Ausgabe 
20.6.1840
 
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Lud Wach II. von Gottes Gnaden Großherzog von Heſſen und bei Rhein ꝛc. e. ö

Nachdem Wir beſchloſſen haben, zur Erinnerung an die von Unſerem Truppencorps im Felde ge⸗ leiſteten Dienſte ein Felddienſtzeichen zu ſtiften: ſo verordnen Wir, wie folgt:

§. 1. Das Feld dienſtzeichen beſteht für alle Grade in einer Medaille von Geſchütz⸗Metall, auf deren Vorderſeite ein I. mit Krone und der InſchriftGeſtiftet am 14. Juni 1840 befindlich iſt, auf der Rückſeite aber die Worte ſtehen:Für treuen Dienſt im Kriege.

§. 2. Das Felddienſtzeichen wird an einem roth ſeidenen, auf beiden Seiten weiß eingefaßten, Bande auf der linken Bruſt getragen. Das Band ſoll nicht ohne die Medaille getragen werden.

§. 3. Auf das Felddienſtzeichen hat Anſpruch jeder, welcher in Unſerem Dienſte als ſtreitender oder nicht ſtreitender Militär einen Feldzug mitgemacht, ſich dabei gut betragen und ſpäterhin uicht wegen einer entehrenden Handlung beſtraft worden iſt. f

Wer einem Feldzug beigewohnt hat und nachher deſertirt iſt, kann das Felddienſtzeichen nur dann erhalten, wenn er nach der Deſertion einen neuen Feldzug in Unſerem Dienſte tadellos mitgemacht hat.

§. 4. Die Anmeldungen zu dem Felddienſtzeichen erfolgen, a) Bei dem Kriegsminiſterium: von denjenigen activen Militärperſonen, welche keinem beſonderen Corps oder Verwaltungszweige an⸗ gehören, ſowie von denen, welche vermöge ihres Grades oder Amtes unmittelbar unter dem Kriegs⸗ mäiniſterium ſtehen; von den Angeſtellten beim Kriegsminiſterium ſelbſt und ſeinen Dependenzen; von den penſionirten und beabſchiedeten Offizieren und Militaͤrbeamten im Offiziersrange; b) Im Dienſtwege: von allen nicht sub à genannten activen Militärperſonen; c) Bei den Kreis- und Landräthen (durch die Ortsvorſtände): von den penſionirten und beabſchiedeten Militärs, welche nicht zu der unter a erwähnten Categorie zählen.

Vormalige Militärs, welche inzwiſchen in den Civilſtaatsdienſt übergetreten ſind, haben ihre An meldungen mit den erforderlichen Belegen durch ihre vorgeſetzten Dienſtbehoͤrde an das Kriegsminiſterium gelangen zu laſſen.

§. 5. Die Kreis- und Landräthe werden die Geſuche, nach Vorſchrift der ihnen vom Kriegsminiſte⸗ rium noch ertheilt werdenden Inſtruction, aufzeichnen und mit Bericht an daſſelbe einſenden.

§. 6. Die obere Prüfung der Geſuche geſchieht bei dem Kriegsminiſterium. Die Entſcheidung auf den Vorſchlag des Letzteren bleibt Uns vorbehalten.

§. 7. Jeder, der das Felddienſtzeichen empfängt, erhält darüber eine von dem Kriegsminiſterium vollzogene Urkunde. 5 5

H. 8. Das Verzeichniß der mit dem Felddienſtzeichen decorirten und aus dem Militaͤr getretenen Perſonen iſt auf dem Rathhauſe ihres Wohnorts aufzubewahren; von den noch im activen Militär befind⸗ lichen Perſonen iſt der Beſitz des Felddienſtzeichens in den Grund- und Rangirliſten aufzuführen.

§. 9. Jede Strafe, welche nach§. 3 die Verleihung des Felddienſtzeichens hindert, hat auch den Verluſt deſſelben zur Folge. Noch vor dem Vollzug einer ſolchen Strafe iſt das Felddienſtzeichen an das Kriegsminiſterium einzuſenden, und zwar im Dienſtwege, wenn der Verurtheilte noch unter der Mili tärgerichtsbarkeit ſteht, im entgegengeſetzten Falle durch die Gerichtsbehörde, welche auch der betreffen den Ortsbehörde davon Nachricht zu geben hat, damit der Name des Mannes aus der Liſte geſtrichen wird.

§. 10. Stirbt ein mit dem Felddienſtzeichen decorirtes Individuum, ſo bleibt ſolches Eigenthum ſeiner Familie.

Darmſtadt den 14. Juni 1840. Lu DWG.

Freiherr von Steinling.

Unſere gewoͤhnlichen Giftpflanzen. Daſeyn nicht wurde beſtehen können, indem ſie der

Luft gerade dasjenige verleihen, was ihm zum Leben unentbehrlich iſt. Sie endlich ſind es, welche ihm die heilſamſten Mittel an Handen geben, um aus den gefährlichſten Krankheiten ſich zu retten. Um aber das zu vermögen, mußte der Schöpfer man⸗ chen derſelben beſondere Kräfte verleihen, die, rich

Aus dem Pflanzenreiche empfängt nicht nur der größte Theil der Menſchen ſeine gewöhnliche Nah rung; die Pflanzen ſind dem Menſchen auch eine manchfache Quelle der reinſten Freuden, und entwe⸗ der durch ihre Schönheit oder durch ihren lieblichen Geruch ihm unentbehrliche Lieblinge geworden. Dar- Nendtich ffeilſam ind, n d an auf beſchränkt ſich aber ihr wohlthätiger Einfluß 5 neee ga fonic il 5 auf den Menſchen noch lange nicht. Ihr größter 5 i e. Nutzen offenbarte ſich erſt dann, als der Menſch Dahin gehört der größte Theil unſerer Gift⸗ tiefer in die Geheimniſſe der Natur einzudringen pflanzen. verſuchte. Da zeigte ſich ihm, daß ohne ſie ſein Es iſt hier der Ort nicht, die ganze Reihe der⸗

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