Intelligenzblatt
* für die
berg son
im Allgemeinen,
4 U bn den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. am 1. Ny.——. i r 48. Sonnabend, den 27. November 1841.
——— wann dl 4 Amtlicher Theil.
edberg un 9 * A Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg aan dated an die großh. heſſ. Buͤrgermeiſter des Kreiſes.
Betreffend: Die Parcellen⸗ Vermeſſung.
Ich habe ſchon zu wiederholtenmalen Sie und die Gemeinderäthe ſchriftlich und mündlich über die große Vortheile belehrt, welche eine Parcellen⸗Vermeſſung gewährt. Namentlich habe ich hervorgeho⸗ 741 1 ben, daß dadurch
a 2) alle Eigenthumsgrenzen in ſo ſichere Riſſe gelegt werden, daß ſie jeden Augenblick wieder aufge⸗ funden und der geſtörte Beſitzſtand wieder hergeſtellt werden kann. Ferner
41 2) daß die alſo feſtgeſtellten Eigenthumsgrenzen als geſetzlicher Beſitzſtand anerkannt ſind und daher, * wo eine Parcellen⸗Vermeſſung ſtattgefunden haben wird, die ſo häufig vorkommenden Streitigkeiten I über den Beſitz wegfallen; 7 3) daß das Hypothekenweſen der Gemeinden dadurch mehr geregelt und geſichert, damit aber zugleich 6 der Credit derſelben erhöht werde. Endlich 1 40 daß nur in Gefolge einer Parcellen⸗Vermeſſung der bereits vielfach erörterte Nutzen der Aufſtellung * der Grund⸗Bücher vollſtändig erzielt werden kann.
8 Die meiſten Gemeinden haben zu meinem Vergnügen dieſe Gründe gewürdigt und ſich durch ihre 21 Drtsvorſtände für die Parcellen⸗Vermeſſung erklärt.
h Da ich von Gr. Oberfinanzkammer die Zuſicherung erhalten habe, daß demzufolge im nächſten 7 jahre die Parcellen⸗Vermeſſung in dem hieſigen Kreiſe begonnen werden ſoll, ſo fordere ich die Gr. Buͤr— i zermeiſter derjenigen Gemeinden, welche ſich noch nicht für die Parcellen-Vermeſſung erklärt haben, hiermit 16 ingelegentlichſt auf, nochmals über dieſen Gegenſtand mit dem Gemeinderath zu berathen und das Be— 16 uthungsprotocoll binnen 14 Tagen mir vorzulegen.
91 Zugleich empfehle ich den Gr. Bürgermeiſtern, deren Gemeinden die Parcellen⸗Vermeſſung bereits an⸗ zeſprochen haben, einſtweilen die Vorbereitungen dazu rückſichtlich der Feſtſtellung der Eigenthumsgrenzen aach Maßgabe meines zweiten Ausſchreibens im Intelligenzblatt Nr. 37 von dieſem Jahre zu treffen.
Friedberg den 22. November 1841. Küchler.
61 1 0 d. K.. ler
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