Ausgabe 
19.12.1840
 
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capella leprosorum ſpricht, leicht verſucht werden, noch eine andere Capelle und zwar außerhalb Fried⸗ berg außer den bereits genannten zu ſuchen. Es iſt aber darunter keine andere als die oben erwähnte Hospital- oder Heil. Geiſtkirche gemeint. Bedenkt man übrigens, daß die meiſten dieſer Kirchen mehrere Altäre hatten, an welchen die Geiſt lichen oft zu gleicher Zeit fungiren mußten(an der Stadtkirche werden 17, an der Burgkirche ſogar deren 19 genannt), ſo läßt ſich auf bie große An zahl der Geiſtlichen ſchließen. Nach einer von Dahl

in der Geſchichte von Lorſch(S. 27) mitgetheilten

Urkunde waren in der That 2 Plebane und 28 Altariſten allein an den Hauptkirchen der Stadt und Burg Friedberg und außerdem noch 8 an den be⸗ ſonderen Capellen angeſtellt. Rechnet man hierzu eine Anzahl von Mönchen in den beiden Kloͤſtern und bedenkt man, daß Friedberg zugleich der Sitz eines Land⸗Capitels war, welches die Hälfte der

ganzen Wetterau umfaßte, ſo kann man annehmen,

daß hier beſtändig eine große Anzahl von Welt und Kloſtergeiſtlichen zu finden geweſen ſeyn mag.

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Die zwei Nachbarſtaͤdte.

Im alten Schwabenlande lagen nahe bei einan der 2 Städte, die zwei verſchiedenen Herrn gehör ten und darum eben nicht immer zu einander im beßten Vernehmen ſtanden. Daher kams denn auch, daß ſie ſich nie einander das Gute abſahen, ſondern daß jede das Gegentheil von dem that, was bei der andern geſchah. Beſonders waren ſie in Hinſicht auf Polizei das pure Widerpart, und da konnte man recht die Wahrheit des alten Sprüchwortes ſehen:

Zu wenig und zu viel Verdirbt alles Spiel.

In dem Einen Städtchen wurde nämlich die Polizei ſo ſtrenge gehandhabt, daß die Bürger nicht ſelten in die größte Verlegenheit geriethen; in dem andern dagegen war ſie ſo nachſichtig, daß man oft gar nicht erfuhr, ob eine Polizei da ſey oder nicht. In dem letzteren lag der Schmutz an manchen Orten einen halben Fuß hoch in den Straßen, und wenn der Fremde ſich darüber beklagte, daß er nicht durch⸗ zukommen vermöge, ſo hieß es:Ei was, der Menſch muß ſeine Freiheit haben und den Koth hinſchütten können, wohin er eben will. Das ärgerte die Polizei in der andern Stadt und ſie befahl bei ſchwe rer Strafe gegen die Uebertreter, daß die Leute alle Tage ohne Ausnehme die Straße zu kehren hätten. Mit vieler Mühe ging das, ſo lange die Leute we nig zu thun hatten. Als aber die Ernde kam, da gerieth man in große Nöthen, denn da waren kaum

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Hände genug da, um im Felde zu arbeiten und an ein Kehren der Straßen war nicht zu denken. Nun

wurde Jeder geſtraft, der nicht gekehrt hatte, und

das dauerte ſo lange, bis es an ben Stadtvorſtand 11

ſelbſt kam. Am allerübelſten aber gings in den Feiertagen. Denn auf der Einen Seite wollte man dochden Feiertag heiligen, und das war chriſtlich, auf der andern aber die Verordnung gehandhabt wiſſen, und das war recht. Beides zuſammen zu thun war aber unrecht oder vielmehr unmöglich.

In der Einen Stadt konnten die Leute toben und ſchreien Tag und Nacht hindurch, daß der Kranke nicht wußte, wohin er ſich wenden ſollte. In der andern verbot man dagegen das laute Spre⸗ chen, ſo daß man nicht einmal einem Meuſchen zu⸗ rufen durfte, wenn er in Noth gerieth. Ließ ſich Einer gar erſt beigehen, mit der Peitſche einmal zu klatſchen), ſo wurde er mit ſchwerer Strafe belegt. Wenns lange nicht geregnet hatte, ſo war in dem erſten Städtchen ein Staub, daß man hätte erſticken mögen, ſogar manche Menſchen an der Bruſt litten, und das war nicht gut. In dem andern verordnete die Polizei, daß alle Tage dreimal auf den Glockenſchlag die Straßen übergoſſen werden ſollten. Wer nun einmal die Uhr nicht hörte und 5 Minuten ſpäter goß, der wurde geſtraft. Aus Furcht vor einer ſolchen Strafe begoſſen nun die Leute ihre Straßen, auch wenns geregnet hatte, und das war doch nicht nöthig.

Wenn man in den Gaͤrten des Einen Städt chens einmal einen Spaziergang machen wollte, ſö konnte man faſt nicht durchkommen vor lauter Dor nen und Diſteln und anderm Geſträuch, weil kein Menſch daran dachte, ſeinen Zaun in Ordnung zu halten. War das recht? In dem andern dage gen war der Befehl gegeben, es ſolle Jedermaͤnnig lich ſeinen Zaun ſo und ſo vielmal im Jahre be⸗ ſchneiden, und der Zaun ſolle ſo und ſo hoch, ſo und ſo dick und ſo und ſo lang ſeyn, und wer ſich um etliche Zoll geirrt hatte, der konnte auf eine tüch tige Strafe rechnen, daß am Ende den Leuten alle Gärten verleidet wurden.

In dem Einen Städtchen rannten und liefen die Leute wider einander, wie die Herrn Studenten, denn es war ausdrücklich ausgeſprochen, es bräuchte

Keins dem Andern auszuweichen, weil das wider

die Freiheit des Menſchen liefe. Da gabs denn oft

gar unſanfte Rippenſtöße und der Ochs wurde faſt

am Ende der Herr auf der Straße. 3 Als das in dem andern Städtchen bekannt wurde, da gabs einen Polizei-Befehl es ſolle Jeder bei Strafe von 2 Tha⸗ lern dem Andern zwei Schritte rechts ausweichen.

Das ging ſo ziemlich, ſo lang man in der Mitte

2) Wir kennen noch jetzt eine Stadt in Schwaben, in wel⸗ cher das Klatſchen bei Tag mit 30 kr. und bei Nacht noch höher verpönt iiſt

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Die Geſchicht gtreſſe Friedt dem neuen Kirchgöns der nächſten zur Nachric gen.

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