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mal geſprochen, ſo kann es nimmer zurückgenommen werden.— Aber wie? Soll man darum immer ſchweigen? Auch dann ſchweigen, wo es heilige Pflicht iſt, zu reden?— Das ſey ferne, daß wir ſo etwas behaupten wollten. Die Wahrheit muß dem biederen Manne über Alles gehen; von' ihr abzuweichen iſt eine Sünde, die wir ihm nicht ver⸗ zeihen können. Nein, das meinen wir hier nicht, wenn wir behaupteten, daß es bisweilen beſſer ſey zu ſchweigen, als zu reden; wir meinten vielmehr die unzeitige Rede, die nichts beſſer, wohl aber ſchlim⸗ mer macht, die der guten Sache ſchadet und dabei Unheil auf Den bringt, von welchem ſie ausging. Dem müſſen wir ins Gedächtniß zurückführen was ein Alter ſehr richtig ſagte,„wir hätten deßwegen zwei Ohren und nur Einen Mund, damit wir mehr hören als reden ſollten.“
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Ehelicher Zwiſt.
Es wäre wohl gut in der Welt, wenn jeder eheliche Zwiſt ſo ſchnell ſich endete, wie der, wel⸗ chen wir hier erzählen wollen.
Um Mitternacht, da geſunde Leute nicht gerne ſich im Schlafe ſtören laſſen, fing einem jungen Ehe⸗ paar das Kindlein an zu ſchreien. Da weckte der Mann ſeine liebende Hälfte und bat ſie, ihr Kind zu wiegen.„Warum wiegſt du's nicht?“ verſetzte ſie.„Es iſt ſo gut dein, als mein.“—„Wenn's ſo iſt, ſagte der Mann, ſo wiege dein Theil und laſſ' meins ſchreien.“
Kaſſe für taubſtumme Konfirmanden.
Von einer ungenannten edlen Frau und Wohlthäterin vieler Armen in Worms und der Umgegend 7 fl.
Friedberg den 13. Mai 1840. Roller.
Bekanntmachungen von Behoͤrden.
A
Bekanntmachung.
(389) Schuhmacher Georg Höres von Bauern⸗ heim iſt von großh. Hofgerichte für einen Verſchwen⸗ der erklärt worden und ſind ihm in der Perſon des Georg Walter V. und Heinrich Schmidt von Bau⸗ ernheim Curatoren beigegeben worden, was mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß Rechtsgeſchäfte, wobei jener Verpflichtungen hin⸗ ſichtlich ſeines Vermögens ohne Einwilligung dieſer übernimmt, nichtig ſind.
Zugleich werden alle diejenigen, welche Forde⸗ rungen an Georg Höres zu machen haben, aufgefor⸗ dert, ſolche ſogewiß Donnerſtag den Juni. IJ. Vormittags 8 Uhr, dahier zu liquidiren, als ſonſt
angenommen wird, daß ſie nach der Prodigalitäts⸗ erklärung erwachſen wären. Friedberg den 13. April 1840. Großh. heſſ. graͤfl. ſolmſ. Landgericht Hofmann. Holzverſteigerung. (445) Montag den 18. d. M., Morgens 9 Uhr, 1 5 in dem freiherrlich von Diedeſchen Kirchwalde ahier 150 Stecken eichen und aspen, 20000 buchen Wellen von vorzüglicher Gute und 6000 eichen und aspen Wellen, ſodann 1 Montag den 25. d. M., Morgens 9 Uhr, daſelbſt 6000 buchen, aspen und Backwellen, und um 12 Uhr im Schneiderwald 3500 Backwellen, öffentlich an den Meiſtbietenden verſteigert werden. Ziegenberg den 7. Mai 1840. Kirchner.
Verſteigerungs⸗- Anzeige. (446) Montag den 25. Mai, Morgens 10 Uhr, ſollen in hieſigem Rathhauſe die den Heinrich Schwalm⸗ ſchen Eheleuten gehörenden Immobilien öffentlich meiſtbietend verſteigert werden, als:
Pag. Nro.
40%, Ein Wohnhaus nebſt Ställchen u. Grund an Hrn. Engelhard Bechſtein und Hrn. Johonnes Schmid gelegen.
Gärten.
187 9 34½ Ruthe Garten am Schützenrain, neben Herrn Hofgerichtsadvokaten Bitt⸗ ſcher, gibt in die Kirche 3 ¼ kr.
231 17 27 Ruthen Garten in der Ackergaß, an großh. Bürgermeiſter, Herrn D. Fritz. Gemarkung Ockſtadt.
175 7 19½ Ruthe Garten an der St. Georgs Kapelle, an Jacob Dienſtbach in Fried⸗ berg.
Friedberg den 7. Mai 1840. In Auftrag großh. Landgerichts: Der Beigeordnete Bender. Oeffentliche Ladung. (450) Forderungen jeder Art an den Nachlaß des im Jahr 1837 zu Vilbel verſtorbenen Zimmer⸗ meiſters Chriſtoph Breiter, über welchen großh. Hof— gericht den förmlichen Concurs erkannt hat, ſind im Termin Freitag den 19. Juni, Vormittags 8 Uhr, ſogewiß dahier anzuzeigen und zu begruͤnden, als ſie ſonſt, ohne daß ein Präcluſivdecret erfolgt, bei Vertheilung der Maſſe nicht beachtet werden. Großkarben den 9. April 1840. Großh. heſſ. Landgericht daſelbſt Muhl. Schmidt. Bekanntmachung. (469) Dienſtag den 2. Juni d. J., Vormittags 10 Uhr, ſoll an hieſiger Saline ein Quantum Brod⸗


