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feurige Lufterſcheinungen gezeigt. Ein ſtarkes Ge⸗ Verlooſung der Stadt⸗Niddaer Partial⸗Obligatio⸗
witter durchzog einen Theil der Wetterau; Einige bemerkten eine feurige Kugel u. d. gl.
Damit iſt aber der Aberglanbe nicht zufrieden; der bemerkte oder wollte bemerkt haben ein feuriges Schwert am Himmel, welches natürlicher Weiſe Krieg bedeutet, und am Ende wollte er ſogar wiſſen, daß ein ſolches alle Nacht um 12 Uhr am Himmel erſcheine. Perſonen, die ſich davon erſt durch den Augenſchein überzeugen wollten, blieben einige Nächte hindurch auf, und ſahen wirklich von einem feurigen Schwerte— gar nichts, wahrſcheinlich weil ſeit— dem das neue Miniſterium in Frankreich gebildet wurde, das ja auf den Himmel nothwendig Einfluß äußern muß.
Die unuͤberwindliche Feſtung.
Von einem gewiſſen Landſtädtchen, das wir aber um tauſend Gulden nicht nennen wollen, damit wir bei ſeinen Bewohnern nicht in Ungnade fallen, be— hauptete ein Offizier, es ſey eine unüberwind⸗ liche Feſtung. Nun hatte es zwar eine Mauer, auf welche die Bürger ein größeres Stück hielten, als gerade nöthig war; für eine unüberwindliche Feſtung wollten ſie aber doch das Städtlein ſelbſt nicht ausgeben, und fragte deswegen Einer von ihnen, was erfür Gründe habe, ſolches zu behaupten.
„Ich habe,“ verſetzte der Offizier,„der Gründe, ſie für unüberwindlich zu halten, nicht mehr als drei. Erſtlich wird es kein Feind wagen, ſich den Mauern zu nähern, weil er füchten muß, daß ſie auf ihn falle und ihn verſchütte. Zweitens wird ihr keine Bombe ſchaden, weil vorauszuſetzen iſt, daß ſie auf einen Miſthaufen fallen wird, und drit⸗ tens wird man ſie nicht auszuhungern vermögen, weil ſämmtliche Stadtbewohner ſchon ſeit langer Zeit ans Hungern gewöhnt ſind.“
Bekanntmachung.
Mittwoch den 25. November d. J., Nachmittags 2 Uhr, findet die Verlvoſung der weiblichen Arbei— ten, deren Ertrag zum Beſten der hieſigen Klein⸗ kinderſchule beſtimmt iſt, im Rathhaus-Saale ſtatt. Zugleich wird noch bemerkt, daß die zu verlooſen⸗ den Gegenſtände von Sonntag den 22. bis zu dem Beginne der Verlooſung zu der Intereſſenten Ein⸗ ſicht in genanntem Locale von 10—12 Uhr Mor⸗ gens und von 2— 4 Uhr Nachmittags ausgeſtellt ſind.
Bekanntmachungen von Behoͤrden. Bekanntmachung. (1101) Bei der heute ſtattgefundenen zweiten
nen ſind folgende Nummern durch das Loos zum Abtrage beſtimmt worden:
Lit. A. Nr. 2., 7. u. 13. à 500 fl. 1500 fl. „ B.„ 55., 72., 81. u. 94 à 300 fl. 1200 fl. „ U„ II, e 160. à 200 fl. 1000 fl. „ D.„ 176, 202., 203, 229., 234, u. 255. à 100 600 fl. „ E.„ 273 à 50 fl. 50 fl. Zuſammen 4350 fl.
Hiervon werden die Inhaber dieſer Obligationen, unter Hinweiſung auf den F. 6. der fraglichen Ob—⸗ ligationen in Abſchrift beigefügten, kreisräthlichen Ver⸗ fügung vom 22. Oktbr. 1837, mit dem Anfügen in Kenntniß geſetzt, daß vom 1. Jan. 1841 ab die Capi⸗ talien, nebſt laufenden Zinſen, bei hieſiger Stadt⸗ kaſſe erhoben werden können, und daß von dieſem Tage an weitere Zinſen nicht vergütet werden.
Nidda den 1. Oktober 1840. Der großh. heſſ. Buͤrgermeiſter Riddel.
Brod⸗ Lieferung. (1157) Montag den 30. d. M., Vormittags um
10 Uhr, wird die Lieferung des erforderlichen Bro- des für die Garniſon Friedberg, pro 1. Semeſter 1841 auf dem Militaͤr⸗Verwaltungsbuͤreau dahier
verſteigert. 1 0 Die Herrn Bürgermeiſter hieſiger Umgegend werden erſucht, dieſe Verſteigerung geeignet bekannt machen laſſen zu wollen. Friedberg den 12. November 1840. In Auftrag: Gölz, Oberquartiermeiſter. Bekanntmachung. (1144) Dienſtag den 24. November 1840, Vor⸗ mittags 10 Uhr, ſoll das gräflich von Waldbott— Baſſenheim'ſche Hofgut zu Cransberg bei Uſingen, deſſen bisherige Pachtung den 22. Februar 1841 zu Ende geht, beſtehend aus einem geräumigen Wohn⸗ haus, zureichenden Stallungen, Scheuern, Frucht- boden, dann 193 Morgen, 15 Ruthen Ackerland, 35 Morgen 17 Ruthen Wieſen, 52 Ruthen Garten, mit der herrſchaftlichen Schäferei und dazu gehoͤri⸗ gen Brauhaus, Branntweinbrennerei, mit der Ge— rechtigkeit, Wein⸗, Bier⸗ und Branntwein⸗Schenk zu treiben; dann ferner einem Inventarium an Rind⸗
vieh, Schaafen und Schweinen, Fütterung, Bau⸗
und Branntweingeräthſchaften, in einem weiteren Temporal-Beſtand auf 12 Jahre, durch Verſteigerung an den Meiſtbietenden, vorbehaltlich höherer Ge⸗
nehmigung, gegeben werden. Die dazu Luſttragenden wollen ſich in termino über die Cautionsfähigkeit in dem Betrage von 1000— 1200 fl., ferner über
den Beſitz der erforderlichen Betriebskapitale und
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