Ausgabe 
1.10.1842
 
Einzelbild herunterladen

trtu und ohn, 842. doffmann. dchen, Arbeiten ver⸗ Dienſt geſucht.

t und einen Stadt zu mie⸗

en Freiherrlich geſteigert tu zu zahlen;

eit angeklagt.

liegen zum de Unterpfän⸗

Intelligenzblatt

für die

Provinz Oberhbeſſen im Allgemeinen, die g Kreiſe Friedberg und Hungen

und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.

M 73. Sonnabend, den 1. Oktober 1842 Amtlicher Theil. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg

gan die großh. Buͤrgermeiſter und Lokalpolizeibehoͤrden des Kreiſes. Betreffend: Die Landwirthſchaft, insbeſondere die Vertilgung der Mäuſe.

Da in der heutigen Verſammlung des landwirthſchaftlichen Bezirksvereins reſp. der gr. Bürgermeiſter einmüthig die Nothwendigkeit anerkannt worden iſt, durch ein gemeinſchaftliches Zuſammenwirken aller betreffenden Gemeinden, die Vertilgung der in unzähliger Menge vorhandenen Mäuſe zu bezwecken, um eines Theils die noch ausſtehenden diesjährigen Gewächſe, namentlich Kartoffeln, und die Ausſaat der Wintererndte vor ihren Verheerungen zu ſchützen, als auch dem im Falle eines gelinden Winters drohenden Uebel eines noch unendlich ſchlimmeren Mäuſejahrs vorzubeugen; ſo ſäume ich nicht nachſtehend die desfalls beantragte Polizeiverfügung zu erlaſſen.

Als die zweckmäßigſte und zugleich mindeſt koſtſpielige Weiſe, die Mäuſe einzufangen, hat ſich nach vielfach bewaͤhrten Erfahrungen das Einbohren von circa Fuß tiefen 56 Zoll breiten Löchern an den Stellen, wo die Mäuſe ihre Läufe haben, bewährt. Es hat dies ſo ſchnellen Erfolg, daß ein Ackerbeſitzer, während er auf ſeinem Kleeacker mit Bohren der Löcher beſchäftigt war, und noch ehe er alle Löcher vollendet hatte, ſchon in den zuerſt gebohrten über 300 Mäuſe gefangen vorfand. Die außerordentliche Wirkſamkeit dieſes Mittels im Großen hat ſich aber in Niedereſchbach auf die glänzendſte Weiſe gezeigt, indem dort im Laufe dieſes Sommers unter Leitung des thätigen gr. Bürgermeiſters Faatz auf dieſe Weiſe 90,000 Mäuſe eingefangen worden ſind. Welche Wohlthat für die Landwirthe daſelbſt, wenn man erwägt, daß bei der ungeheuer ſchuellen Vermehrung der Mäuſe(ein Paar erzeugt jährlich deren mehrere Tauſend) die Zahl dieſer verderblichen Geſchöpfe ſonſt auf eben ſo viel Millionen angewachſen ſeyn würde. Sie werden ſich deshalb vorzugsweiſe bemühen, der Anwendung dieſes Vertilgungsmittels Eingang in Ihren Gemeinden zu verſchaffen, und dabei nur die eine Vorſicht anzurathen nicht verſäumen, daß nicht verſäumt werden darf, die Löcher zeitig nachzuſehen, indem gegenfalls die Mäuſe ſich zuweilen herausarbeiten. Zu Bohrern können ſehr wohl alte Schippen umgeformt und gebraucht werden, ſo daß kaum nennenswerthe Koſten dadurch entſtehen. Damit indeſſen den ärmeren Gliedern der Gemeinde auch dieſe Koſten erſpart werden mögen, ſind Sie hiermit ermächtigt und angewieſen, auf Koſten der Gemeinde eine Anzahl, etwa 1015 dergleichen anzuſchaffen, und an dieſelben zu verleihen. Dieſelben werden zugleich zum Gebrauch bei der Einfangung der Mäuſe auf gemeinheitlichen Grundſtücken und Weg-Rainen dienen, welche Sie auf Gemeindekoſten anzuordnen nicht unterlaſſen werden. Ueberhaupt werde ich es billigen, wenn mit Zuſtimmung des Gemeinderaths ſelbſt beſondere Leute zum Einfangen der Mäuſe in der ganzen Gemarkung verwendet, oder Prämien für Lieferung einer beſtimmten Quantität Mäuſe ausgeſetzt werden, wobei ich mir jedoch über das Maas des Lohns reſp. Vergütung Entſchließung vorbehalte. Vor Allem empfehle ich Ihnen indeß die ſchleunigſte Einſchreitung und ſehe der Vorlage über den Erfolg derſelben und der genauen Vollziehung des unterfertigten Polizeibefehls binnen 6 Wochen entgegen.

Schließlich bemerke ich noch, daß es wuͤnſchenswerth wäre, wenn die Jagdberechtigten vorläufig das den Mäuſen beſonders nachſtrebende Raubzeug, namentlich Fuͤchſe und Raubvögel, auch zahme Katzen im Felde, ſchonen würden, wozu Sie dieſelben erſuchen wollen.

Friedberg den 28. September 1842. Küchler.