ſür die

* J 8.

Mrovinz

im Allgemeinen,

den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.

M26. Montag, den 29. Juni 1840.

Mi dem iſten Juli kann auf dieſes Intelligenzblatt für das zweite halbe Jahr mit 40 kr. abonnirt werden, welcher Betrag jedoch voraus zu bezahlen iſt. Carl Bindernagel.

Amtlicher Theil.

Bekanntmachung.

Betreffend: Das Begehen verbotener Were im Forſte und Kreiſe Friedberg. Auf Antrag der großh. Oberforſtdirection wird folgender Polizeibefehl erlaſſen: f Das Begehen der von der Forſtbehörde verbotenen und auf hergebrachte Weiſe als verboten

bezeichnete Wege in Heegen im Forſte und Kreiſe Friedberg iſt bei einer Strafe von 15 kr. fur

jeden Uebertretungsfall verbeten. Die großh. Bürgermeiſter haben dies noch beſonders bekannt zu machen..

Friedberg den 22. April 1840. Der großh. heſſ. Kreisrath des Kreiſes Friedberg

Küchler.

Das großherzoglich heſſiſche Landgericht Friedberg an die großh. Buͤrgermeiſter des Bezirks. Betreffend: Die Geſchäftstäge bei dem Landgerichte Friedberg.

In Folge der mit dem 1. k. M. eintretenden Conſtituirung eines Landgerichtes zu Butzbach werden die Geſchäftstäge bei dem hieſigen Gerichte vom 1. Juli an folgendermaßen feſtgeſetzt: 10 In ſtreitigen Rechtsſachen(einſchließlich der Erwirkung von Mahnzetteln, Zahlbefehlen ꝛc.) a) für die Orte: Aſſenheim, Oberrosbach, Bönſtadt, Bruchenbrücken, Florſtadt, Niederwöllſtadt, Niederrosbach, Oberwöllſtadt, Ockſtadt und Wickſtadt auf den Dienſtag und a b) für die Orte: Bauernheim, Beyenheim, Fauerbach II., Friedberg, Melbach, Niedermörlen, Ober mörlen, Oſſenheim, Södel und Wiſſelsheim auf den Donnerſtag jeder Woche. 5 N 2 In Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit(Beſtätigung von Hypotheken, Kaufbriefen, Ehepakten u. ſ. w.) für den ganzen Bezirk auf den Freitag jeder Woche. 0 Außer dieſen. Tagen kann, eilende Fälle ausgenommen, Niemanden der Zutritt geſtattet werden. Den Bewohnern von Friedberg und der ganz nahe gelegenen Orte wied empfohlen, ſich des Morgens früh bei Gericht einzufinden indem ſie alsdann am erſten baldige Beförderung erwarten können.