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Urbine. Die ſpäteren Medicäer ſchwangen ſich zum Theil auf den papſtlichen Thron, Einer, Na⸗ mens Cosmus, erlangte endlich 1569 die Würde eines Großherzogs von Toskana, die det Familie bis zu ihrem Ausſterben im Jahre 1737 verblieb.
Die zweite Familie, welche durch Handel ſich ungeheueren Reichthum erwarb, iſt die der Fug ger in Augsburg. Der Stammvater derſelben war Johannes Fugger, Webermeiſter in einem Dorfe dei Augsburg. Sein Sohn erhielt das Bürgerrecht in dieſer Stadt. Von der Zeit an wurde die Fa⸗ milie nach und nach durch Handel immer angeſehe⸗ ner, ſo daß ſie vom Kaiſer Maximilian I. in den Adelſtand erhoben wurde. Dafür halfen ſie ihm mit Geld aus, deſſen er gar ſehr bedurfte. Innerhalb acht Wochen ſchafften ſie ihm bei irgend einer Gelegenheit 70,000 Dukaten; ſpäter ſchoſſen ſie ihm 300/000 Dukaten vor. Nachmals pachteten ſie die Bergwerke von Tyrol, Ungarn, Kärnthen und Krain.
doch größer und mächtiger wurde die Familie unter Kaiſer Karl V. Nachdem ſie das ausſchließ⸗ liche Privilegium über den Gewürzhandel in Deutſch⸗ land erlangt hatten, floß ihnen das Gold von allen Seiten zu; denn die Unze Zimmet galt damals 2 Dukaten. Als Kaiſer Karl V. im Jahre 1530 bei ihnen einkehrte, bat er um Nachſicht, daß er ihnen ſeine große Schuld noch nicht habe abtragen können. Die große Ehre wußte die Familie zu ſchätzen. Weil's ein kalter Tag war, ſo brachte man ihm ein Kohlenbecken, legte darauf zum Wohl⸗ geruche mehrere Bündel Zimmetrinde, und obendrauf die Schuldverſchreibungen des Kaiſers, deren Ge⸗ ruch ihm beim Verbrennen noch angenehmer moch⸗ ten geweſen ſeyn, als der Zimmt. Das war aber doch nicht umſonſt gethan. Der Kaiſer erhob ſeine Wirthe in den Grafenſtand, ſchenkte ihnen die ſchon länger ihnen verpfändeten Herrſchaften Kirchberg und Weißenborn und verlieh ihnen das Recht, goldne und ſilberne Münzen zu prägen. Als An⸗ ton Fugger, der Stifter der jüngeren Linie, 1560 ſtarb, betrug ſein Vermögen an Geld allein 6 Millionen ſogenannte Goldkronen, ſeine liegenden Güter und Juwelen nicht dazu gerechnet. Obwohl der Handel auch in ſpäterer Zeit von der Familie noch immer fortgefuͤhrt wurde, ſo ſanken doch ein⸗ zelne Glieder derſelben allmählig wieder herab, weil ſie zu zahlreich wurde; denn ſie zählte ſchon im Jahr 1619 ſiebenundvierzig Glieder.
Kein Wunder, wenn ſie ſpäter die wichtige Rolle nicht mehr ſpielten. Doch muß man ihnen nachſagen, daß ſie lange Zeit hindurch außerordentlich viele Handlungen der Wohlthätigkeit und Mildthä⸗ tigkeit ausübten, wovon namentlich die Vaterſtadt Augsburg hinlänglich Zeugniß abgibt. Der Erbe Einer Linie wurde im Jahre 1803 von Kaiſer Franz II. in den Reichsfürſtenſtand erhoben. Die Beſſtzungen dieſes Furſten, der jetzt unter der Sou⸗
verainität des Königs von Bayern ſteht, betragen ungefähr 8— 9 Quadratmeilen mit etwa 16,000, Einwohnern; die ſämmtlichen fuggeriſchen Beſitzungen mögen ſich auf 20 Quadratmeilen belaufen und gegen 50,000 Einwohner zählen. N
Verbeſſerung. In dem Artikel„Nidda“ unſers vorigen Blattes, Zeile 4, leſe man ſtatt derſelben— demſelben— Die Red.
Bekanntmachungen von Behoͤrden. Nu ι Bekanntmachung. (1007) Auf freiwilliges Anſuchen der Chriſttan Wagueriſchen Eheleute ſoll Montag den 28. Okt. l. J., Vormittags um 10 Uhr, in hieſigem Rath⸗ haus, deren Hofraithe, an der Straße ſtehend, zu jedem Geſchäft tauglich, beſtehend in neu erbautem Wohnhauſe und Nebenhauſe mit 7 heitzbaren Zim⸗ mern, 71 Nebenſtuben und Kammern, zwei geräumi⸗ gen Kuͤchen, geräumigen Speichern, gewölbtem Keller, ſodann ein Seitenbau, Waſchkuͤche, Holzremieſe,
Stallung und Heuboden, nebſt großem Hofraum, ſo⸗
dann,
1 Prtl. 5 Rth. Garten am Schützenrain, 3 Vrtl. 7 Rth. Acker auf der Wartpforte und an Jung⸗ frau Jeckel, 6 Vrtl. an der Wingertsgaß an der Pfarrei Friedberg in der Fauerbacher Gemarkung
offentlich meiſtbietend verſteigert werden. Friedberg den 3. Oktober 1839. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter D. Fritz. Bekanntmachung. (1027) In der Gemarkung Obers und Unterflor⸗ ſtadt mit Birkenſee ſollen ſaäͤmmtliche Zehntgrund⸗ renten und andere Grundgefälle, welche an die frei⸗ herrliche Geſammtfamilie Löw von und zu Stein⸗ furt zu entrichten ſind, und von dieſer Familie bis⸗ her bezogen wurden, im geſammten Betrage von 2,082 fl. 48 ½ kr. nach dem Geſetze vom 27. Juni 1836 abgelöſ't werden.
Es werden daher ſämmtliche bekannten und un⸗ bekannten Betheiligten bei der Ablöſung der frag⸗ lichen Grundrenten in Gemäßheit des Art. 23 des vorerwähnten Geſetzes hiermit, aufgefordert, ihre etwaige Rechtsanſprüche bezuglich jener Gefälle bin⸗ nen 2 Monaten um ſogewißer dahier anzuzeigen, als widrigenfalls die Auszahlung des Ablöſungska⸗ pitals an die obengedachte freiherrliche Familie ge⸗ ſtattet werden wird.
Friedberg den 8. Okt. 1839. Großh. heſſ. freih. v. Lö wiſches Landgericht Hofmann. Oeffentliche Aufforderung. (1030) Nach dem Hypothekenbuche entlieh unterm 18. Juli 1817 Anna Clara, Heinrich Meiers Wittwe


