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Bier⸗Fabrikation in Friedberg. Ueber unſer vaterlaͤndiſches Gewerbweſen im Großherzogthum Heſſen wurde in Nr. 4 und 5 des Intelligenzolattes Bericht erſtattet.— Es wurde da⸗ bei u. a. auch der Bierfabrikation Erwähnung ge⸗ than, daß dieſe in Rheinheſſen und Starkenburg auf eine erfreuliche Weiſe voranſchreite, dagegen zum Bedauern die Provinz Oberheſſen darin noch zurückbleibe.— Ob das Geſagte im Allgemeinen in der Provinz Oberheſſen Platz greife, darüber vermag Referent dieſes nicht zu urtheilen; was dagegen die Bierbraner Friedbergs anbelangt, ſo muß man ge⸗ ſtehen, daß dieſelben in neuerer Zeit mit ihrer Bier⸗ Fabrikation ſehr vorauſchreiten, und gereicht es den⸗ ſelben zur Ehre, daß man hier im Allgemeinen faſt das ganze Jahr ein gutes Glas Bier trinkt, und zwar um einen zo billigen Preis, wie man es nicht leicht im ganzen Großherzogthum bekommt. Bemerkens⸗ werth iſt, daß ein hieſiger Bierbrauer ſeine Brauerei ſo hat einrichten laſſen, daß derſelbe ſein Bier bei Braunkohlen braut, und damit ein großes Erſparniß bei dem bei uns ſo theueren Holz bezweckt, was man mit Recht ein Voranſchreiten nennen darf.— Nach bairiſcher Weiſe bei uns im Allgemeinen Bier zu brauen, iſt eine ſchwere Aufgabe, indem bei dieſer den Bierbrauern die Hefe entginge, welche denſelben einen nicht unbedeutenden Theil ihrer Auslage decken muß und ohne welches ſie das Bier zu einem ſo billigen Preis unmöglich würden abſetzen können; würde daſſelbe aber das Doppelte koſten, ſo koͤnnte der groͤßte Theil der Unbemittelten von dieſem ge⸗ ſunden und nahrhaften Getränke keinen Gebrauch machen.— Doch verdient bemerkt zu werden, daß ein hieſiger Bierbrauer verſuchsweiſe Bier auf bal— riſche Weiſe gebraut und ein hieſiger Gaſtwirth ſol— ches ſtets im Zapf hat, um es den Freunden des⸗ ſelben verabreichen zu können. Ein Friedberger Bürger, aber kein Bierbrauer.
Wurdige Sonntagsfeier.
Zu Flachſenfingen herrſcht unter den Bür⸗ gern eine ſo würdige Art der Sountagsfeier, daß wir unſern Leſern Einiges hierüber mitzutheilen fuͤr Pflicht halten.
Wenn nämlich Sonntags Morgens das Kirchen— geläute beginnt, dann begeben ſich die löblichen Bürger— meint Ihr vielleicht in ibrem Staate zur Kirche? Nein, das nicht, ſondern— in ihrer be⸗ quemen Haustracht, mit Schürzchen um, wenn's warm iſt in den Hemdärmeln, wenn's aber kalt iſt, in dem Nachtwämschen zum Wirthshaufe, um dort behaglich das Frühſtück zu verzehren, ein Gläschen Bier oder Schnaps— oder beides zugleich zu ſich zu nehmen, über die Neuigkeiten des Tages ſich zu beſprechen, und gehen dann, wenn die Kirche be⸗
endigt iſt, nach Hauſe, um das Mittageſſen zu ver— zehren. Scheint das nicht ſehr nachahmungswerth für die Jugend des Ortes, beſonders für die Kin— der der Bürger ſelbſt?
Bekanntmachungen von Behoͤrden.
N
Bekanntmachung. 8 (110) Donnerſtag den 27. l. J., Morgens 10 Uhr, ſollen in hieſigem Rathhauſe die dem Auguſtiner— und Barfüßer⸗Schulfonds gehörenden, unten näher beſchriebenen Gärten auf drei nach einander folgende Jahre öffentlich meiſtbietend verpachtet werden, als: 10 3 V. 16 R. der ehemalige Konrektoratsgarten u. 2 24 R. der vorhinnige Subkonrektoratsgarten.
Friedberg den 12. Februar 1840.
Der Beigeordnete Bender. Oeffentliche Ladung. (113) Alle diejenigen, welche Anſprüche an die, im December v. J. zu Rodheim verlebten Bäcker Philipp Wall'ſchen Eheleute zu machen haben, wer—⸗ den aufgefordert, ſolche im Termin Mittwoch den 11. März, Vormittags,
ſogewiß dahier anzuzeigen, als ſonſt bei der Ver⸗ theilung des Nachlaſſes auf ſie keine Rückſicht ge⸗ nommen werden wird.
Großkarben den 5. Febr. 1840.
Großh. heſſ. Landgericht daſ. Muhl. Schmidt. Edictal ladung. (116) Der Löwenwirth Johannes Heil in Butz⸗ bach beabſichtigt ſein daſiges Geſchäft aufzugeben und ſich anderwärts niederzulaſſen, und hat bei Ge— richt um Berufung ſeiner Gläubiger gebeten.
Es werden daher alle dem Gericht annoch un⸗ bekannte Gläubiger deſſelben aufgefordert, ihre reſp. Guthaben, bei Vermeidung des Ausſchlußes,
Mittwoch den 11. März l. JI, Vorm. 10 Uhr, auf dem Rathhauſe zu Butzbach zur Anzeige zu brin⸗ gen und zu begründen.
Friedberg den 6. Februar 1840.
Großh. heſſ. Landgericht daſelbſt Hofmann. Dr. Gilmer.
Bekanntmachung. (119) Dienſtag den 3. März, Vormittags 10 Uhr, ſollen in hieſigem Rathhauſe die den Heinrich Schwalm J. Eheleuten gehörenden Immobilien einer offentlichen meiſtbietenden Verſteigerung ausgeſetzt werden, als:
Pag. u. Nr.
40%% Ein Wohnhaus nebſt Ställchen und Grund an Herrn Engelhard Bechſtein und Herrn Joh. Schmid gelegen.
Gärten: 187 9 34¼ Rth. am Schützenrain, neben Hru. Hofgerichtsadvokaten Bitiſcher. In dit Kirche, 3 kr. 1 Heller.


