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Provinz Oberbeſſen im Allgemeinen, Kreiſe Friedberg und Hungen

und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.

M 96. Sonnabend, den 3. Dezember 1842. Amtlicher Theil.

Der Großherzoglich Heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Hungen an ſaͤmmtliche Großh. Buͤrgermeiſter dieſes Kreiſes.

Betreffend: Den Viehhandel.

Den dieſſeitigen Viehhändlern iſt die bisher in Kurheſſen zugeſtandene Steuerfreiheit wieder entzogen worden. Sie haben hiervon die Viehhändler in Kenntniß zu ſetzen, und darauf zu ſehen, daß die Kur heſſiſchen Viehhändler mit Gewerbspatenten, wovon der Stempel entrichtet worden, gehörig verſehen ſind.

Hungen den 15. November 1842. Follenius.

Derſelbe an dieſelben.

Betreffend: Die Anſchaffung von Sämereien pro 1843.

Der landwirthſchaftliche Verein fuͤr die Provinz Oberheſſen beabſichtigt, wie in den verfloſſenen Jahren, ſo auch für das künftige Jahr folgende Sämereien aus beßter Quelle zu beziehen; nämlich: 1) ruſſiſchen und ſeelandiſchen Lein-, Y Luzernen- und Eſparſetten⸗Saamen. Sie werden dieſes mit dem Anfügen in Ihren Gemeinden bekannt machen, daß wer von dieſen Sämereien zu haben wünſche, Ihnen die Quantität angeben ſolle. Sie haben ſodann unverzüglich hierüber an mich zu berichten. Hungen den 26. November 1842. Follenius.

Der Gr. Steuercommiſſaͤr Hirſch an ſaͤmmtliche Herrn Bürgermeiſter des Steuerbezirks Vilbel. Betreffend: Die Ausfertigung der Gewerbspatente.

Obgleich nach Art. 1 des Geſetzes vom 16. Juni 1827 die Ausfertigung der Gewerbspatente Ihnen obliegt, habe ich dem ohngeachtet, um Ihnen eine nicht unbedeutende Mühe zu erſparen, ſolche für ſammt⸗ liche für das Jahr 1843 in den Hauptſteuerliſten eingetragene Gewerbtreibende, bis auf Ihre Namens unterſchrift, Beidrückung des Gemeindeſiegels, die Unterſchrift der Betheiligten, die Beifügung des Signa lements der Hauſirer ſowie die Zeit der polizeilichen Erlaubniß zum Hauſirhandel, ausgefertiget und Sie werden nun alsbald dieſes Fehlende in den beikommenden Gewerbspatenten ergänzen und mir ſolche hierauf alsbald wieder zurückſenden. Für die im Laufe des Jahres neu zugehenden Gewerbtreibenden bleibt dagegen die vollſtändige Ausfertigung lediglich Ihnen überlaſſen und ſind mir ſolche blos zum Viſa vorzulegen. Friedberg den 30. November 1842. Hir ee