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2 daß von der von großh. Miniſterium erlaſſenen Inſtruction fuͤr die Bezirkswegwärter heute 1 Expl. an jeden großh. Bürgermeiſter und an jeden Bezirkswegwärter zur genauen Nachachtung überſendet wird.
Friedberg den 12. Februar 1840.
er.
Derſelbe an dieſelben.
Betreffend: Die Geſuche um Erlaß ꝛc. von Forſtſtrafen
Nachſtehend theile ich Ihnen die in obigem Betreffe erfolgte Verfügung großh. Miniſteriums des Innern und der Juſtiz unter dem Auftrage mit, ſolche in Ihren Gemeinden zur öffentlichen Kenntniß zu
bringen. Friedberg am 12. Februar 1840.
Küchlee.
„Nachdem das Forſtſtrafgeſetz vom 4. Febr. 1837, welches die Strafe in ein richtiges Verhältniß zu den Vergehen und Freveln brachte, in Kraft getreten iſt, ſind zum allergrößten Theile die Gründe weggefallen, die uns früher bewogen hatten, auf eingelaufene Geſuche um Erlaß der erkannten Forſt⸗ ſtrafen, Befriſtung ꝛc. zuweilen willfährige Entſchließung zu ertheilen. 8
Wenn wir ſchon vordem den Unfug, welchen die Forſtfrevler aus den Provinzen Starkenburg und Oberheſſen mit derartigen Vorſtellungen trieben, mißfällig wahrgenommen haben, ſo werden wir um ſo mehr von nun an die einlaufenden Geſuche nur in ſeltenen Ausnahmsfällen und wenn ſich die Verhält⸗ niſſe ganz beſonders dazu eignen, berückſichtigen, alle ubrigen aber entweder ſogleich ausdrücklich abſchla—
gen, oder ohne Entſchließung zu den Acten nehmen.
Damit nun diejenigen Perſonen, die es angeht, ſich nicht durch Voſtellungen oder perſönliche Solli— citationen vergeblichen Zeit- und Koſtenaufwand verurſachen, beauftragen wir Sie, die gegenwärtige Ver⸗ fuͤgung in den Gemeinden auf ortsübliche Weiſe zu Jedermanns Kenntniß zu bringen.“
Aufruf an die Bewohner Friedbergs.
Viele und traurige Erfahrungen mußten voraus⸗ gehen, bis der Menſchenfreund ſich von der Noth— wendigkeit ſolcher Anſtalten überzeugte, deren Zweck iſt, Kinder armer, beſonders derjenigen Eltern, die, weil ſie anderwärts ihrem Broderwerbe nachgehen müſſen, ſie in den wichtigſten und gefährlichſten Lebensjahren, d. i. vom zweiten bis zum vollende⸗ ten ſechsten, den Tag über nicht zu überwachen vermögen, vorm Schlechten bewahren, liebevoll zum Guten anweiſen und in ihren zarten Herzen den Keim des Göttlichen nähren und pflegen ſollen.
Erſt ſeit etwa zehn Jahren ſind an verſchiede⸗ nen Orten Deutſchlands nicht nur, ſondern über— haupt Europa's eine Menge ſolcher Anſtalten ins Leben getreten, die man mit dem Namen Klein— kinderſchulen oder Klein⸗Kinder⸗Bewahr⸗ Anſtalten belegt, und die vielleicht richtiger Kin- der⸗Schutz⸗Anſtalten heißen könnten.
Der Wunſch, es mochte auch in unſerer Stadt eine ſo ſchöne und wohlthätige Anſtalt errichtet werden, war zwar ſeitdem von mehr als Einer Seite aus— geſprochen; ſo vielen Anklang er aber auch fand, dennoch hatte die Ausführung nicht glücken wollen.
Endlich ſind die Schwierigkeiten, welche ſich der Realiſirunge ntgegenſtemmten, gehoben, und die Un⸗ terzeichneten, als Mitglieder der zur Errichtung einer Kleinkinder⸗Schule ernannten Commiſſion, beehren ſich, ihren Mitbürgern die Anzeige zu machen, daß dieſelbe mit dem nächſten Marz ins Leben treten wird. Die vorläufigen Anordnungen dazu ſind ge⸗
troffen, und wird das Nähere hierüber dem Publikum vorher noch mitgetheilt werden.
Wir werden die Anſtalt gruͤnden, im Vertrauen auf den allliebenden Vater im Himmel, der nicht will, daß Eines ſeiner Kinder verloren gehe, ſondern daß Allen geholfen werde. Wir leben aber auch der Ueberzeugung, daß wir in unſerem Streben von allen hieſigen Behörden, welche hierin etwas zu thun vermögen, nach gewohnter Weiſe zuvorkommend wer⸗ den unterſtützt werden; wir erwarten eine gleiche Unterſtützung von Seiten des biederen Stadt-Vor⸗ ſtandes, ſowie der beiden menſchenfreundlichen An— ſtalten, des Hülfs-Vereins und des Frauen- vereins, von denen die nöthigen Einleitungen längſt getroffen wurden und erſterer nicht nur uns ſpeziell zur Errichtung der Anſtalt aufgefordert, ſondern auch die erſten Mittel dazu zur Dispoſition geſtellt hat. Wir erwarten endlich von den menſchenfreundlichen Bewohnern Friedbergs, daß ſie mit Wärme und Eifer ſich der neuen Anſtalt annehmen werden. Zu dem Ende werden wir uns die Freiheit nehmen, unſere Mitbürger um milde Beiträge nächſtens ſelbſt anzuſprechen. Jede Gabe, ſey ſie auch noch ſo ge⸗ ring, wird uns willkommen ſeyn. Auch werden wir jedem Beitragenden freiſtellen, ob er Ein fur allemal ein Geſchenk für dieſelbe geben will, oder ob er lieber monatlich oder vierteljährlich ſich zu einem Beitrage bereit erklärt.
Wir zweifeln nicht, daß wir durch dieſelben werden in den Stand geſetzt werden, nicht nur die Anſtalt zu gründen, ſondern ihr auch die nöthige Feſtigkeit und Dauer zu verleihen.— Es verſteht ſich, daß wir über alle einkommenden Gelder ſeiner


