Ehre beſteht darin, daß keiner einen Bart tragen darf. Die Sache verhält ſich ſo:

In einer der blutigen Schlachten des ſiebenjäh rigen Krieges, wenn wir nicht irren, bei Collin, hatten bereits mehrere der ausgezeichnetſten Cavalle rie⸗Regimenter den Beſehl erhalten, einzuhauen, wa ren aber jedesmal genöthigt worden, umzuwenden, ohne den Zweck erreicht zu haben. Da bat der Ob riſt eines aus Wallonen zuſammengeſetzten Regiments Saint Jgnon um die Ehre, den Auftrag ausführen zu dürfen. Der kommandirende General, welcher die Schwierigkeit erkannte, verſetzte aber kurz: Was wollen Sie mit ihren Gelbſchnäbeln(jaunes becs)? Oer Obriſe wiederholt die Bitte, dieſen Gelbſchnä beln die Erlaubniß zum Angriffe ertheilen zu dür fen. Nun glaubt der General einer ſolchen Bitte ſich nicht länger widerſetzen zu dürfen. Das Regi ment erhält den Befehl anzugreifen, und war ſo gluͤcklich, ſeinen Zweck zu erreichen, der zum Siege das Meiſte beitrug.

Das Betragen und der Muth dieſes faſt aus lauter jungen Leuten beſtehenden Regiments heiſchte eine ehrenvolle Belohnung von Seiten der Beherr ſcherinn und dieſe Belohnung beſtand darin, daß es auf ewige Zeiten aus Gelbſchnäbeln beſtehen ſoll, das heißt, daß keiner einen Bart tragen darf.

In den denkwürdigen Jahren hieß das Regiment

˙ 202.

Vincent Chevauxlegers, jetzt fuhrt es, wie erwäͤhnd, den Namen Windiſch⸗Graͤtz, beſteht aber, wie na⸗ türlich, nicht mehr aus Wallonen, ſondern aus Böhmen.

Wir ſehen aus dieſen Beispielen, daß die öſtreichi⸗ ſche Regierung recht gut die Kunſt verſteht, Dieje⸗ nigen zu belohnen, die ſich ausgezeichnet haben, und die Ehrenliebe der einzelnen Regimenter vortrefflich zu nähren weiß. Die Soldaten lernen die Thaten ihres Regiments alle kennen. Ueberall ſollte die Ein⸗ richtung beſtehen, daß der junge Krieger frühe lernt, wo und wann ſein Regiment ſich ausgezeichnet hat.

Empfangs-Beſcheinigung.

Für die Brandbeſchädigten zu Niedereiſenhauſen wur den weiter an milden Gaben geſpendet: von Dr. G. 1 fl. 4 kr., von G. L. 1 fl., von Pfr. Hfm. zu Gr. 1 fl., von St. E. B. 2 fl. von K. 2 fl. 20 kr., durch Hrn. Bürgermei⸗ ſter Zöll zu Großkarben, der Betrag einer daſelbſt veran⸗ ſtalteten Sammlung von 12 fl. 8 kr. und aus der Gemein⸗ dekaſſe zu Großkarben 40 fl. Buß.

Von einer Nachbarſchaft zuſammengelegt 13 fl. 44 kr. (wegen Mangel an Raum können die Gaben nicht ſpeziell aufge⸗ ſuhrt werden), von Gr. A. H. 1 fl., von einer ungenannten Perſon 1 fl. von Schülern der hieſigen Muſterſctule ferner 13 fl. 55 kr., von Hrn. Lehrer Diehl in Niederweiſel geſam⸗ melt 1 fl. 46 kr., von R. 1 fl. 30 kr. von einem Ungenanu⸗ ten 1 fl. 40 kr., von L. R. H. 3 fl. 30 kr,, von G. H. 2 fl. 20 kr., von P. E. K. 1 fl., von den Schulkindern zu Lan⸗ genhann und Ziegenberg 2 fl. 47 kr. Der Lehrer ſchreibt da⸗ bei,er koͤnne die Verſicherung geben, daß die kleinen Geber mit einer Freudigkeit ihre kleinen Gaben gebracht hätten, dis ihn wahrhaft gerührt habe. Vgl. Pſalm 8, 3.

Prof. Dieffenbach.

Bekanntmachungen von Behoͤrden.

NN

Gaſthaus-Verſteigerung. (670) Das dahier belegene zu jedem Geſchäfte geeignete Gaſthaus zur Roſe ſoll im Termin

Samſtag den 25. Juni d. J., Vorm. 10 Uhr, im Gaſthaus ſelbſt einer freiwilligen Verſteigerung ausgeſetzt werden, und ladet man Kaufliebhaber hierzu ein.

Laubach den 13. Mai 1842. In Auftrag Gr. Hſſ. Grfl. Slmſ. Landgerichts

Der großh. heſſ. Bürgermeiſter Kneip. Arbeits-Verſteigerung.

(700) Dienſtag den 7. Juni l. J., Vormittags 10 Uhr, werden in hieſigem Rathhauſe die erfor⸗ derlichen Schreinerarbeiten, zur Anſchaffung von Requiſiten in die Muſterſchule dahier öffentlich an

den Wenigſtnehmenden verſteigert.

Der Voranſchlag, welcher täglich bis zum Ver⸗ ſteigerungstermin bei Unterzeichnetem eingeſehen wer⸗ den kann, beſteht in 120 fl.

Friedberg den 28. Mai 1842. Der Beigeordnete Bender. Bekanntmachung. (705) Montag den 6. Juni d. J., Nachmittags 2 Uhr, ſollen im Gaſthaus zum Stern in Vilbel circa 29 Ohm für Obſtwein declarirter, von der Orts⸗ einnehmerei aber als Traubenwein in Beſchlag ge⸗

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