Ausgabe 
26.10.1839
 
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zunächſt in eine Stadt, wo ich auch wieder ſo einen Hans und Kunz kennen lernte, die man aber Herr Hans undHerr Kunz zu nennen pflegte, die's indeſſen gerade ſo machten, wie der Hans und der Kunz in meinem Dorfe..

Nach zehnjähriger Abweſenheit kam ich zurück in die Heimath, die ich längſt gerne wieder geſehen hätte, und zu meinen Eltern, nach welchen ich mich Jahre lang geſehnt hatte. Jedes Plätzchen, auf dem ich in meiner Jugend geſpielt, hatte da für mich Werth, und ich freute mich ſeiner, und die alten Kameraden freuten mich, als wären's meine Brüder, und die Nachbarn, als hätten ſie mich in meiner Jugend gepflegt. Als ich nun auch nach meinem Hans und ſeiner Greth fragte, um ſie ebenfalls zu beſuchen, da hieß es, ſie wohnten nicht mehr in ihrem alten Hüttchen, ſondern hätten des Kunzen Haus gekauft.Aber wo wohnt denn der Kunz? fragte ich neugierig.Ach, antwortete mein Vater, der iſt ganz verarmt. Man ſollte mei⸗ nen, der hätte ſein Geld und ſeine Güter wegge⸗ worfen. Eh' man ſich's verſah, blieb er da und dort hängen, borgte bei Juden, und konnte die ſchwe⸗ ren Intereſſen nicht bezahlen, bis Ein Acker nach dem andern aufgeſteckt wurde. Zu Haus ging Alles zu Grunde. Was das Geſinde nicht verſchleppte, das verdarben die Kinder, die nun aber auch bis auf Eins todt ſind; denn ſie waren ganz ſich ſelbſt überlaſſen, und da konnt' es denn nicht fehlen: Eins fiel in den Weiher, ein zweites, das beſtän⸗ dig an einem Ausſchlage litt, ſtarb, als dieſer zu⸗ rückſchlug; das dritte wie das vierte(beide waren früher ſtark und kräftig) gieng durch Zehrung unter, die durch Schmutz und vernachlaſſigten Schnupfen und Huſten herbei geführt wurde. Die Frau aber kennt man gar nicht mehr; ſo jehr hat Zank und Streit und Unreinlichkeit auf ſie eingewirkt. Der Hans aber war unterdeſſen ein wohlhabender Mann geworden, der endlich Kunzens Haus kaufte, da es von Gerichts wegen öffentlich ausgeboten wurde. Der Hans, meinten Manche, müſſe einmal Geld gefunden haben. 5 Wc 0

Das brauchte er nicht, dachte ich bei mir ſelbſt. Die Mittel lagen in ſeinem Fleiße und in der Ord⸗ nungsliebe ſeiner Greth.

Mit demHerrn Hans und demHerrn Kunz in der Stadt war's wo möglich noch ſchneller gegangen. DerHerr Hans hämmerte aber auch von Morgens drei Uhr bis Abends ſpät, daß ſich oft die Nachbarn, beſonders aber derHerr Kunz, beklagten, ſie könnten die halbe Nacht vor ſeinem Getöſe nicht ruhen. Seine Frau war dabei immer munter und freundlich und thätig, und in ihrem Haus war's eine Freude, ſich um zu ſehlen. Mit demHerr Kunz giengs dagegen von Tag zu Tag mehr rückwärts, und am Ende

Nun, wozu das Weitere? Kann ſich's doch der geneigte Leſer ſelbſt erzählen. Genug, es war ein

Herr Kunz, wie's in jedem Dorf Einen 1 zwei und in jeder Stadt zehn oder zwanzig gibt! Die ganze Geſchichte wär' auch am Ende gar nicht noͤ⸗ thig geweſen, wenn man nicht wuͤnſchte, daß jeder Leſer mit ſeiner Ehehälfte ſich einmal vor den Spie⸗ gel ſtellte und ſelbſt fragte, ob er der Hans oder ter Kunz, und ſeine Frau die Ev oder die Greth ſey?

[Mi selle n. Verſtand und Herz.

Was gibt dem Meuſchen ſeinen wahren Werth? Der Verſtand iſt's nicht, ſondern das Herz. Was bringt den Menſchen dem Menſchen näher? Wie⸗ derum nicht der Verſtand, ſondern das Herz. Wir können den glänzendſten Verſtand wohl bewundern, aber nicht lieben. Den Freuud kann man nichtan ſeinen Verſtand drücken; wohl aber drückt man ihn an ſein Herz. Sollen wir aber darum unverſtändig werden?

Bekanntmachungen von Behoͤrden.

N νι

Bekanntmachung. (1027) In der Gemarkung Ober- und Unterflor⸗ ſtadt mit Birkenſee ſollen ſämmtliche Zehntgrund renten und andere Grundgefälle, welche an die frei⸗ herrliche Geſammtfamilie Löw von und zu Stein⸗ furt zu entrichten ſind, und von dieſer Familie bis⸗ her bezogen wurden, im geſammten Betrage von 2,082 fl. 48 ¼ kr. nach dem Geſetze vom 27. Juni 1836 abgelöſ't werden.

Es werden daher ſämmtliche bekannten und un⸗ bekannten Betheiligten bei der Ablöſung der frag⸗ lichen Grundrenten in Gemäßheit des Art. 23 des vorerwähnten Geſetzes hiermit aufgefordert, ihre etwaige Rechtsanſpruͤche bezüglich jener Gefälle bin⸗ nen 2 Monaten um ſogewißer dahier anzuzeigen, als widrigenfalls die Auszahlung des Ablöſungska⸗ pitals an die obengedachte freiherrliche Familie ge⸗ ſtattet werden wird. e

Friedberg den 8. Okt. 1839. Großh. heſſ. freih. v. Loͤwiſches Landgericht

Hofmann.

Edicetalla dung.

(1031) Im Jahre 1791 entliehen Chriſtoph Wil⸗ helm Mittler, und Ehefrau, Anna Eliſabetha von Niederweiſel bei dem Kirchenbau daſelbſt ein Kapital von 40 fl., das beſcheinigtermaßen längſt abgetra⸗ gen iſt, ohne daß jedoch die Hypothek, die noch in den Pfandbüchern offen ſteht, vorgelegt werden kann. Auf Antrag eines Miterben des Schuldners wer⸗ den daher alle, welche etwa aus jener Schuldver⸗ ſchreibung noch Rechte herleiten wollen, aufgefordert, ſolche ſogewiß binnen 6 Wochen hier anzuzeigen, als

nit dem Auf dieſe Verſteige nämlichen Et werden wird. Friedber.

All (4048) J 11 Uhr, sale ruitag leiſfäl 6 Jahre off als:

60 0 7) ein Stück ten, oh ee Friedber

um 2 Uhr, Arbeiten an! 0 Dad Re Kleinſchl Y Den W. zu deckel ter Ste 9 Den W